Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer BEI der 123 Akademie

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Personen zu bestimmen, die in Notfällen Erste Hilfe leisten, Brände bekämpfen oder Evakuierungen einleiten können. Diese Personen müssen in der Lage sein, in gefährlichen Situationen ruhig zu bleiben und souverän sowie verantwortungsbewusst zu handeln. Gemäß § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist die Ausbildung von Brandschutzhelfern in jedem Unternehmen obligatorisch. Die erforderliche Anzahl der Brandschutzhelfer wird durch eine Gefährdungsbeurteilung ermittelt und beträgt in der Regel etwa fünf Prozent der Gesamtzahl der Mitarbeiter.

Brandschutzhelfer leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit am Arbeitsplatz durch ihr Wissen und ihre Fähigkeiten. Sie unterstützen beispielsweise den Brandschutzbeauftragten bei präventiven Maßnahmen oder übernehmen im Ernstfall Aufgaben bei der Brandbekämpfung. Selbstverständlich erfolgt die Übernahme solcher Aufgaben nicht von heute auf morgen, sondern erfordert eine spezielle Ausbildung zum Brandschutzhelfer.

Die Brandschutzhelfer-Schulung richtet sich insbesondere an:

  • Verantwortliche Mitarbeiter im Bereich Arbeitssicherheit/Sicherheitsbeauftragte.
  • Mitarbeiter mit spezifischen Brandschutzaufgaben.
  • Brandschutzhelfer, die ihre Kenntnisse nach 3-5 Jahren auffrischen möchten.
  • Mitarbeiter aus den Bereichen Technik und Verwaltung.
  • Mitarbeiter, die zukünftig die Funktion eines Brandschutzhelfers übernehmen sollen.

Während der Brandschutzhelfer-Schulung werden verschiedene Themen behandelt, darunter:

  • Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes.
  • Erkennen von Gefahren und Umgang mit ihnen.
  • Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen und Evakuierungsmaßnahmen.
  • Kommunikation und Zusammenarbeit im Notfall.
  • Praktische Übungen zur Brandbekämpfung und Evakuierung.

Die regelmäßige Auffrischung der Brandschutzhelfer-Ausbildung alle 3-5 Jahre ist entscheidend, um das Wissen und die Fähigkeiten auf dem neuesten Stand zu halten und sicherzustellen, dass die Brandschutzhelfer im Ernstfall effektiv agieren können.

 

DER ABLAUF IM ÜBERBLICK.

Erstberatung Statistiken

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Terminbuchung

Sie können die Brandschutzhelfer-Ausbildung für eine Gruppe von bis zu 10 Teilnehmern bei uns buchen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit wir gemeinsam Ihren spezifischen Schulungsbedarf besprechen können. Wir werden einen individuellen Termin vereinbaren, der Ihren Anforderungen entspricht.

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DURCHFÜHRUNG DER UNTERWEISUNG

Unsere Schulung findet direkt bei Ihnen vor Ort statt. Ein erfahrener Brandschutzingenieur oder Brandschutzbeauftragter wird die Schulung durchführen. Vorab wird er sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihren spezifischen Schulungsbedarf zu klären. Unsere Experten nehmen sich genug Zeit für jeden einzelnen Teilnehmer und gehen auf jede Frage ein.

Uebernahme zwei Ingenieure auf der Baustelle planend
Dokumentation

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TEILNAHMEBESCHEINIGUNG

Geschafft! Es ist keine Prüfung erforderlich. Im Rahmen des Seminars findet lediglich eine praktische Feuerlöschübung statt. Jeder Teilnehmer erhält eine individuelle Teilnahmebescheinigung.

FAQ – Brandschutzhelferausbildung

Der Brandschutzhelfer unterstütz den Brandschutzbeauftragten. Die Aufgaben eines Brandschutzhelfers umfassen:

  1. Brandschutzüberwachung: Der Brandschutzhelfer unterstützt bei der Überwachung und Einhaltung der brandschutztechnischen Bestimmungen und Maßnahmen am Arbeitsplatz. Er prüft regelmäßig die Funktionsfähigkeit von Brandmeldeanlagen, Feuerlöschern und anderen Brandschutzeinrichtungen. Dabei achtet er auf potenzielle Brandgefahren und -risiken wie unsachgemäße Lagerung entzündbarer Stoffe oder Defekte an elektrischen Anlagen.

  2. Brandschutzunterweisung: Der Brandschutzhelfer führt Schulungen und Unterweisungen für die Mitarbeiter durch, um das Bewusstsein für Brandgefahren zu schärfen und sie über richtiges Verhalten im Brandfall zu informieren. Er vermittelt Kenntnisse über den Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen, das Verhalten bei Brandausbruch und die Bedeutung der Evakuierung. Dabei nutzt er Fachbegriffe wie Brandklassen, Löschmittel oder Fluchtwege.

