Ihr Betriebsarzt als fester Ansprechpartner vor Ort und per Telemedizin

Sie sind auf der Suche nach einem Betriebsarzt für Ihre Mitarbeiter? Die 123Ingenieure GmbH bietet Unternehmen jeglicher Größe und Branche die arbeitsmedizinische Betreuung gemäß der DGUV Vorschrift 2 sowie die arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV durch eigene Betriebsärzte an. Auf Wunsch stellen wir auch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit für die sicherheitstechnische Betreuung aus einer Hand. Die arbeitsmedizinische Grundbetreuung durch einen externen Betriebsarzt erhalten Sie bei uns bereits ab 15 € im Monat. Nutzen Sie unsere fachübergreifenden Ressourcen für einen umfassenden Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Betrieb.

Videovorschau: Betriebsarzt, Pflicht ab dem ersten Mitarbeiter

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Unternehmen, die uns ihren Arbeitsschutz anvertrauen

Leistungen

Unsere Aufgaben als externer Betriebsarzt

Ihr Betriebsarzt ist Ihr erster Ansprechpartner für den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen. Viele Beschwerden Ihrer Mitarbeiter entstehen schleichend bei der Arbeit. Rückenprobleme am Bildschirmarbeitsplatz oder Hautschäden durch Feuchtarbeit fallen oft erst auf, wenn Beschäftigte bereits ausfallen. Ein Betriebsarzt erkennt solche Zusammenhänge früh. Nach einer Betriebsbegehung kennt er die Anforderungen an Ihre Arbeitsplätze und kann beurteilen, welche Schutzmaßnahmen wirklich helfen. So vermeiden Sie Fehlzeiten und die hohen Kosten, die Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verursachen.

Nach § 3 ASiG („Aufgaben der Betriebsärzte“) muss der Betriebsarzt Sie in allen Fragen des Gesundheitsschutzes beraten. Das betrifft die Gestaltung von Arbeitsplätzen ebenso wie die Auswahl von Körperschutzmitteln.

In diesem Kontext bringt Ihr externer Betriebsarzt der 123Ingenieure GmbH bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung seine arbeitsmedizinische Sicht ein, wie etwa auch im Bereich Mutterschutz und bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung. Bei bestimmten Anlässen müssen Sie den Betriebsarzt nach DGUV Vorschrift 2 hinzuziehen. Dazu gehören neue Arbeitsverfahren oder neue Arbeitsstoffe. Auch geänderte Schichtmodelle oder gehäufte Erkrankungen im Betrieb sind ein solcher Anlass.

Darüber hinaus führen unsere Betriebsärzte die arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV durch und übernehmen neben der Pflicht- und Angebotsvorsorge auch Eignungsuntersuchungen wie die G25 Untersuchung.

Bei regelmäßigen Betriebsbegehungen prüfen sie Ihre Arbeitsstätten. Sie teilen Ihnen festgestellte Mängel mit und schlagen Maßnahmen zur Beseitigung vor. Bei arbeitsbedingten Erkrankungen analysieren sie die Ursachen und entwickeln vorbeugende Maßnahmen.

Bei der Wiedereingliederung nach einem längeren gesundheitsbedingten Ausfall begleitet Ihr Betriebsarzt im sogenannten BEM-Verfahren Beschäftigte zurück an den Arbeitsplatz.

Für Unternehmen, die einen Arbeitsschutzausschuss haben, berät unser Betriebsarzt mit seiner arbeitsmedizinischen Sichtweise bei den ASA-Sitzungen und wirkt unterstützend bei Unterweisungen sowie bei der Organisation der Ersten Hilfe mit.

Ihr Betriebsarzt der 123Ingenieure GmbH stimmt sich direkt mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit ab. Sie müssen nichts koordinieren. Gesundheitliche Probleme erkennt er früh, bevor sie zu Ausfällen führen. Da er der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt, erfahren Sie, welche Maßnahmen nötig sind, aber keine Diagnosen.

Einmal im Jahr erhalten Sie einen Bericht, der alle Leistungen der arbeitsmedizinischen Betreuung gemäß der DGUV Vorschrift 2 übersichtlich für Sie festhält. So sind Sie bei einer Prüfung durch Ihre Berufsgenossenschaft oder bei einer Betriebsbesichtigung durch Arbeitsschutzbehörden immer auf der sicheren Seite. Sobald unser Betriebsarzt Ihren Betrieb vor Ort persönlich kennengelernt hat, können Sie viele Fragen auch per Telemedizin (Video oder Telefon) mit ihm klären.

Betriebsarzt im Gespräch mit einer Mitarbeiterin

Unsere Leistungen im Überblick

Preise

Preise/Kosten Betriebsarzt

Persönliche Beratung 05264 6556384

Betreuung

Betriebsarzt ab*

15 € monatlich

* Einstiegspreis für Kleinbetriebe, zzgl. USt. Den genauen Preis nennen wir Ihnen im Angebot.

