Gefahrstoffbeauftragter bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Wenn in Ihrem Unternehmen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausgeübt werden und Sie als Arbeitgeber nicht über genügend Fachkenntnisse verfügen, müssen Sie einen Gefahrstoffbeauftragten zu Rate ziehen. Ein Gefahrstoffbeauftragter von 123Ingenieure übernimmt diese Aufgabe für Sie und unterstützt Ihr Unternehmen beim sicheren Umgang mit Gefahrstoffen gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

Unsere Aufgaben als Gefahrstoffbeauftragter

Als Gefahrstoffbeauftragte von 123Ingenieure unterstützen wir Sie bei allen wichtigen Aufgaben rund um den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen in Ihrem Unternehmen.

Ein zentraler Bestandteil unserer Tätigkeit ist die Erstellung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (gemäß § 6 GefStoffV „Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung“), bei der wir alle Gefahren für Ihre Mitarbeitenden systematisch erfassen und bewerten. Darauf aufbauend empfehlen wir geeignete Schutzmaßnahmen und beraten Sie bei der sicheren Lagerung und Handhabung der Gefahrstoffe.

Zusätzlich erstellen wir schriftliche Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe (gemäß § 14 GefStoffV „Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten“) und führen mündliche Schulung und Unterweisungen für Ihre Belegschaft durch. Denn nur, wer im sicheren Umgang mit Gefahrstoffen geschult ist, kann im Notfall richtig handeln.

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Unsere Leistungen im Überblick

Standortbegehungen bei Ihnen vor Ort

Beratung zur Lagerung von Gefahrstoffen

Prüfung des Gefahrstoffkatasters

Unterweisungen und Schulungen

Erarbeiten von Maßnahmenplänen

Dokumentation aller Leistungen

Ihre Arbeitsschutzdokumentation

Digitalisierung

Alle Informationen an einem Ort

Mit dem 123 Ingenieure Kundenportal erreichen Sie maximale Rechtskonformität bei maximaler Effizienz. Verwalten Sie Ihre Dokumentationen übersichtlich und sicher an einem Ort. Wir machen Bürokratie erträglich und schaffen praxisnahe Lösungen.

Basiswissen rund um den Gefahrstoffbeauftragten

Auf Wunsch erstellen wir Ihr Gefahrstoffverzeichnis gemäß § 6 Abs. 12 GefStoffV, das folgende Angaben enthält:

  • Bezeichnung der Gefahrstoffe
  • Einstufung der Gefahrstoffe oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften
  • Angaben zu den in Ihrem Betrieb verwendeten Mengenbereichen
  • Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Ihre Beschäftigte gegenüber dem Gefahrstoff exponiert sein können sowie
  • Verweise auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter

Wenn Sie Ihr Gefahrstoffverzeichnis selbst erstellen möchten, stellen wir Ihnen alternativ eine entsprechende Vorlage zur Verfügung.

Neben der Einhaltung aller relevanten Rechtsvorschriften, sorgen für die regelmäßige Kontrolle und Aktualisierung aller Schutzmaßnahmen rund um Gefahrstoffe. Darüber hinaus übernehmen wir die Koordination mit Behörden sowie die Kommunikation mit internen und externen Fachstellen.

Die arbeitsrechtlichen Vorschriften sehen konkret keinen Gefahrstoffbeauftragten als Pflichtfunktion vor. Für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen sind Sie als Arbeitgeber jedoch verpflichtet, eine fachkundige Gefährdungsbeurteilung und alle notwendigen Schutzmaßnahmen durchzuführen. In der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist im § 6 GefStoffV(11) von einer fachkundigen Person die Rede, die diese Aufgabe übernehmen muss:

„Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Fachkundig können insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Betriebsarzt sein.“

Ergänzend gibt der DGUV Grundsatz 313-003 „Grundanforderungen an spezifische Fortbildungsmaßnahmen als Bestandteil der Fachkunde zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ wichtige Hinweise zur Qualifikation. Ob ein interner oder ein externer Gefahrstoffbeauftragter: Mit 123Ingenieure als ganzheitlichen Dienstleister an Ihrer Seite, stellen Sie sicher, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen gemäß der Gefahrstoffverordnung erfüllen und Ihr Unternehmen rechtskonform betreut wird.

Gefahrstoffe sind Stoffe oder Gemische, die auf Grund ihrer physikalisch-chemischen, chemischen oder toxischen Eigenschaften die Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten gefährden können. Sie umfassen unter anderem Materialien, die giftig, korrosiv, explosionsfähig, brandfördernd, krebserzeugend, erbgutschädigend oder umweltgefährdend sind. Auch Stoffe, denen ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen ist, oder Gemische und Erzeugnisse, aus denen beim Umgang gesundheitsgefährdende Stoffe entstehen oder freigesetzt werden, gelten als Gefahrstoffe. Die gesetzlichen Grundlagen für Gefahrstoffe finden sich in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie in der europäischen CLP-Verordnung, die die Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen regeln.

Im Betrieb ist ein Gefahrstoffbeauftragter dafür zuständig, dass der Umgang, die Lagerung und die Dokumentation von Gefahrstoffen nach den Vorgaben der Gefahrstoffverordnung sicher und gesetzeskonform erfolgen. Er erstellt zum Beispiel Gefährdungsbeurteilungen und schult Ihre Mitarbeitenden zum korrekten Handling dieser Stoffe. Ein Gefahrgutbeauftragter konzentriert sich hingegen ausschließlich auf den Transport gefährlicher Güter: Er sorgt dafür, dass beim Versand oder beim Straßentransport alle Vorschriften (z. B. nach ADR) eingehalten werden, erstellt Transportdokumente und überwacht die Einhaltung aller relevanten Vorschriften für den Gefahrgutverkehr.

Gefahrstoffbeauftragter kann werden, wer über fachkundige Kenntnisse im Bereich Gefahrstoffe verfügt. Dazu zählt in der Regel eine technische, naturwissenschaftliche oder sicherheitsrelevante Berufsausbildung, einschlägige Berufserfahrung im Umgang mit Gefahrstoffen sowie aktuelles Wissen zu gesetzlichen Vorgaben wie der Gefahrstoffverordnung, den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) oder der REACH Verordnung. Zusätzlich wird die regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen von spezialisierten Anbietern wie Industrie- und Handelskammern (IHK) oder Berufsgenossenschaften (BG) empfohlen. Die Bestellung zum internen oder externen Gefahrstoffbeauftragten erfolgt offiziell immer durch die Unternehmensleitung.

Für Gefahrstoffbeauftragte gibt es keine gesetzlich festgelegten Schulungsintervalle. Die Gefahrstoffverordnung verlangt jedoch, dass ihre Fachkunde stets aktuell ist und regelmäßige Auffrischungen erfolgen, besonders bei gesetzlichen Neuerungen oder veränderten Aufgaben. Als anerkannter Standard empfehlen Berufsgenossenschaften sowie der DGUV Grundsatz 313-003 eine Auffrischung der Fachkunde alle zwei bis drei Jahre oder bei Bedarf auch häufiger. Unternehmen tragen selbst die Verantwortung, die Weiterbildung ihrer Gefahrstoffbeauftragten aktiv zu organisieren und sicherzustellen, damit das Wissen dem neuesten Stand entspricht.

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Mit der 123 Ingenieure GmbH haben Sie einen Dienstleister aus Ihrer Nachbarschaft. Unsere Experten kommen regelmäßig genau dahin, wo Sie uns brauchen – in Ihr Unternehmen. Auch bei Audits, Begehungen durch die BG oder durch Behörden sind unsere Experten an Ihrer Seite und begleiten Sie.

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