Brandschutzordnung Teil A, B und C nach DIN 14096

Die 123 Ingenieure GmbH erstellt Ihre individuelle Brandschutzordnung digital, schnell und preiswert. Unsere erfahrenen Brandschutzbeauftragten erarbeiten die Teile A, B und C digital für Ihr Gebäude auf Basis Ihrer Brandschutzbegehung. Sie drucken die fertigen Dokumente anschließend selbst aus und erfüllen mit unserer Brandschutzordnung alle gesetzlichen Brandschutzvorgaben.

Unsere Aufgaben bei der Erstellung der Brandschutzordnung

Bei der Erstellung von Brandschutzordnungen berücksichtigen unsere Brandschutzbeauftragten sowohl die Nutzung und Bauweise Ihres Unternehmens als auch spezifische Gefährdungen. Diesbezüglich prüfen wir Baugenehmigungen, Brandschutzkonzepte und die gesetzlichen Vorschriften der Bundesländer, wie etwa die Landesbauordnung (LBO).

Auf dieser Basis erstellen wir die Teile A, B und C nach DIN 14096 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“. Falls erforderlich, übernehmen wir die Abstimmung mit der Feuerwehr oder weiteren zuständigen Behörden. Nach der Fertigstellung erhalten Sie Ihre Brandschutzordnung digital und können sie sofort ausdrucken und verwenden.

Da die DIN 14096 alle zwei Jahre eine Überprüfung der Brandschutzordnung durch eine fachkundige Person vorschreibt, stellen wir sicher, dass Ihre Unterlagen stets gültig bleiben. Auch wenn es in Ihrem Unternehmen bauliche Änderungen oder neue Arbeitsmittel gibt, kümmern wir uns um die zeitnahe Aktualisierung Ihrer Brandschutzordnung.

brandschutzordnung

Unsere Leistungen im Überblick

Kontrolle Ihrer Brandschutzunterlagen

Digitale Erstellung der Brandschutzordnung (Teil A, B und C)

Individuelle Fachberatung durch unsere Brandschutzbeauftragten

Abstimmung mit zuständigen Behörden oder der Feuerwehr

Übergabegespräch zur Brandschutzordnung

Regelmäßige Prüfung und Aktualisierung gemäß DIN 14096

Ihre Arbeitsschutzdokumentation

Digitalisierung

Alle Informationen an einem Ort

Mit dem 123 Ingenieure Kundenportal erreichen Sie maximale Rechtskonformität bei maximaler Effizienz. Verwalten Sie Ihre Dokumentationen übersichtlich und sicher an einem Ort. Wir machen Bürokratie erträglich und schaffen praxisnahe Lösungen.

Basiswissen zur Brandschutzordnung

Auch wenn die Brandschutzordnung nicht ausdrücklich gesetzlich gefordert wird, ist sie für die meisten Unternehmen indirekt verpflichtend, um verschiedene rechtliche Anforderungen und Sicherheitsvorgaben erfüllen zu können.

  • Arbeitsschutzgesetz (§ 10 ArbSchG „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“): Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zur Brandbekämpfung, Evakuierung und Ersten Hilfe zu treffen. Die Brandschutzordnung dient dabei als zentraler Leitfaden zur Umsetzung dieser Pflichten.
  • Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“): Sie müssen ermitteln, ob an Ihren Arbeitsplätzen Brandgefahren bestehen. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen legen Sie direkt in der Gefährdungsbeurteilung fest. Die Brandschutzordnung nutzt diese Ergebnisse, um das korrekte Verhalten im Brandfall für alle Personen verständlich zu regeln.
  • Arbeitsstättenverordnung (§ 4 ArbStättV „Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten“): Demgemäß müssen Sie Vorkehrungen treffen, damit sich Ihre Beschäftigten bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen können. Der § 4 der Arbeitsstättenverordnung fordert konkret, dass Fluchtwege ständig freigehalten werden und Sicherheitseinrichtungen wie Brandschutztüren, Feuerlöscher und Brandmelder funktionsfähig sind. Zudem müssen Sie bei Bedarf einen Flucht- und Rettungsplan aufstellen und regelmäßige Übungen durchführen.
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“): Besonders bei erhöhter Brandgefährdung oder einer hohen Anzahl an anwesenden Personen (Mitarbeiter und Besucher) legt dieses Regelwerk die Erstellung einer Brandschutzordnung nahe.

Baurecht und Versicherungen: Oft verlangen Baugenehmigungen (speziell bei Sonderbauten) oder die Klauseln Ihrer Feuerversicherung explizit eine aktuelle Brandschutzordnung nach DIN 14096.

Gemeinsam mit der Gefährdungsbeurteilung und der Brandschutzbegehung bildet die Brandschutzordnung ein ganzheitliches System zur effektiven Brandverhütung. Die Brandschutzordnung nutzt die Ergebnisse dieser Risikobewertungen und legt verbindlich fest, wie man sich im Brandfall verhalten muss. Dabei gliedert sich die Brandschutzordnung in drei Teile, die sich jeweils an unterschiedliche Personengruppen richten.

Diese Teilung garantiert, dass verschiedene Personengruppen genau die Informationen bekommen, die sie für ihre Sicherheit oder zur Brandbekämpfung und Evakuierung benötigen.

  • Der Teil A fungiert als öffentlicher Aushang für alle Menschen in einem Gebäude. Er vermittelt Besuchern und Mitarbeitern die wichtigsten Sofortmaßnahmen für den Notfall auf einen Blick.

