Externer Gefahrgutbeauftragter
Ihr Gefahrgutbeauftragter der 123 Ingenieure GmbH unterstützt Sie deutschlandweit dabei, alle gesetzlichen Vorgaben im Umgang mit gefährlichen Gütern zuverlässig einzuhalten. Ob Gefahrguttransport nach ADR (Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße), Be- und Entladen oder Lagerung: Unsere Gefahrgutbeauftragten sorgen für Sicherheit und rechtskonforme Abläufe in Ihrem Unternehmen.










Unsere Aufgaben als Gefahrgutbeauftragter
- Jährliche Begehung vor Ort im Unternehmen
- Erstellung eines ausführlichen Begehungsprotokolls
- Überwachung der ADR-Vorschriften und gesetzlichen Vorgaben
- Kontrolle von Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Güter
- Prüfung und Kontrolle der Dokumentation
- Erstellung von Jahresberichten gemäß GbV
- Verfassen von Unfall- und Zwischenfallberichten
- Lückenlose Dokumentation aller sicherheitsrelevanten Vorgänge
- ADR 1.3 Unterweisungen und Mitarbeiterschulungen (online oder vor Ort)
- Bereitstellung aktueller und rechtssicherer Unterlagen
Unsere Leistungen im Überblick
Standortbegehungen bei Ihnen vor Ort
Überwachung, Kontrolle, Dokumentation
Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
Erstellung von Betriebsanweisungen
Erstellung von Jahresberichten gemäß GbV
Begleitung bei Audits und Behördenprüfungen
Ihre Arbeitsschutzdokumentation
Digitalisierung
Alle Informationen an einem Ort
Mit dem 123 Ingenieure Kundenportal erreichen Sie maximale Rechtskonformität bei maximaler Effizienz. Verwalten Sie Ihre Dokumentationen übersichtlich und sicher an einem Ort. Wir machen Bürokratie erträglich und schaffen praxisnahe Lösungen.
Basiswissen rund um den Gefahrgutbeauftragten
Sobald Sie am Transport gefährlicher Güter auf öffentlichen Verkehrswegen beteiligt sind und unter die Bestimmungen der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) oder der Gefahrgutverordnung See (GGVSee) fallen, sollten Sie sich Gedanken zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten machen. Denn in diesen Fällen schreibt § 3 Abs.1 GbV vor, dass Sie mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen müssen.
- Unternehmen, die ausschließlich geringe Mengen von Gefahrgut (bis maximal 50 Tonnen netto pro Kalenderjahr) befördern oder als Fahrzeugführer, Empfänger oder Entlader tätig sind, müssen keinen Gefahrgutbeauftragten bestellen.
- Ebenfalls keine Bestellungspflicht besteht, wenn die Tätigkeit nur freigestellte Gefahrgüter nach ADR, RID, ADN oder IMDG-Code betrifft oder die zulässigen Mengengrenzen laut ADR nicht überschritten werden.
Ob Ihr Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten benötigt, hängt also von Ihrem jährlichen Transportvolumen und Ihrer Rolle im Gefahrgutprozess ab.
Zur individuellen Berechnung, ob Sie für Ihre Gefahrguttransporte die Schwellenwerte überschreiten, nutzen Sie ganz einfach unseren 1000-Punkte-Rechner Gefahrgut. So erhalten Sie schnell und unkompliziert eine erste Orientierungshilfe.
Falls Sie dennoch unsicher sind, ob die Bestellung eines externen Gefahrgutbeauftragten in Ihrer Situation erforderlich ist, beraten wir Sie gerne und zeigen Ihnen, welche gesetzlichen Anforderungen konkret für Ihr Unternehmen gelten.
Ein externer Gefahrgutbeauftragter spart Ihrem Unternehmen wertvolle Zeit, da sämtliche gesetzliche Aufgaben rund um das Gefahrgutrecht professionell und effizient übernommen werden, ohne dass Ihr internes Personal zusätzlich gebunden wird.
Sie profitieren von spezialisierten Fachkenntnissen und langjähriger Praxiserfahrung, wodurch die Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen steigt und Risiken beim Transport gefährlicher Güter minimiert werden.
