Sicherheitsbeauftragte (umgangssprachlich auch Arbeitssicherheitsbeauftragte oder Arbeitsschutzbeauftragte genannt) tragen in Unternehmen erheblich zu einem sicheren und gesundheitsbewussteren Arbeitsumfeld bei.
Da ein Sicherheitsbeauftragter aus den Reihen der Mitarbeiter bestellt wird, kann er seine Kollegen als Vertrauensperson auf Augenhöhe auf Gefahren aufmerksam machen und trägt so erheblich dazu bei, Arbeitsunfälle und Ausfälle im Betrieb zu minimieren.
Die neuen Schwellenwerte für Sicherheitsbeauftragte treten ab Ende Mai 2026 in Kraft: Eine generelle Bestellpflicht für Sibe besteht dann erst ab mehr als 50 regelmäßig Beschäftigten. Ein Umstand, der sowohl von der Arbeitgeberseite als auch von Vertretern der Arbeitnehmer kontrovers diskutiert wurde. In diesem Blogbeitrag der 123Ingenieure GmbH werfen wir einen Blick darauf, was die Aufgaben eines Sibe sind, wie eine zeitgemäße Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten aussieht und welche Pro- und Kontra-Argumente zur Sibe-Reform ins Feld geführt werden.
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Was ist ein Sicherheitsbeauftragter und wer benötigt ihn?
Ein Sicherheitsbeauftragter ist ein Mitarbeiter im Unternehmen, der den Arbeitgeber ergänzend zu seiner eigentlichen beruflichen Tätigkeit bei der Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren unterstützt.
- Aktuell gilt gemäß § 22 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) die Verpflichtung, Sicherheitsbeauftragte unter Beteiligung des Betriebs- oder Personalrates zu bestellen, sobald in einem Unternehmen regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte tätig sind.
- In Betrieben mit erhöhten Risiken kann die zuständige Berufsgenossenschaft anordnen, dass Sicherheitsbeauftragte auch dann zu bestellen sind, wenn die Mindestbeschäftigtenzahl von 20 nicht erreicht wird.
- Für Unternehmen mit geringen Gefahren kann der Unfallversicherungsträger die Zahl 20 in seiner Unfallverhütungsvorschrift erhöhen.
Gut zu wissen: Sicherheitsbeauftragte werden häufig mit Sicherheitsfachkräften (= Fachkraft für Arbeitssicherheit oder kurz Sifa) verwechselt. Letztere verfügen über eine sicherheitstechnische Fachkunde und müssen nach § 5 ASiG („Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit„) vom Arbeitgeber bestellt werden und nach § 6 ASiG („Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit“) sowie gemäß der DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“) tätig werden, beispielsweise im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen sicherheitstechnischen Betreuung.
Wie viele Sicherheitsbeauftragte benötigt ein Unternehmen tatsächlich?
Die Ermittlung der erforderlichen Anzahl der Sicherheitsbeauftragten erfolgt nicht willkürlich. Laut DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“) muss der Unternehmer die Anzahl betriebsbezogen anhand von fünf gleichrangigen Kriterien festlegen (§ 20 DGUV Vorschrift 1 „Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten“):
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- Unfall- und Gesundheitsgefahren: Diese ergeben sich maßgeblich aus der Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Arbeitsbereichs.
- Räumliche Nähe: Der SiBe muss am gleichen Standort und im gleichen Arbeitsbereich wie die Kollegen tätig sein. Tätigkeiten in unterschiedlichen Gebäuden deuten bereits auf eine fehlende räumliche Nähe hin und können deshalb mehr Sicherheitsbeauftragte erfordern.
- Zeitliche Nähe: Ein Sicherheitsbeauftragter muss zeitgleich mit den Kollegen arbeiten, für die er zuständig ist. In der Praxis bedeutet dies, dass bei Schichtarbeit in jeder Schicht ein Ansprechpartner vor Ort sein sollte, um Gefahren direkt im Arbeitsfluss erkennen und ansprechen zu können.
- Fachliche Nähe: Der Beauftragte sollte eine ähnliche Tätigkeit wie die Kollegen ausüben, damit er die spezifischen Gefahren des Arbeitsbereichs aus eigener Erfahrung kennt.
