Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen
Die Gefährdungsbeurteilung ist das Fundament in der Arbeitssicherheit und trägt wesentlich zur Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten bei. Setzen Sie bei der Erstellung auf professionelle Gefährdungsbeurteilungen: Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit von 123Ingenieure erstellen deutschlandweit und für jede Branche individuelle Gefährdungsbeurteilungen, die Qualität, Sorgfalt, Kosteneffizienz und gesetzliche Anforderungen miteinander vereinen.










Unsere Aufgaben bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
Für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gibt es keine strikt vorgegebenen gesetzlichen Abläufe. Umso wichtiger ist daher umfassendes Fachwissen und Erfahrung, wenn Sie eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen. Nachfolgend erfahren Sie, wie unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit dabei vorgeht und welche Schritte für ein rechtssicheres und praxisorientiertes Ergebnis maßgeblich sind. So erhalten Sie volle Transparenz und können sich auf eine strukturierte Vorgehensweise verlassen. Wenn Sie noch Fragen dazu haben oder ein konkretes Angebot wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Unsere Leistungen im Überblick
Abgrenzung der Arbeitssysteme
Ermittlung der Gefährdungen u. Belastungen
Ausarbeitung der Schutzmaßnahmen
Durchführung der Schutzmaßnahmen
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung sicher dokumentieren
Digitalisierung
Alle Informationen an einem Ort
Mit dem 123 Ingenieure Kundenportal erreichen Sie maximale Rechtskonformität bei maximaler Effizienz. Verwalten Sie Ihre Dokumentationen übersichtlich und sicher an einem Ort. Wir machen Bürokratie erträglich und schaffen praxisnahe Lösungen.
Basiswissen rund um die Gefährdungsbeurteilung
Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ist zwar Pflicht, dennoch ist das Dokument nicht an eine feste Form gebunden. Somit kann man die Gefährdungsbeurteilung erstellen, wie es einem gefällt. In der Praxis haben sich jedoch klare Vorgehensweisen etabliert. Eine wichtige Handlungshilfe ist hierbei das STOP-Prinzip Arbeitsschutz. Es besagt klar, in welcher Form Arbeitsschutzmaßnahmen anzugehen und zu lösen sind.
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber in Deutschland mit dem §5 zum erstellen von Gefährdungsbeurteilungen. Demnach ist jeder Arbeitgeber in Deutschland ab einem Mitarbeiter dazu verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen. Der Arbeitgeber kann die Erstellung auch an einen externen Dienstleister abgeben wie zum Beispiel an uns. Wir übernehmen dann die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung.
Es gibt nicht eine Gefährdungsbeurteilung für alle Gefährdungen im Betrieb. Man unterscheidet zwischen tätigkeitsbezogenen und personenbezogenen Gefährdungsbeurteilungen. Für jeden Arbeitsplatz gibt es auch eine Gefährdungsbeurteilung, bzw. muss es nach dem Arbeitsschutzgesetz eine Gefährdungsbeurteilung geben. Die Anzahl und Variationen sind also fast unendlich und stehen in einem ständigen Wandel durch neue Technologien, Erfindungen, Wissenschaftliche Erkenntnisse usw. Zwar kann man Mitarbeiter die den selben Arbeitsplatz haben mit einer Gefährdungsbeurteilung abdecken, dennoch muss eine GBU immer individuell und detailliert sein. Wir dürfen an dieser Stelle nicht vergessen, dass die Gefährdungsbeurteilungen das Grundgerüst des Arbeitsschutzes sind. Nachfolgend einmal grundsätzliche Bereiche, die in den meisten Gefährdungsbeurteilungen Berücksichtigung finden:
– die Gestaltung und Einrichtung der Arbeit- und Betriebsstätte
– biologische, chemische und physische Einwirkungen
– psychische Belastungen
– die Unterweisung der Mitarbeiter
– Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe, Maschinen, Anlagen und persönliche Schutzausrüstung.
Nur wenn Arbeitgeber Gefährdungsbeurteilungen erstellen lassen, handeln sie rechtskonform. Dies wird vor allem dann wichtig, wenn ein Arbeitsunfall passiert ist und keine Gefährdungsbeurteilung erstellt wurde, oder die vorliegende GBU nicht richtig dokumentiert wurde. Weiter zeigen Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich erst einmal auf, welche Gefährdungen im Unternehmen existieren und tragen maßgeblich zum Gesundheitsschutz der Mitarbeiter bei. Weiter reduzieren verhinderte Arbeitsunfälle die Ausfallzeiten und steigern dadurch die Wirtschaftlichkeit des Betriebs.
