Betriebsarzt gesucht?
Deutschlandweit vor Ort und digital

Sie sind auf der Suche nach einem Betriebsarzt für Ihre Mitarbeiter? Neben unseren Dienstleistungen als Fachkräfte für Arbeitssicherheit und unserer sicherheitstechnischen Betreuung, bieten wir Unternehmen jeglicher Größe und Branche auch eine erstklassige arbeitsmedizinische Betreuung durch unsere Betriebsärzte an. Ihr Betriebsarzt der 123Ingenieure GmbH betreut Ihr Unternehmen sowohl bei Ihnen vor Ort als auch flexibel und zeitgemäß auf dem digitalen Weg im Rahmen eines Online-Meetings oder einfach per Telefon.

Unsere Aufgaben als Betriebsarzt

  • Beratung in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen, wie etwa bei der Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz und Prävention von Arbeitsunfällen
  • Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgen und Eignungen
  • Regelmäßige Begehungen Ihrer Arbeitsstätten sowie Dokumentation von Mängeln und Verbesserungen
  • Mitwirkung an Unterweisungen und Schulungen Ihrer Beschäftigten
  • Organisation und Schulung zur Ersten Hilfe
  • Integration und Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderung und Beratung beim betrieblichen Eingliederungsprozess (BEM-Verfahren)
  • Teilnahme an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA-Sitzung)
  • Analyse arbeitsbedingter Erkrankungen und Entwicklung präventiver Maßnahmen

Ihre Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt ist durch das Arbeitssicherheitsgesetz (§ 3 ASiG) und die DGUV Vorschrift 2 klar geregelt und sorgt für einen sicheren und gesunden Betrieb.

 
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Unsere Leistungen im Überblick

Arbeitsmeizinische Grundbetreuung

Betriebsliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Mutterschutz und Gefährdungsbeurteilung

Betriebliche Begehungen

Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen

Teilnahme an ASA Sitzungen

Ihre Arbeitsschutzdokumentation

Digitalisierung

Alle Informationen an einem Ort

Mit dem 123 Ingenieure Kundenportal erreichen Sie maximale Rechtskonformität bei maximaler Effizienz. Verwalten Sie Ihre Dokumentationen übersichtlich und sicher an einem Ort. Wir machen Bürokratie erträglich und schaffen praxisnahe Lösungen.

Basiswissen rund um den Betriebsarzt

Sobald in Ihrem Unternehmen mindestens eine Person beschäftigt ist, müssen Sie einen Betriebsarzt bestellen. Dasselbe gilt übrigens auch für eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese gesetzliche Verpflichtung gilt unabhängig von der Größe oder Branche Ihres Betriebs. Die Grundlage dafür bilden das Arbeitssicherheitsgesetz (§ 2 ASiG „Bestellung von Betriebsärzten“) und die DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärzte und Betriebsärztinnen sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“):

„Der Unternehmer hat Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen. Der Unternehmer hat dem Unfallversicherungsträger auf Verlangen nachzuweisen, wie er diese Verpflichtung erfüllt hat.“

(Quelle: DGUV Vorschrift 2, § 2, S. 4)

Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach (§ 12 ASiG „Behördliche Anordnungen“), müssen Sie mit Konsequenzen, wie Bußgeldvorschriften, rechnen.

Mit der Bestellung eines Betriebsarztes sorgen Sie dafür, dass alle erforderlichen Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Grundbetreuung und betriebsspezifischen Betreuung, die Gesundheitsförderung, die Unfallprävention und die Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgen gesetzeskonform erfolgen. Für die schriftliche Bestellung eines Betriebsarztes gibt es keine Ausnahmen oder Sonderregelungen.

 

 

Ein Betriebsarzt muss über eine ärztliche Approbation sowie die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ verfügen (§ 4 ASiG „Anforderungen an Betriebsärzte“). Die arbeitsmedizinische Fachkunde wird durch eine mehrjährige Weiterbildung erworben, regelmäßige Fortbildung stellt die Aktualität des Fachwissens sicher.

Weitere Rahmenbedingungen für Qualifikation und Tätigkeit sind in § 3 DGUV Vorschrift 2 („Arbeitsmedizinische Fachkunde“) und in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge geregelt (§ 7 ArbMedVV „Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin“).

Für spezielle Untersuchungen, bei denen zusätzliche Fachkenntnisse erforderlich sind, kann der Betriebsarzt qualifizierte Ärzte hinzuziehen.

Neben der medizinischen Expertise sollte auch die Fähigkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit mit weiteren Experten wie Fachkräften für Arbeitssicherheit oder Gefahrstoffbeauftragten vorhanden sein. Darüber hinaus ist für Betriebsärzte auch ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Sozialkompetenz erforderlich. Die ärztliche Schweigepflicht gilt selbstverständlich auch für Betriebsärzte.

