Brandschutzbegehung:
im Unternehmen

Als Arbeitgeber müssen Sie sich bereits ab dem ersten Mitarbeiter um den Brandschutz kümmern. Die externen Brandschutzbeauftragten der 123 Ingenieure GmbH führen Ihre Brandschutzbegehung durch, prüfen die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und optimieren deutschlandweit den Brandschutz für Unternehmen aller Branchen und Größen.

Unsere Aufgaben bei der Brandschutzbegehung

Bei der Brandschutzbegehung sichten wir zunächst Ihre relevanten Unterlagen wie die Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungspläne sowie Prüfnachweise. Anschließend prüfen unsere Brandschutzbeauftragten vor Ort die Einhaltung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten, wie beispielsweise die ASR A2.2 („Maßnahmen gegen Brände“) und die ASR A2.3 („Fluchtwege und Notausgänge“) hinsichtlich Löschmitteln, Rettungswegen sowie Brandmelde- und Alarmierungseinrichtungen. Zudem führen unsere Brandschutzbeauftragten die vorgeschriebene Mitarbeiterunterweisung im Brandschutz durch und halten alle Ergebnisse in einem Brandschutzbegehungsprotokoll fest. Damit erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (§ 10 ArbSchG „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“).

Kontaktieren Sie uns jetzt, um ein unverbindliches Angebot für die Brandschutzbegehung in Ihrem Betriebes anzufordern.

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Unsere Leistungen im Überblick

Sichtung Ihrer Brandschutzdokumentation

Umfassende Vor-Ort-Begehung Ihrer Arbeitsstätte

Kontrolle der Flucht- und Rettungswege

Prüfung der Brandschutz- und Alarmierungseinrichtungen

Erstellung eines detaillierten Begehungsprotokolls

Brandschutzunterweisung für Ihre Mitarbeitenden

Ihre Arbeitsschutzdokumentation

Digitalisierung

Alle Informationen an einem Ort

Mit dem 123 Ingenieure Kundenportal erreichen Sie maximale Rechtskonformität bei maximaler Effizienz. Verwalten Sie Ihre Dokumentationen übersichtlich und sicher an einem Ort. Wir machen Bürokratie erträglich und schaffen praxisnahe Lösungen.

Basiswissen rund um die Brandschutzbegehung

Als präventive Maßnahme ist die Brandschutzbegehung einer der effektivsten Wege, um die Sicherheit in Ihrem Betrieb dauerhaft zu erhalten. Wir orientieren uns dabei an der DGUV Information 205-001 („Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Bei der Brandschutzbegehung konzentrieren wir uns auf vier Schwerpunkte:

  • Wir kontrollieren, ob alle Flucht- und Rettungswege frei sind.
  • Des Weiteren prüfen wir, ob alle Brandschutztüren und Tore korrekt schließen.
  • Wir schauen nach, ob alle Feuerlöscher gewartet und einsatzbereit sind.
  • Und wir achten darauf, dass alle Brandmelder sowie Notabschaltungen jederzeit frei zugänglich sind.

Wenn in Ihrem Betrieb eine Brandschutzbegehung ansteht, empfehlen wir Ihnen, die Brandschutzordnung sowie Pläne und Prüfberichte bereitzulegen. Sorgen Sie zudem dafür, dass Ihr Brandschutzbeauftragter Zugang zu allen Räumen hat und keine Gegenstände die Wege versperren.

Die fachliche Leitung übernimmt der Brandschutzbeauftragte. Als Arbeitgeber müssen Sie an der Brandschutzbegehung ebenfalls teilnehmen oder stellvertretend einer Ihrer Führungskräfte. Binden Sie zudem Ihre(n) gemäß ASR A2.2 benannten Brandschutzhelfer aktiv ein.

Ergänzend kann auch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit an der Begehung teilnehmen. Auch die Anwesenheit von Ersthelfern ist sinnvoll, um die Schnittstellen zwischen Brandbekämpfung und Erster Hilfe direkt abzustimmen.

Wir übernehmen die Durchführung von Brandschutzbegehungen bundesweit für alle Branchen. Dabei prüfen wir Ihren Betrieb vor Ort und garantieren die rechtssichere Einhaltung aller Brandschutzvorgaben.

Der Ablauf einer professionellen Brandschutzbegehung orientiert sich an der DGUV Information 205-001 („Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“) und erfolgt in vier Schritten:

  1. Bestandsaufnahme und Sichtprüfung vor Ort

Gemeinsam mit Ihnen begehen unsere Brandschutzbeauftragten alle Gebäudeteile, von den Büros über Produktionshallen bis hin zu Technikräumen. Wir gleichen die tatsächliche Nutzung der Räume mit dem genehmigten Brandschutzkonzept sowie der Brandschutzordnung nach DIN 14096 („Regelung für das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie für Maßnahmen, die Brände verhüten sollen“) ab. Dabei prüfen wir gemäß ASR A2.2, ob alle Feuerlöscher und weitere Löscheinrichtungen wie Wandhydranten korrekt platziert und zugänglich sind. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Kontrolle der Flucht- und Rettungswege nach ASR A2.3 („Fluchtwege und Notausgänge“): Sind diese frei von Hindernissen und ist die Sicherheitsbeleuchtung intakt?