Die Gefährdungsbeurteilung dient dazu, potenzielle Gefahren und Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und zu eliminieren, bevor sie sich negativ auf die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter auswirken können. Sie bildet den Grundstein für einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz. Deshalb sind GBU das zentrale Werkzeug der Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Ein wesentlicher Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung ist die Untersuchung der psychischen Belastungsfaktoren. Seit dem 01.01.2014 sind alle Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, diese in ihre Gefährdungsbeurteilungen mit einzubeziehen.
Laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) müssen Unternehmen unabhängig von ihrer Größe die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung dokumentieren. Diese Dokumentation muss die durchgeführten Maßnahmen und Schritte zum Arbeitsschutz sowie die Ergebnisse der Überprüfung enthalten. Die rechtliche Grundlage hierfür finden wir unter anderem im §6 Arbeitsschutzgesetz.
Gemäß §3 Abs. 3 Satz 3 der BetrSichV darf eine Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigen Personen (i.S.d. §2(5)BetrSichV) durchgeführt werden.
Bedeutet dies, dass ab sofort nur noch Sicherheitsingenieure, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsfachkräfte oder Personen mit vergleichbarer Qualifikation eine Gefährdungsbeurteilung durchführen dürfen? Wer trägt letztlich die Verantwortung für die Korrektheit der Gefährdungsbeurteilung?
Das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV-Vorschrift 1 der Berufsgenossenschaften legen fest, dass der Arbeitgeber für die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz verantwortlich ist. Ein zentrales Werkzeug zur Erfüllung dieser Pflicht ist die Gefährdungsbeurteilung. Der Arbeitgeber kann diese entweder selbst durchführen oder qualifizierte und vertrauenswürdige Personen damit beauftragen. Eine solche Beauftragung muss schriftlich erfolgen. Unabhängig davon liegt die rechtliche Verantwortung für die korrekte Durchführung der Gefährdungsbeurteilung aber beim Arbeitgeber, der auch für deren Überwachung verantwortlich ist.
Mit unserer fachkundigen Beratung unterstützen wir Sie umfassend im Bereich Arbeitssicherheit und Unfallverhütung. Wir analysieren sämtliche Arbeitsprozesse, Tätigkeiten und Arbeitsplatzgestaltungen und leiten aus unseren Bewertungen entsprechende Schutzmaßnahmen ab. Diese Maßnahmen werden regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin überprüft.
Unsere Experten von 123Ingenieure gewährleisten, dass Ihre Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen alle geltenden Arbeitsschutzvorschriften erfüllen. Dies bietet Ihnen nicht nur Rechtssicherheit gegenüber Berufsgenossenschaften, Behörden (Amt für Arbeitsschutz, Gewerbeaufsichtsamt, etc.) und Versicherungen, sondern fördert auch den internen Verbesserungsprozess und trägt zu Ihrem Unternehmenserfolg bei.
Deutschlandweit für Sie vor Ort
Unsere Standorte
Immer da wo Sie uns brauchen
Mit der 123 Ingenieure GmbH haben Sie einen Dienstleister aus Ihrer Nachbarschaft. Unsere Experten kommen regelmäßig genau dahin, wo Sie uns brauchen – in Ihr Unternehmen. Auch bei Audits, Begehungen durch die BG oder durch Behörden sind unsere Experten an Ihrer Seite und begleiten Sie.
Preise/ Kosten Arbeitssicherheit
Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ab*
€480/Stück
- Inkl. Ermitllung der Gefährdungen/ Belastungen
- Präsentation der Gefährdungsbeurteilung
- Fertigstellung der Gefährdungsbeurteilung
- Sichere Dokumentation
Weitere Leistungen
Alles aus einer Hand
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (GBU)
- Erstellung von Explosionsschutz-Dokumenten (Ex-Schutz)
- Regalprüfung nach BetrSichV und DIN EN 15635
- Externer Brandschutzbeauftragter
- Externer Gefahrgutbeauftragter
- DGUV V3 Prüfung
- Betriebsarzt/ Arbeitsmedizin
- Vorsorgeuntersuchungen
- Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)
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Sa, 08:00 - 16:00 Uhr
- Amelie Masche
- Leitung Kundenservice
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- anfrage@123ingenieure.de
Infoflyer zur Gefährdungsbeurteilung
Hier können Sie sich den Infoflyer zum Gefährdungsbeurteilung Erstellung herunterladen.