  • Der Teil B wendet sich direkt an die Belegschaft. In diesem Dokument finden Mitarbeiter detaillierte Regeln zur Brandvermeidung und konkrete Anweisungen für das Verhalten bei Gefahr. Viele Unternehmen nutzen diesen Teil als verbindliche Basis für die regelmäßige Sicherheitsunterweisung.

Der Teil C fokussiert sich ausschließlich auf Personen mit speziellen Sicherheitsaufgaben. Hier werden die Zuständigkeiten für Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer oder Sicherheitsbeauftragte definiert. Dieser Abschnitt regelt  Abläufe wie die Räumung des Gebäudes oder die Einweisung der Rettungskräfte.

Der Teil A der Brandschutzordnung ist der bekannte Aushang im DIN A4-Format mit rotem Rand. Er richtet sich an alle Personen (Mitarbeiter, Lieferanten, Besucher) in einem Gebäude. Dieses Dokument muss gut sichtbar in Fluren oder Eingangsbereichen platziert werden. Der Inhalt kombiniert kurze Anweisungen mit Piktogrammen aus zwei Kategorien.

Die grünen Rettungszeichen markieren Fluchtwege und Notausgänge. Die roten Brandschutzzeichen weisen auf Löschgeräte und Meldeeinrichtungen hin.

Der Aufbau folgt gemäß DIN 14096 stets drei festen Schritten, die durch diese Piktogramme ergänzt werden:

  • Schritt 1: Ruhe bewahren / Brand melden Hier kommen Symbole für das Telefon oder das Zeichen F005 für Handfeuermelder zum Einsatz.

  • Schritt 2: In Sicherheit bringen Dieser Bereich enthält grüne Rettungszeichen, die den Weg zu Notausgängen oder Sammelstellen weisen.

  • Schritt 3: Löschversuch unternehmen Hier stehen rote Brandschutzzeichen für Feuerlöscher (F001), Wandhydranten (F004) oder andere Mittel zur Brandbekämpfung (F002).

Damit diese Anweisungen im Notfall funktionieren, muss der Teil A der Brandschutzordnung an die örtlichen Gegebenheiten und die tatsächliche Ausstattung des Gebäudes angepasst werden. Zeigt der Plan beispielsweise das Zeichen für einen Handfeuermelder, obwohl gar keine Brandmeldeanlage existiert, suchen Personen in Panik vergeblich nach dem Auslöser, was zu einem zusätzlichen Sicherheitsrisiko werden kann.

Dasselbe gilt für die Brandbekämpfung. Symbole für Wandhydranten oder für spezielle Löschmittel dürfen nur dann aufgenommen werden, wenn diese Geräte am Standort wirklich bereitstehen, denn nur eine inhaltlich korrekte Brandschutzordnung  gewährleistet die schnelle Orientierung im Ernstfall. Die Brandschutzbeauftragten von 123 Ingenieure übernehmen diese Aufgabe gerne für Sie.

Dieser Teil der Brandschutzordnung richtet sich an Personen, die sich nicht nur vorübergehend, sondern regelmäßig im Gebäude aufhalten. Die primäre Zielgruppe sind somit die Beschäftigten eines Unternehmens. Während Teil A nur die wichtigsten Sofortmaßnahmen für den Notfall zeigt, enthält Teil B detaillierte Anweisungen zur Brandverhütung und zur Sicherheit im Betrieb.

Inhaltlich umfasst dieser Teil konkrete Regeln, um die Entstehung von Bränden und die Ausbreitung von Rauch zu verhindern. Er erklärt die Bedeutung der akustischen Alarmsignale und beschreibt die spezifischen Flucht- und Rettungswege sowie die Lage der Sammelplätze. Zusätzlich finden sich hier Anweisungen zur Ersten Hilfe und zur korrekten Bedienung der vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen.

Die Bekanntgabe des Teils B der Brandschutzordnung erfolgt in der Regel als ausgehändigtes Merkblatt, Broschüre oder in digitaler Form. Da dieser Teil oft als Grundlage für die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsunterweisung dient, muss Teil B inhaltlich immer auf aktuellem Stand sein. Die Brandschutzbeauftragten von 123 Ingenieure erstellen den Teil B passgenau für die spezifischen Anforderungen und Risiken Ihres Betriebs.

Der Teil C richtet sich exklusiv an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben. Zu dieser Zielgruppe gehören Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer, Sicherheitsbeauftragte und Führungskräfte. Dieser Abschnitt der Brandschutzordnung regelt die interne Organisation des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes.

Im Teil C werden konkrete Handlungsabläufe für den Ernstfall zum Thema gemacht. Dazu zählen u. a. die Alarmierung der Einsatzkräfte, die koordinierte Räumung des Gebäudes und die Sicherstellung der Vollzähligkeit an den Sammelplätzen. Ebenso sind hier Anweisungen für die Einweisung der Feuerwehr, das Bereithalten von Schlüsseln und Plänen sowie das Abschalten von technischen Anlagen festgelegt.

Anders als Teil A und B wird dieser Teil meist als Handbuch oder detailliertes Konzept übergeben. Die Brandschutzbeauftragten von 123 Ingenieure erarbeiten diese komplexen Ablaufpläne individuell für die Sicherheitsorganisation Ihres Unternehmens.

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Infoflyer zu der Brandschutzordnung Teil A, B und C

Hier können Sie sich den Infoflyer zur Brandschutzordnung Teil A, B und C downloaden.