- Anzahl der Beschäftigten: Die Wirksamkeit eines Sibe ist stark herabgesetzt, sobald er die Beschäftigten in seinem Bereich nicht mehr persönlich kennt.
- Unfall- und Gesundheitsgefahren: Diese ergeben sich maßgeblich aus der Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Arbeitsbereichs.
Für die praktische Planung gilt als Orientierungshilfe:
Bei technischen Tätigkeiten mit höheren Gefährdungen kann ein Sibe auf maximal 80 bis 120 Beschäftigte sinnvoll einwirken. In Bereichen mit geringer Gefährdung wird empfohlen, ab einer Zahl von über 250 Personen einen weiteren Sicherheitsbeauftragten vorzusehen.
Aufgaben und Rechte des Sicherheitsbeauftragten im Arbeitsalltag
Für Sicherheitsbeauftragte gibt es klare Rahmenbedingungen, was ihre Aufgaben und Rechte im Unternehmen betrifft (§ 20 DGUV Vorschrift 1 „Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten“):
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- Als Arbeitgeber müssen Sie sicherstellen, dass Ihr Sicherheitsbeauftragter regelmäßig das Vorhandensein und die Funktion aller Schutzeinrichtungen prüft.
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- Darüber hinaus müssen Arbeitssicherheitsbeauftragte darauf achten, dass die Mitarbeiter die persönliche Schutzausrüstung (PSA) vorschriftsmäßig benutzen und regelmäßig warten.
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- Als Unternehmer müssen Sie Ihren Sibe die erforderliche Zeit gewähren, damit diese ihre übertragenen Aufgaben im Arbeitsschutz ausreichend erfüllen können.
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- Ein Sicherheitsbeauftragter hat das Recht, an Betriebsbesichtigungen (z. B. durch die Berufsgenossenschaft) oder an Unfalluntersuchungen teilzunehmen.
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- Alle relevanten Ergebnisse aus den Untersuchungen von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten müssen dem Arbeitsschutzbeauftragten mitgeteilt werden.
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- Zusätzlich müssen Sie als Arbeitgeber die Zusammenarbeit zwischen Ihrem Sicherheitsbeauftragten sowie der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt ermöglichen.
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- Wer sich als Sicherheitsbeauftragter im Unternehmen engagiert, darf durch diese zusätzliche Aufgabe keinerlei berufliche Nachteile erleiden.
Die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten
Wer als Sibe tätig werden möchte, braucht auch die notwendigen Fachkenntnisse. Die Erstausbildung bildet die Grundlage für ein sicheres und vorausschauendes Handeln im Unternehmen. Gemäß § 20 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 und § 23 SGB VII („Aus- und Fortbildung“) müssen Sie Ihren Sicherheitsbeauftragten die Gelegenheit geben, an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Sicherheitsbeauftragte teilzunehmen.
Sibe-Ausbildung vom Grundkurs bis zur Auffrischung
In der Erstausbildung stehen rechtliche Grundlagen im Arbeitsschutz, Unfallursachen und Unfallprävention sowie die psychologischen Aspekte der Kommunikation mit Kollegen im Vordergrund. Damit ein Sicherheitsbeauftragter seine Aufgaben erfolgreich erfüllen kann, muss er daher die Gefährdungsbeurteilung für seinen gesamten Zuständigkeitsbereich kennen. Nur wer weiß, welche Risiken für einen Arbeitsplatz festgestellt wurden, kann die Kollegen gezielt darauf hinweisen und in weiterer Folge schützen.
Da sich technische Standards und rechtliche Vorgaben von Zeit zu Zeit ändern, halten regelmäßige und tätigkeitsspezifische Auffrischungskurse das Wissen von Sicherheitsbeauftragten auf aktuellem Stand. Ein Anspruch auf Fortbildung besteht insbesondere dann, wenn sich die Arbeitsbedingungen in Ihrem Betrieb wesentlich ändern oder neue Maschinen und Verfahren eingeführt werden. In diesen Schulungen erwerben Ihre Arbeitssicherheitsbeauftragten gezielt das notwendige Fachwissen, um die damit verbundenen Gefahrenquellen frühzeitig zu erkennen und Arbeitsunfälle proaktiv zu verhindern.