Der unabhängige Blick eines externen Experten, wie Sie ihn auch von einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit kennen, ermöglicht eine objektive Bewertung Ihrer Abläufe und erleichtert die Erkennung von Verbesserungsmöglichkeiten. Durch diese flexible Lösung sind Sie bei Ausfall oder Wechsel bestens abgesichert, ohne dass langwierige Schulungen oder eine aufwendige Personalgewinnung im eigenen Betrieb notwendig sind.
Je nach Art und Größe eines Unternehmens sowie Art und Menge der Gefahrgüter sind die Anforderungen im Gefahrgut-Management sehr unterschiedlich. Unsere externen Gefahrgutbeauftragten decken deshalb ein breites Beratungs- und Aufgabenspektrum ab, das von der praxisnahen Unterstützung kleiner Transportunternehmen bis hin zu strategischen Lösungen für Krankenhäuser und Abfallentsorger reicht.
- In der chemischen Industrie übernehmen wir komplexe Aufgaben wie die Klassifizierung und Dokumentation zahlreicher Gefahrgüter.
- Für Logistiker und Frächter liegt unser Fokus auf effizienten Abläufen und der sicheren Einhaltung aller Kennzeichnungs- und Transportvorschriften rund um Gefahrguttransporte.
- Auch der Maschinenbau profitiert von unseren Gefahrgutexperten, wenn es darum geht, vereinzelte Zusatzstoffe regelkonform zu verwenden und weiterzuliefern.
- Des Weiteren begleiten unsere Gefahrgutbeauftragten Speditionen im internationalen Verkehr, beraten Krankenhäuser und Entsorgungsbetriebe (letztere auch als externe Abfallbeauftragte) bei der Umsetzung spezieller Vorschriften für medizinische Abfälle und Gefahrstoffe.
- Darüber hinaus unterstützen wir Verpackungshersteller und -dienstleister bei der Zulassung und sicheren Verwendung ihrer Umschließungen.
- Selbst bei radioaktiven Stoffen stehen Ihnen unsere externen Gefahrgutbeauftragten mit ihrem Fachwissen zu Strahlenschutz und Genehmigungsverfahren zuverlässig zur Seite.
Unser Ziel ist es, branchenspezifische, rechtskonforme und wirtschaftlich vorteilhafte Lösungen zu bieten, die Sicherheit dauerhaft gewährleisten und Unternehmen langfristig entlasten.
Die verschiedenen Gefahrgutklassen ordnen Gefahrgüter je nach ihrer hauptsächlichen Gefährlichkeitseigenschaft eindeutig zu. Insgesamt gibt es neun Hauptklassen, die jeweils durch spezielle Vorschriften geregelt sind:
- Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände
- Klasse 2: Gase
- Klasse 3: Entzündbare Flüssigkeiten
- Klasse 4.1: Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche und desensibilisierte explosive Stoffe
- Klasse 4.2: Selbstentzündliche Stoffe
- Klasse 4.3: Stoffe, die mit Wasser entzündbare Gase bilden
- Klasse 5.1: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
- Klasse 5.2: Organische Peroxide
- Klasse 6.1: Giftige Stoffe
- Klasse 6.2: Ansteckungsgefährliche Stoffe
- Klasse 7: Radioaktive Stoffe
- Klasse 8: Ätzende Stoffe
- Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Jede dieser Klassen ist mit spezifischen Kennzeichnungen sowie Regelungen zur Verpackung und zum Transport verbunden, damit die jeweilige Gefahr schnell erkannt und richtig gehandhabt werden kann. Mehr zu sicherheitsrelevanten Überprüfungen bei Gefahrguttransporten finden Sie in unserem Blogbeitrag ADR-Check.
Gefahrgüter sind Stoffe oder Gegenstände, die insbesondere während des Transports auf der Straße, der Schiene, zu Wasser oder in der Luft ein Gefahrenpotenzial aufweisen. Die Einstufung als Gefahrgut richtet sich danach, ob die Stoffe bei der Beförderung Risiken verursachen, wie etwa durch Unfälle, mechanische oder thermische Einwirkungen. In diesem Kontext überwacht und koordiniert ein Gefahrgutbeauftragter die Einhaltung aller Vorschriften rund um die Beförderung gefährlicher Güter, von der Organisation über Schulungen bis zur Dokumentation und Unfallauswertung.