Kontakt

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Aus unserem Team

Zwei von über 70 Experten

Thomas, Arbeitssicherheit und Prüfservice bei 123Ingenieure

Thomas

Arbeitssicherheit und Prüfservice

Warum 123Ingenieure?

„Wegen der Mischung im Team. Junge Kollegen und alte Hasen arbeiten bei uns eng zusammen, und ich lerne von beiden Seiten dazu.“

Was mir gefällt

„Die vielen unterschiedlichen Betriebe, die wir betreuen. Überall sehen die Gefährdungen anders aus, und ich muss mich jedes Mal neu hineindenken. Langweilig wird es nie.“

Saskia, Backoffice bei 123Ingenieure

Saskia

Backoffice

Warum 123Ingenieure?

„Weil ich hier mit Kunden aus allen Branchen zu tun habe. Ein Industriebetrieb tickt anders als eine Spedition oder eine Behörde, das macht meine Arbeit abwechslungsreich.“

Was mir gefällt

„Das Miteinander von Jung und Alt. Die Erfahrenen wissen, worauf es in der Praxis ankommt, die Jüngeren bringen neue Ideen mit. Das ergänzt sich gut.“

Digitalisierung

Alle Informationen an einem Ort

Mit der 123 DocuCloud erreichen Sie maximale Rechtskonformität bei maximaler Effizienz. Verwalten Sie Ihre Dokumentationen übersichtlich und sicher an einem Ort. Wir machen Bürokratie erträglich und schaffen praxisnahe Lösungen.

unterweisung.softwareby 123ingenieure

Unterweisen ohne Unterschriftenlisten

Mit unserer Unterweisungssoftware erledigen Ihre Mitarbeiter die Unterweisung online. Gestartet wird per QR-Code am eigenen Handy, dann arbeitet jeder die Inhalte durch, beantwortet die Verständnisfragen und unterschreibt auf dem Bildschirm. Der Nachweis entsteht automatisch, an fällige Wiederholungen erinnert die Software rechtzeitig.

Basiswissen

Basiswissen rund um den Betriebsarzt

Infoflyer zum Betriebsarzt

Hier können Sie sich den Infoflyer zur arbeitsmedizinischen Betreuung downloaden.

Ab wann braucht ein Unternehmen einen Betriebsarzt?

Als Arbeitgeber sind Sie ab dem ersten Beschäftigten gesetzlich verpflichtet, einen Arzt mit arbeitsmedizinischer Fachkunde schriftlich zu bestellen. Diese Pflicht ergibt sich aus § 2 ASiG („Bestellung von Betriebsärzten“) sowie der DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“). Welche arbeitsmedizinische Betreuungsform für Ihr Unternehmen gilt, erfahren Sie auf unserer Seite zur arbeitsmedizinischen Betreuung. Wer eine behördliche Anordnung zur Bestellung missachtet, riskiert nach § 20 ASiG („Ordnungswidrigkeiten“) ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.

Große Unternehmen stellen häufig eigene Ärzte ein. Kleine und mittlere Betriebe beauftragen meist einen freiberuflichen Arzt oder einen überbetrieblichen arbeitsmedizinischen Dienst wie die 123Ingenieure GmbH (§ 19 ASiG „Überbetriebliche Dienste“). Wir bereiten die schriftliche Bestellung Ihres externen Betriebsarztes für Sie vor und sorgen dafür, dass der bürokratische Aufwand für Sie so gering wie möglich bleibt.

Arbeitsmediziner ist eine Facharztbezeichnung. Betriebsarzt ist dagegen eine Funktion im Unternehmen, für die Sie einen Arzt schriftlich bestellen. Sie dürfen dafür nur Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde einsetzen (§ 4 ASiG „Anforderungen an Betriebsärzte“). Das sind Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin. Die Ärzte der 123Ingenieure GmbH erfüllen diese Voraussetzung.

Die Kosten richten sich nach der Zahl Ihrer Beschäftigten und nach Ihrer Branche. Wie viele Stunden Grundbetreuung Ihr Betrieb nach DGUV Vorschrift 2 benötigt, können Sie mit unserem DGUV Einsatzzeitenrechner ermitteln. Bei der 123Ingenieure GmbH beginnt die arbeitsmedizinische Betreuung bei 15 € im Monat. Fahrtkosten und Spesen sind in diesem Preis bereits enthalten. Die arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV ist nicht im Preis enthalten, weil sie nicht zur Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 gehört. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf unserer Seite Kosten für einen Betriebsarzt.