Sicherheitsbeauftragter Online Schulung durch die 123Ingenieure Akademie
Die Ausbildung zum Sibe muss nicht kompliziert sein: Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte ermöglicht eine ortsunabhängige Ausbildung an nur einem Tag, die von allen 9 gewerblichen Berufsgenossenschaften anerkannt wird.
Die Dozenten von 123Ingenieure sind erfahrene Experten aus der Praxis, die ihr Wissen anschaulich und 100 % rechtssicher vermitteln. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmenden ein offizielles Abschlusszertifikat, das die fachliche Eignung als Sicherheitsbeauftragter dokumentiert.
Neben der Erstausbildung bieten wir laufend Auffrischungskurse an, um die Qualifikation langfristig zu sichern. Für Unternehmen, die mehrere Mitarbeiter gleichzeitig schulen möchten, kann die Ausbildung alternativ auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung deutschlandweit vor Ort im Betrieb durchgeführt werden.
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Reform 2026: Geänderte Bestellpflicht für Sicherheitsbeauftragte
Der Deutsche Bundestag hat am 26. März 2026 eine Änderung in § 22 SGB VII („Sicherheitsbeauftragte“) verabschiedet.
Diese Reform sieht vor, dass die bisherige Grenze von 20 Personen durch eine abgestufte Regelung ersetzt wird. Die neuen Vorschriften treten voraussichtlich Ende Mai 2026 in Kraft.
Diese Vorgaben zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten gelten ab Mitte 2026:
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Anzahl der regelmäßig Beschäftigten |
Regelung zur Bestellung von Arbeitssicherheitsbeauftragten |
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Unter 20 |
Keine Pflicht zur Bestellung eines Sibe (unabhängig von der Gefährdungslage im Unternehmen) |
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20 bis unter 50 |
Bestellung nur bei besonderer Gefährdung für Leben und Gesundheit (auf Basis der Gefährdungsbeurteilung) |
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Ab 50 |
Generelle Pflicht zur Bestellung eines Sibe bleibt bestehen |
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Bis zu 250 |
Ein einziger Sicherheitsbeauftragter ist häufig ausreichend (in Unternehmen mit geringem Gefährdungspotenzial) |
Die Entscheidung darüber, ob in Betrieben mit 20 bis unter 50 Mitarbeitenden eine Benennung notwendig ist, basiert auf der Gefährdungsbeurteilung (nach § 5 ArbSchG „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“). In Arbeitsbereichen mit geringem Risiko entfällt die Pflicht, einen Arbeitsschutzbeauftragten zu bestellen.
Bei einer besonderen Gefährdung für Leben und Gesundheit müssen Betriebe mit 20 bis 50 Mitarbeitern auch weiterhin einen Sicherheitsbeauftragten direkt vor Ort im Team haben.
Wirtschaftliche Entlastung und fachliche Kritik zur neuen Sibe-Bestellpflicht
Mit der Anhebung der Schwellenwerte für Sicherheitsbeauftragte, möchte die Bundesregierung die Wirtschaft jährlich um etwa 135 Millionen Euro entlasten. Schätzungen gehen davon aus, dass bundesweit rund 123.000 Positionen für Sicherheitsbeauftragte wegfallen können.
Während die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) die Anhebung der Schwellenwerte bei der Sibe-Bestellungspflicht als“ wichtigen Schritt für wirksamen Bürokratierückbau im Arbeitsschutz“ begrüßt, gibt es Kritik an der praktischen Umsetzung. Mehrere Arbeitgebervertreter weisen darauf hin, dass der Begriff der „besonderen Gefährdung“ nicht rechtssicher definiert ist.
Ohne eine präzise Festlegung könnte eine zusätzliche Belastung für kleine Betriebe entstehen.
Fachverbände und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) geben zu bedenken, dass durch weniger Arbeitssicherheitsbeauftragte möglicherweise das Schutzniveau in den betroffenen Betrieben sinken könnte, wenn vertraute Ansprechpersonen direkt am Arbeitsplatz fehlen.
Die Verantwortung der Arbeitgeber für den Arbeitsschutz bleibt von dieser Reform unberührt und verlangt weiterhin eine sorgfältige Umsetzung aller gesetzlich vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen.
Prävention sichert Produktivität
Aktuell sind in Deutschland rund 760.000 Sicherheitsbeauftragte tätig, die den Unternehmer ehrenamtlich bei der Vermeidung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefahren unterstützen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) betont, dass Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ein hohes Gut sind, welches die Produktivität und den Wirtschaftsstandort Deutschland stärkt.