Arbeitsmedizinische Vorsorgen sind gesetzlich geregelt und können je nach Tätigkeitsbereich als Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge angeboten werden. Die Unterschiede sind in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) festgelegt.

Pflichtvorsorge (§ 4 ArbMedVV):

Die Pflichtvorsorge muss bei besonders gefährdenden Tätigkeiten durch den Arbeitgeber veranlasst werden. Ein Beispiel hierfür ist der Umgang mit gesundheitsgefährdenden Gefahrstoffen wie Asbest oder Arbeiten mit hoher Lärmbelastung. Die G20 Untersuchung bei Lärm muss als Pflichtvorsorge angeboten werden, wenn ein Lärmpegel über 85 Dezibel erreicht wird. Liegt der Lärmpegel darunter, fällt die G20 Untersuchung in die Angebotsvorsorge. Beschäftigte sind verpflichtet, an der Pflichtvorsorge teilzunehmen. Ohne Teilnahme an der Pflichtvorsorge darf eine entsprechende Tätigkeit nicht aufgenommen oder weiter ausgeübt werden. Die Pflichtvorsorge muss immer vor Beginn einer Tätigkeit durchgeführt werden.

Angebotsvorsorge (§ 5 ArbMedVV):

Die Angebotsvorsorge muss vom Arbeitgeber regelmäßig angeboten werden, wenn bestimmte, aber weniger gravierende Gefährdungen vorliegen. Die Beschäftigten können selbst entscheiden, ob sie das Angebot annehmen möchten oder auch nicht. Beispielsweise ist bei Tätigkeiten mit Feuchtarbeit von mehr als zwei aber weniger als vier Stunden täglich eine Angebotsvorsorge zu ermöglichen. Die Teilnahme ist immer freiwillig.

Wunschvorsorge (§ 5a ArbMedVV):

Die Wunschvorsorge ist ein Arbeitnehmerrecht und muss ermöglicht werden, wenn Beschäftigte aus eigenen Gründen arbeitsmedizinische Beratung wünschen, unabhängig von bestehenden Gefährdungen. Ein Beispiel kann langjährige Bildschirmarbeit sein, bei der Beschäftigte präventiv eine arbeitsmedizinische Untersuchung beantragen (G37 Untersuchung bei Bildschirmarbeitsplätzen).

Alle Vorsorgearten dienen der Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen. Daher sind sie während der Arbeitszeit durchzuführen und müssen vom Arbeitgeber organisiert bzw. umgesetzt werden.

Die Einsatzzeiten für Betriebsärzte orientieren sich an der Größe, Branche und dem Gefährdungspotenzial Ihres Unternehmens. Grundlage für die Berechnung ist die DGUV Vorschrift 2, die drei Betreuungsgruppen unterscheidet:

  • Unternehmen mit hohem Gefährdungspotenzial benötigen 2,5 Stunden Grundbetreuung pro Jahr und Beschäftigten.
  • Bei mittlerem Gefährdungspotenzial sind es 1,5 Stunden.
  • Bei geringem Gefährdungspotenzial 0,5 Stunden pro Beschäftigten und Jahr.

Diese Gesamtzeit wird zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit aufgeteilt, wobei für beide jeweils mindestens 20 Prozent und mindestens 0,2 Stunden pro Mitarbeiter und Jahr vorgesehen werden müssen.

Der konkrete Betreuungsumfang ist regelmäßig zu überprüfen und bei betrieblichen Veränderungen anzupassen. Wegezeiten werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt; die eigentliche Beratungs- und Betreuungszeit, auch Vor- und Nacharbeiten für Dokumentation oder Abstimmung, fließen dagegen ein.

Nach § 6 DGUV Vorschrift 2 können auch digitale Informations- und Kommunikationstechnologien zum Einsatz kommen. Das heißt, Teile der arbeitsmedizinischen Beratung und Betreuung können auch ortsunabhängig und digital erfolgen, sofern die Qualität und Erreichbarkeit gewährleistet bleiben. So ist eine flexible Ergänzung oder sogar teilweise digitale Durchführung möglich, zum Beispiel per Video, Telefon oder Online-Plattform, ganz im Sinne einer modernen und effizienten Betreuung. Voraussetzung dafür ist eine vorangegangene Betriebsbegehung, um die Verhältnisse und Gegebenheiten im Unternehmen kennenzulernen. Dasselbe (digitale Betreuung nach vorheriger Besichtigung vor Ort) gilt auch für die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Ein Betriebsarzt unterstützt Sie als Arbeitgeber gemäß § 3 ASiG („Aufgaben der Betriebsärzte“) aktiv beim Arbeits- und Gesundheitsschutz und hilft, Unfallrisiken im Unternehmen zu senken. Beispielsweise bei der Planung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffe sowie bei der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln.