Das hängt von der Tätigkeit ab. Für besonders gefährdende Tätigkeiten müssen Sie eine Pflichtvorsorge veranlassen (§ 4 ArbMedVV „Pflichtvorsorge“). Dazu gehören Arbeiten mit Lärm ab 85 dB(A) oder Feuchtarbeit von regelmäßig vier Stunden oder mehr am Tag. Ohne diesen Termin dürfen Sie Beschäftigte die Tätigkeit nicht ausüben lassen. Bei geringeren Belastungen wie Lärm über 80 dB(A) oder Bildschirmarbeit müssen Sie eine Angebotsvorsorge anbieten. Ob Ihre Beschäftigten das Angebot annehmen, entscheiden sie selbst. Auch bei der Pflichtvorsorge besteht die Pflicht nur darin, den Termin wahrzunehmen. Der Arzt darf eine körperliche Untersuchung oder eine Blutabnahme nicht gegen den Willen des Beschäftigten durchführen. In unserem Beitrag arbeitsmedizinische Untersuchungen erfahren Sie mehr über die Pflichten und Fristen gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).

Jede arbeitsmedizinische Vorsorge beginnt mit einem Gespräch. Der Arzt fragt nach den Arbeitsbedingungen und den Belastungen am Arbeitsplatz. Danach berät er den Beschäftigten zu möglichen Gesundheitsrisiken. Eine Untersuchung folgt nur, wenn sie medizinisch sinnvoll ist und der Beschäftigte einwilligt. Typisch sind Hör- und Sehtests. Je nach Tätigkeit kommen eine Lungenfunktionsprüfung oder eine Blutuntersuchung hinzu. Bei erhöhtem Infektionsrisiko kann der Arzt im Rahmen der Vorsorge auch Impfungen anbieten. Eignungsuntersuchungen wie die G25 Untersuchung sind dagegen keine Vorsorge. Sie brauchen eine eigene Rechtsgrundlage, zum Beispiel im Arbeitsvertrag oder in der Fahrerlaubnis-Verordnung.

Nach jeder arbeitsmedizinischen Vorsorge erhalten Sie eine Vorsorgebescheinigung (§ 6 ArbMedVV „Pflichten des Arztes oder der Ärztin“). Die Bescheinigung nennt Datum und Anlass des Termins. Außerdem steht darin, wann die nächste Vorsorge fällig ist. Diese Angaben müssen Sie nach § 3 Abs. 4 ArbMedVV („Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers“) in einer Vorsorgekartei festhalten. Befunde und Diagnosen fallen unter die ärztliche Schweigepflicht. Wenn Ihre Schutzmaßnahmen nicht ausreichen, muss der Arzt Ihnen das mitteilen und Verbesserungen vorschlagen. Bei einem Tätigkeitswechsel aus rein persönlichen gesundheitlichen Gründen darf er Sie dagegen nur mit Einwilligung des Beschäftigten informieren.

Als Kunde der 123Ingenieure GmbH können Sie unsere digitale Vorsorgekartei kostenlos nutzen und werden automatisch an fällige Vorsorgetermine Ihrer Beschäftigten erinnert. Die Vorsorgekartei gehört zur 123DocuCloud, in der Sie Ihre gesamte Dokumentation zum Arbeits- und Gesundheitsschutz digital an einem Ort verwalten können. Dort können Sie jederzeit neue Dokumente hochladen und bestehende Unterlagen einsehen oder aktualisieren.

Sobald Ihnen von einer Beschäftigten eine Schwangerschaft mitgeteilt wird, müssen Sie anhand der Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz unverzüglich die nötigen Schutzmaßnahmen festlegen (§ 10 MuSchG „Beurteilung der Arbeitsbedingungen; Schutzmaßnahmen“). Dabei kann Sie Ihr externer Betriebsarzt der 123Ingenieure GmbH mit seiner Fachexpertise rechtssicher unterstützen. Er bewertet zum Beispiel, ob die Frau mit Gefahrstoffen oder Infektionserregern in Kontakt kommt. Zusätzlich zur Gefährdungsbeurteilung müssen Sie der Schwangeren ein Gespräch über weitere Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen anbieten.

In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten müssen Sie einen Arbeitsschutzausschuss bilden. Nach § 11 ASiG („Arbeitsschutzausschuss“) gehören die Betriebsärzte zu den festen Mitgliedern eines Arbeitsschutzausschusses. Ohne arbeitsmedizinische Vertretung ist der Ausschuss deshalb nicht vollständig besetzt. Er muss mindestens einmal im Vierteljahr zusammentreten. Die Betriebsärzte der 123Ingenieure GmbH beraten Sie dabei und nehmen an Ihren ASA-Sitzungen teil.

Karte von Deutschland mit 15 eingezeichneten Standorten von Rostock bis München

Kartengrundlage: Natural Earth, gemeinfrei.

Unsere Standorte

Deutschlandweit für Sie vor Ort

Mit der 123 Ingenieure GmbH haben Sie einen Dienstleister aus Ihrer Nachbarschaft. Unsere Experten kommen regelmäßig genau dahin, wo Sie uns brauchen: in Ihr Unternehmen. Auch bei Audits, Begehungen durch die BG oder durch Behörden sind unsere Experten an Ihrer Seite und begleiten Sie.