  1. Identifikation von Gefahrenquellen und Mängeln

Während des Rundgangs erfassen wir Abweichungen und Risiken. Typische Mängel sind beispielsweise verkeilte Brandschutztüren (Feuerschutzabschlüsse), unzulässige Brandlasten in Rettungswegen (z. B. Kartonagen) oder zugestellte Elektroverteilungen. Wir bewerten dabei nicht nur technische Defekte, sondern auch organisatorisches Fehlverhalten, das im Ernstfall Menschenleben gefährden kann.

  1. Rechtssichere Dokumentation
    Die Ergebnisse unserer Brandschutzbegehung fassen wir in einem detaillierten Mängelprotokoll zusammen. Dieses Dokument dient Ihnen als Nachweis Ihrer Betreiberpflichten. Wir listen die festgestellten Mängel auf, bewerten deren Dringlichkeit (z. B. „Gefahr im Verzug“) und fügen Fotodokumentationen bei, um den Handlungsbedarf für Sie transparent zu machen.

  2. Maßnahmenempfehlung nach dem TOP-Prinzip
    Abschließend erarbeiten wir konkrete Lösungsvorschläge zur Risikominimierung im betrieblichen Brandschutz. Dabei wenden wir das TOP-Prinzip an:
  • Technische Maßnahmen (z. B. Instandsetzung einer defekten Brandmeldeanlage).
  • Organisatorische Maßnahmen (z. B. Anpassung der Lagerordnung für brennbare Stoffe).
  • Personenbezogene Maßnahmen (z. B. erneute Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit Feuerlöschern).

Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 schreibt regelmäßige Prüfungen vor, nennt aber keine festen Fristen. Die genauen Intervalle für die Brandschutzbegehung hängen daher von Ihrer individuellen Gefährdungsbeurteilung ab. In der Praxis hat sich eine jährliche Brandschutzbegehung als Standard bewährt. Je nach Brandrisiko gelten jedoch unterschiedliche Vorgaben:

  • In kleinen Unternehmen ohne besondere Gefährdung kann ein Intervall von zwei Jahren für eine Brandschutzbegehung ausreichen.
  • Bei hohem Brandrisiko (z. B. durch Heißarbeiten) sind deutlich kürzere Abstände erforderlich.
  • In Bereichen mit viel Publikumsverkehr müssen Sie die Sicherheit der Rettungswege oft täglich oder wöchentlich kontrollieren.

Unabhängig vom regulären Intervall ist eine außerplanmäßige Brandschutzbegehung immer dann Pflicht, wenn Sie bauliche Veränderungen vornehmen oder Betriebsabläufe ändern. Denn Umbauten oder neue betriebliche Prozesse verändern oft die Gefahrenlage. Sie müssen daher prüfen, ob Ihre aktuellen Schutzmaßnahmen in Ihrer Gefährdungsbeurteilung (gemäß § 5 ArbSchG „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“ und § 10 ArbSchG „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“) noch ausreichen.

Die behördliche Brandverhütungsschau wird von der Bauaufsichtsbehörde oder der Feuerwehr durchgeführt, um die Einhaltung baurechtlicher Vorgaben zu prüfen. Die Brandschutzbegehung hingegen ist eine Arbeitgeberpflicht gemäß § 10 ArbSchG. Sie dient der betrieblichen Eigenkontrolle. Eine regelmäßige interne Brandschutzbegehung durch die externen Brandschutzbeauftragten von 123 Ingenieure bereitet Sie optimal auf die behördliche Brandverhütungsschau vor und verhindert Bußgelder oder Auflagen durch die Aufsichtsbehörden.

Das Brandschutzbegehungsprotokoll ist ein rechtsrelevantes Dokument. Werden Mängel dokumentiert, müssen Sie diese zeitnah beseitigen, um die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen wiederherzustellen.

Ignorieren Sie dokumentierte Gefahrenquellen, handeln Sie unter Umständen grob fahrlässig. Im Schadensfall greift hier die Beweislastumkehr: Sie müssen nachweisen, dass Sie Ihrer Organisationspflicht nachgekommen sind. Wir unterstützen Sie nach der Brandschutzbegehung dabei, wirtschaftliche Lösungen zur Mängelbeseitigung praxistauglich umzusetzen.

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Mit der 123 Ingenieure GmbH haben Sie einen Dienstleister aus Ihrer Nachbarschaft. Unsere Experten kommen regelmäßig genau dahin, wo Sie uns brauchen – in Ihr Unternehmen. Auch bei Audits, Begehungen durch die BG oder durch Behörden sind unsere Experten an Ihrer Seite und begleiten Sie.

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