  3. Brandbekämpfung: Im Falle eines Brandes unterstützt der Brandschutzhelfer bei der Brandbekämpfung. Er ist geschult im Umgang mit Feuerlöschern und anderen Löschmitteln und kann diese gezielt einsetzen, um den Brand einzudämmen oder zu löschen. Dabei berücksichtigt er die Brandklasse des Feuers und wendet entsprechende Löschtechniken an.

  4. Evakuierung und Rettungsmaßnahmen: Der Brandschutzhelfer trägt Verantwortung für die Evakuierung von Personen im Notfall. Er kennt die Fluchtwege, Rettungspläne und Sammelpunkte des Gebäudes und leitet die Mitarbeiter sicher aus dem Gefahrenbereich. Zudem unterstützt er bei der Betreuung verletzter oder hilfsbedürftiger Personen und kann Erste-Hilfe-Maßnahmen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes durchführen.

  5. Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitskräften: Der Brandschutzhelfer arbeitet eng mit anderen Sicherheitskräften wie dem Brandschutzbeauftragten, der Feuerwehr und ggf. dem Betriebsarzt zusammen. Er unterstützt bei der Umsetzung von brandschutztechnischen Maßnahmen, beteiligt sich an Brandschutzbegehungen und nimmt an Besprechungen zum Thema Brandschutz teil.

Die Aufgaben des Brandschutzhelfers erfordern Fachwissen in den Bereichen Brandschutz, Evakuierung, Erste Hilfe und Kommunikation. Durch regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen hält er sein Wissen auf dem neuesten Stand und kann im Notfall angemessen und professionell handeln.

Die Anzahl der erforderlichen Brandschutzhelfer in einem Unternehmen in Deutschland hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Größe des Unternehmens, der Anzahl der Beschäftigten, der Art der Tätigkeiten sowie der Gefährdungsbeurteilung. Gemäß § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist jedes Unternehmen dazu verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern zu benennen.

Die genaue Anzahl der benötigten Brandschutzhelfer wird durch die Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Hierbei werden die spezifischen Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz bewertet. Als Faustregel gilt, dass etwa fünf Prozent der Gesamtzahl der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet werden sollten. Diese Zahl kann jedoch je nach den individuellen Gegebenheiten und Risikofaktoren variieren.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genaue Anzahl der Brandschutzhelfer durch eine fundierte Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden sollte. Diese Beurteilung sollte von einem Fachmann für Arbeitssicherheit oder einem Brandschutzbeauftragten durchgeführt werden, um eine angemessene Anzahl von Brandschutzhelfern zu bestimmen, die den spezifischen Bedürfnissen des Unternehmens entspricht. Unser Experten im Bereich Arbeitssicherheit erstellen Gefährdungsbeurteilungen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Nach erfolgreichem Abschluss der Brandschutzhelfer-Schulung erhält jeder Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung. Diese Bescheinigung wird von allen relevanten Institutionen wie den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern, Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsichtsämtern und Sachversicherern anerkannt. Sie dient als offizieller Nachweis für die absolvierte Ausbildung und bestätigt die Qualifikation als Brandschutzhelfer. Die Anerkennung durch diese Institutionen unterstreicht die Relevanz und Bedeutung der Schulung im Bereich des Brandschutzes.

Der Gesetzgeber ermöglicht es Unternehmen, selbst zu entscheiden, ob sie ihre Brandschutzhelfer extern schulen lassen oder intern im Unternehmen ausbilden. Gemäß § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) können geprüfte Brandschutzbeauftragte befähigt sein, ihre Brandschutzhelfer intern auszubilden, wie es auch in der DGUV Information 205-023 festgelegt ist. Als externer Anbieter für Brandschutzhelfer-Lehrgänge verfügen wir jedoch über langjährige Erfahrung und wissen genau, wie wir Ihre Mitarbeiter optimal schulen können. Eine fundierte Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist von großer Bedeutung für die Sicherheit in Ihrem Unternehmen.

Durch unsere Expertise können wir Ihnen eine qualitativ hochwertige Schulung bieten, die den gesetzlichen Anforderungen und Bestimmungen entspricht. Wir haben das Know-how, um die Teilnehmer praxisnah und effektiv zu schulen. Dabei legen wir besonderen Wert auf die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, die für die effektive Brandprävention, Brandbekämpfung und Evakuierung erforderlich sind.

Unsere Schulungsinhalte umfassen unter anderem:

  • Theoretische Grundlagen des Brandschutzes
  • Umgang mit Feuerlöschern und anderen Löschmitteln
  • Evakuierungsverfahren und Rettungsmaßnahmen
  • Kommunikation und Zusammenarbeit im Notfall
  • Praktische Übungen zur Brandbekämpfung und Evakuierungssimulationen

Durch die Teilnahme an unserem Brandschutzhelfer-Lehrgang können Ihre Mitarbeiter das erforderliche Wissen und die Fähigkeiten erwerben, um im Brandfall angemessen zu handeln und zur Sicherheit am Arbeitsplatz beizutragen. Unsere Schulung ist darauf ausgerichtet, den Teilnehmern das Vertrauen und die Kompetenz zu vermitteln, um effektiv als Brandschutzhelfer agieren zu können.

