Sicherheitsunterweisungen.
Gemäß § 12 des Arbeitsschutzgesetzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Mitarbeiter während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen über Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu informieren. Diese Sicherheitsunterweisung beinhaltet spezifische Anweisungen und Erklärungen, die auf den individuellen Arbeitsplatz oder Aufgabenbereich der Mitarbeiter zugeschnitten sind. Die Schulung muss bei Neueinstellungen, Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder neuer Technologien vor Beginn der Tätigkeit der Mitarbeiter durchgeführt werden. Zudem muss die Schulung an die sich ändernde Gefährdungssituation angepasst sein und gegebenenfalls in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal pro Jahr) wiederholt werden. Wir übernehmen die Sicherheitsunterweisungen für Sie. Hierfür kommen wir in Ihren Betrieb und schulen Ihre Mitarbeiter!
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