  • Auch bei arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und ergonomischen Fragestellungen steht Ihnen der Betriebsarzt beratend zur Seite.
  • Darüber hinaus übernimmt er eine wichtige Rolle bei der Organisation der Ersten Hilfe und begleitet Sie im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) sowie bei der Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderung.
  • Der Betriebsarzt beurteilt die Arbeitsbedingungen in Ihrem Unternehmen und führt arbeitsmedizinische Vorsorgen sowie Beratungen für Ihre Beschäftigten durch.

Die DGUV Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) konkretisiert diese Aufgaben, indem sie den Betriebsarzt in die Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung, in Präventionsmaßnahmen und in die arbeitsmedizinische Vorsorge einbindet. Bei arbeitsbedingten Erkrankungen analysiert ein Betriebsarzt die Ursachen und entwickelt gezielte Präventionsmaßnahmen.

Kurzum: Ihr Betriebsarzt begleitet sämtliche, den Arbeits- und Gesundheitsschutz betreffenden Prozesse und unterstützt die Entwicklung eines sicherheitsgerechten Betriebs.

Unsere Betriebsärzte bieten Ihnen ein modernes und umfassendes Betreuungskonzept, das Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit optimal in Ihre betrieblichen Prozesse integriert. Sie erhalten innovative Lösungen, die exakt auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind: Von der regelmäßigen Grundbetreuung bis hin zu spezifischen arbeitsmedizinischen Maßnahmen, alles flexibel vor Ort oder digital.

Arbeitsmedizinische Grundbetreuung

Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Grundbetreuung unterstützen unsere Betriebsärzte Sie in allen Belangen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Sie begleiten ASA-Sitzungen, beraten Sie per Telefon und stellen Ihnen zentrale Inhalte der Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 bereit. Dazu gehören die Beurteilung von Arbeitsbedingungen, die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und die Unterstützung bei Unterweisungen gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (§ 12 ArbSchG „Unterweisung).

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Unsere Betriebsärzte begleiten Ihr betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß § 167 SGB IX („Prävention“) und sorgen für eine datenschutzkonforme Verwaltung des BEM-Prozesses. Sie unterstützen Sie bei der stufenweisen Wiedereingliederung und beraten individuell bei längeren Fehlzeiten oder nach schweren Erkrankungen.

Mutterschutz

Wir beraten Sie kompetent bei allen Fragen zum Mutterschutz, zum Beispiel bei der Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz. Unsere Leistungen umfassen die Umsetzung des Mutterschutzgesetzes (MuSchG), die Überprüfung genereller Beschäftigungsverbote und die Aussprache individueller Beschäftigungsverbote unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Vorgaben.

Betriebsärztliche Begehungen

Regelmäßige Betriebsbegehungen gehören zum festen Bestandteil unserer betriebsärztlichen Betreuung. Unsere Betriebsärzte überprüfen Ihre Arbeitsstätten, begleiten Sie bei behördlichen Begehungen durch Ihre Berufsgenossenschaft, dokumentieren die Ergebnisse und unterstützen bei der Beseitigung festgestellter Mängel sowie der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen.

Arbeitsmedizinische Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen

Wir bieten alle arbeitsmedizinischen Vorsorgen gemäß ArbMedVV an. Dazu zählen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen sowie Eignungsuntersuchungen nach DGUV-Empfehlungen, wie die G25 Untersuchung für Tätigkeiten mit Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit. Weitere arbeitsmedizinische Vorsorgen und Eignungen richten sich nach Branche und betriebsspezifischen Gefährdungen.

Mit unserem digitalen Angebot und unserer persönlichen Beratung vor Ort profitieren Sie von höchster Flexibilität, einer rechtssicheren Dokumentation sowie einem nachhaltigen Gesundheitsmanagement für Ihr Unternehmen.

Deutschlandweit für Sie vor Ort

Unsere Standorte

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Mit der 123 Ingenieure GmbH haben Sie einen Dienstleister aus Ihrer Nachbarschaft. Unsere Experten kommen regelmäßig genau dahin, wo Sie uns brauchen – in Ihr Unternehmen. Auch bei Audits, Begehungen durch die BG oder durch Behörden sind unsere Experten an Ihrer Seite und begleiten Sie.

Preise/ Kosten Betriebsarzt

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