Zwar wird das Ziel des Bürokratieabbaus grundsätzlich unterstützt, doch mahnt die DGUV eine sorgfältige Abwägung an, damit das bestehende Schutzniveau in kleinen Unternehmen nicht gefährdet wird. Entbürokratisierungsmaßnahmen dürfen nach Ansicht der DGUV nicht zulasten der Arbeitssicherheit gehen.
Qualifizierte Sicherheitsbeauftragte entlasten die Unternehmen bei ihren gesetzlichen Arbeitsschutzpflichten und leisten einen dauerhaften Beitrag zur Betriebskultur. Der aktuelle DGUV Barometer Arbeitswelt 2025 unterstreicht diesen Erfolg, da sich 72 % der Führungskräfte gut über ihre Pflichten informiert fühlen und 78 % der Beschäftigten angeben, bei sicherem Arbeiten gut unterstützt zu werden. Die DGUV vertritt im Kontext ihrer Vision Zero daher die Ansicht, dass jede Reform im Arbeitsschutz empirisch fundiert sein und einer Prüfung auf ihre Praxistauglichkeit standhalten muss.
Mögliche Einbußen beim Arbeitsschutz in kleinen Betrieben
Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) gibt zu bedenken, dass durch die geplante Einsparung von Sicherheitsbeauftragten vor allem in kleineren Betrieben der einfache Zugang zu Fachwissen im Arbeits- und Gesundheitsschutz verloren geht.
Bisher unterstützen Sicherheitsbeauftragte dort maßgeblich dabei, Gefahren am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen und wichtige Vorschriften einzuhalten. Wenn diese Position in Zukunft wegfällt, schwindet auch die interne Unterstützung für die Unternehmen. Arbeitgeber stehen dann bei der Umsetzung von sicherem und gesundem Arbeiten wieder allein in der Verantwortung.
Weniger Bürokratie bedeutet auch mehr Eigenverantwortung für Unternehmen
Durch die Anhebung des Schwellenwerts von 20 auf 50 Beschäftigte werden insbesondere kleine Unternehmen von administrativen Vorgaben befreit. In Betrieben mit bis zu 250 Mitarbeitern soll künftig auch ein einziger Sicherheitsbeauftragter ausreichen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Ein Verlust an Sicherheit wird vor allem von Arbeitgebervertretern nicht befürchtet, da alle grundlegenden Arbeitsschutzregelungen, wie beispielsweise die sicherheitstechnische Betreuung und arbeitsmedizinische Betreuung (gemäß der DGUV Vorschrift 2) ab dem ersten Mitarbeiter unverändert bestehen bleiben.
Die Neuregelung soll auch die Eigenverantwortung der Arbeitgeber stärken. In diesem Sinne wird empfohlen, dass sich die Anzahl der bestellten Sicherheitsbeauftragten künftig stärker an der tatsächlichen Gefährdungslage orientieren sollte.
Für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten und besonderen Risiken bleibt die Bestellpflicht weiterhin bestehen. Gleichzeitig trägt die Sibe-Reform für Arbeitgebervertreter der modernen Arbeitswelt Rechnung: Da mobiles Arbeiten und Home Office zunehmen, sinkt der direkte Einfluss der Sicherheitsbeauftragten vor Ort, was ebenfalls für eine flexiblere Regelung spricht.
Arbeitsschutz mit verschlankter Bürokratie
Wir von der 123Ingenieure GmbH unterstützen jeden Schritt, der in Richtung Entbürokratisierung geht, da wir für einen praxisorientierten Arbeitsschutz stehen, der Unternehmen wirksam entlastet. Ähnlich wie die DGUV sind wir jedoch gespannt darauf, wie sich die geplante Reduzierung der Arbeitssicherheitsbeauftragten langfristig auf die Arbeitssicherheit in KMU auswirken wird.
Die Zahlen der meldepflichtigen Arbeitsunfälle sind in den letzten Jahren glücklicherweise stetig gesunken (wie Sie auch in unserem Beitrag Arbeitsunfall nachlesen können). In diesem Sinne bleibt zu hoffen, dass dieser positive Abwärtstrend auch mit weniger Sicherheitsbeauftragten anhält.
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