Im Rahmen der Brandschutzhelfer-Schulung findet keine separate Prüfung statt. Stattdessen wird während des Seminars eine praktische Feuerlöschübung durchgeführt. Dabei haben die Teilnehmer die Möglichkeit, das in der Schulung erlernte Wissen und ihre praktischen Fähigkeiten bei der Handhabung von Feuerlöschern unter realistischen Bedingungen anzuwenden. Die Feuerlöschübung dient dazu, die Handlungssicherheit und das korrekte Vorgehen im Ernstfall zu trainieren. Das Ziel ist es, den Teilnehmern praktische Erfahrung zu vermitteln und sie auf mögliche Brandereignisse vorzubereiten. Es wird keine separate theoretische oder schriftliche Prüfung abgelegt, da der Fokus auf der praktischen Anwendung liegt.

Die Brandschutzhelfer-Ausbildung (m/w/d) umfasst eine Dauer von 8 Unterrichtseinheiten, was einem Seminartag entspricht.

Die Kosten für die Brandschutzhelferausbildung betragen 950 € pro Termin. Die Schulung hat eine Dauer von 5 bis 6 Stunden und kann bis zu 10 Teilnehmer umfassen. Im Rahmen der Schulung wird auch eine praktische Feuerlöschübung durchgeführt. Jeder Teilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung. Eine Anfahrtspauschale von 175 € wird zusätzlich berechnet.

In Deutschland gibt es kein spezifisches „Brandschutzhelfer-Gesetz“. Die rechtlichen Grundlagen und Anforderungen für Brandschutzhelfer ergeben sich aus verschiedenen Vorschriften und Regelwerken. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen sind:

  1. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Das Arbeitsschutzgesetz bildet die grundlegende rechtliche Basis für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Deutschland. Gemäß § 10 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern zu benennen.

  2. Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): Die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ enthält Anforderungen und Empfehlungen zum Brandschutz in Arbeitsstätten. Sie beinhaltet auch Regelungen zur Ausbildung von Brandschutzhelfern.

  3. DGUV Information 205-023: Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gibt Informationen heraus, die als Handlungshilfen für den Arbeitsschutz dienen. Die DGUV Information 205-023 enthält Empfehlungen zur Ausbildung von Brandschutzhelfern.

  4. Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV): Die Berufsgenossenschaften erlassen Vorschriften und Regeln zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die BGV A1 „Grundsätze der Prävention“ und die BGV A2 „Organisation“ enthalten Regelungen zum Brandschutz und zur Ausbildung von Brandschutzhelfern.

Das Zusammenspiel dieser rechtlichen Grundlagen legt die Anforderungen an Brandschutzhelfer fest, insbesondere in Bezug auf ihre Ausbildung, Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Die genauen Vorgaben und Anforderungen können je nach Bundesland und Branche variieren. Es ist daher wichtig, sich über die spezifischen Vorschriften und Regelungen in der jeweiligen Region und Branche zu informieren.

Brandschutzhelfer – Die Aufgaben im Überblick

Ein Brandschutzhelfer (m/w/d) hat eine Vielzahl von Aufgaben, um im Falle eines Brandes zu unterstützen und die Sicherheit zu gewährleisten. Diese Aufgaben umfassen nicht nur die eigenständige Brandbekämpfung, sondern auch die Hilfe bei Evakuierungsmaßnahmen und die Organisation der Evakuierung des Unternehmens.

  1. Unterstützung im Brandfall: Zu den Brandschutzhelfer-Aufgaben gehört es, im Falle eines Brandes zu helfen und die Situation zu sichern. Dies kann die Unterstützung bei der Evakuierung von Personen sowie die Organisation von Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung des Feuers umfassen. Es beinhaltet jedoch nicht zwingend die eigenständige Löschung des Feuers.

  2. Ansprechperson für die Feuerwehr: Der Brandschutzhelfer fungiert als Ansprechpartner für die Feuerwehr bei deren Eintreffen am Einsatzort. Er gibt wichtige Informationen über die Lage und unterstützt bei der Koordination der Rettungsmaßnahmen.

  3. Prävention von Bränden: Der Brandschutzhelfer trägt zur Prävention von Bränden bei. Er unterstützt den Brandschutzbeauftragten bei der Überprüfung und Einhaltung brandschutztechnischer Maßnahmen. Dazu gehört auch die Kontrolle von Arbeiten, die mit potenzieller Feuergefahr verbunden sind.

  4. Evaluierung von Betriebsabläufen: Der Brandschutzhelfer überwacht kontinuierlich die Betriebsabläufe im Unternehmen und sucht nach Möglichkeiten zur Verbesserung sowie potenziellen Gefahrenquellen. Er identifiziert und entschärft potenzielle Risiken, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

    Um den Aufgaben eines Brandschutzhelfers gerecht zu werden, ist eine entsprechende Ausbildung erforderlich. Brandschutzhelfer-Weiterbildungen vermitteln sowohl theoretisches Wissen als auch praktische Fähigkeiten, um im Ernstfall angemessen handeln zu können.

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