Gefahrstoffe hingegen sind Substanzen, Gemische oder Erzeugnisse, die beispielsweise bei der Herstellung, Verarbeitung, Verwendung oder Lagerung eine Gefahr für die Gesundheit von Menschen oder für die Umwelt darstellen können. Gefahrstoffe können giftig, entzündlich, ätzend oder anderweitig gesundheitsschädlich sein. Für den sicheren Umgang im Betrieb ist die Gefahrstoffverordnung maßgeblich, die klare Vorgaben für Kennzeichnung, Schutzmaßnahmen und Dokumentation macht.
Ein interner oder externer Gefahrstoffbeauftragter beschäftigt sich mit dem korrekten innerbetrieblichen Umgang sowie mit der sicheren Lagerung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen. Zu seinen Aufgaben gehören die Gefährdungsbeurteilung, Auswahl und Kontrolle von Schutzmaßnahmen, Organisation von Unterweisungen und die Umsetzung der Vorgaben der Gefahrstoffverordnung.
Das ADR wird im Zwei-Jahres-Rhythmus angepasst, um neue Gefahrgüter, technische Entwicklungen oder Praxiserfahrungen zu berücksichtigen. Auch im ADR 2025 treten zum Jahresbeginn zahlreiche Neuerungen in Kraft. Besonders relevant sind diesmal die Erweiterung der Tabelle A um 11 neue UN-Nummern sowie 132 punktuelle Änderungen an bestehenden Einträgen. Neue Vorgaben betreffen unter anderem Regelungen für asbesthaltige Abfälle in loser Schüttung, die Einführung von Containersäcken und eine Ausweitung der Unterweisungspflicht auch für Fahrer, die begrenzte Mengen befördern.
Unternehmen sollten sich mit den Änderungen vertraut machen, um die aktuellen Vorgaben beim Gefahrguttransport auf der Straße sicher und rechtskonform umzusetzen.
Eine Batterie gilt als Gefahrgut, wenn sie bestimmte Grenzwerte beim Lithiumgehalt oder bei der Nennenergie überschreitet. Besonders bei Lithium-Ionen-Batterien ist eine Nennenergie von mehr als 100 Wh das entscheidende Kriterium: Ab diesem Wert unterliegen sie immer den Gefahrgutvorschriften der Klasse 9 und müssen gemäß den internationalen Regelwerken gekennzeichnet, verpackt und transportiert werden.
Bei Lithium-Metall-Batterien spielt die Masse an enthaltenem Lithium eine vergleichbare Rolle. Unsachgemäßer Umgang kann zu gefährlichen Bränden führen, deshalb gelten für größere oder leistungsstärkere Batterien besonders strenge Sicherheitsauflagen beim Versand. Auch Faktoren wie Spannung, Batterietyp und Zustand beeinflussen die Pflichten beim Transport. Beschädigte oder nicht geprüfte Batterien gelten stets als Gefahrgut.
Deutschlandweit für Sie vor Ort
Unsere Standorte
Immer da wo Sie uns brauchen
Mit der 123 Ingenieure GmbH haben Sie einen Dienstleister aus Ihrer Nachbarschaft. Unsere Experten kommen regelmäßig genau dahin, wo Sie uns brauchen – in Ihr Unternehmen. Auch bei Audits, Begehungen durch die BG oder durch Behörden sind unsere Experten an Ihrer Seite und begleiten Sie.
Preise/ Kosten Arbeitssicherheit
Gefahrgutbeauftragter ab*
€75/monatlich
- Inkl. aller Spesen- und Fahrtkostenpauschalen
- Bestellung als Gefahrgutbeauftragter
- Durchführung der Begehungen
- Erstellung der Begehungsprotokolle
- Unterweisungen (persönlich & digital)
- Erstellung des Jahresabschlussberichts
- Beratung bei individuellen Fragen per Mail und per Telefon
Weitere Leistungen
Alles aus einer Hand
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (GBU)
- Erstellung von Explosionsschutz-Dokumenten (Ex-Schutz)
- Regalprüfung nach BetrSichV und DIN EN 15635
- Externer Brandschutzbeauftragter
- Externer Gefahrgutbeauftragter
- DGUV V3 Prüfung
- Betriebsarzt/ Arbeitsmedizin
- Vorsorgeuntersuchungen
- Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)
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Infoflyer externer Gefahrgutbeauftragter
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