Ihre UVV-Prüfung Tore mit 123Ingenieure
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben sind Türen und Tore mindestens einmal jährlich zu prüfen. Lassen Sie Ihre wiederkehrende UVV-Prüfung Tore von einer qualifizierten Fachkraft für Arbeitssicherheit von 123Ingenieure durchführen:
Wir übernehmen deutschlandweit die Prüfung für kraftbetätigte und handbetriebene Türen und Tore in Gebäuden sowie auf dem Betriebsgelände. Dabei decken wir Roll- und Sektionaltore, Schiebetüren sowie Brandschutztüren und Türen in Fluchtwegen ab.










Unsere Leistungen bei der UVV-Prüfung Tore
Im Rahmen der UVV-Prüfung gemäß der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) kontrollieren wir die vollständige Funktionsfähigkeit und den sicheren Zustand Ihrer kraftbetätigten und handbetriebenen Türen und Tore. Dabei wenden wir die DGUV Information 208-022 („Türen und Tore“) sowie die gleichnamige Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.7 an.
Im Fokus unserer UVV-Prüfung für Tore stehen die Sicherung gegen mechanische Gefährdungen, die Sicherung der Flügelbewegung sowie die Sicherheit der Steuerung. Diverse Risiken, die von Türen ausgehen können, wie Quetsch-, Scher- und Einzugskanten werden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt. Basierend auf diesen Ergebnissen und der Nutzungsintensität Ihrer Türen und Tore definieren wir die notwendigen Prüfintervalle, die mindestens jährlich, bei hoher Beanspruchung aber auch kürzer ausfallen müssen.
Darüber hinaus überprüfen wir die Gängigkeit und Eignung Ihrer Tore in Fluchtwegen entsprechend den Anforderungen der Arbeitsstättenregel ASR A2.3 („Fluchtwege und Notausgänge“). Bei automatischen Toren in diesen sensiblen Bereichen umfasst unser Leistungsspektrum zudem die spezielle Begutachtung der Sicherheitsfunktionen gemäß der DGUV Information 208-044 („Automatische Tore im Fluchtweg“).
Neben unseren UVV-Prüfungen führen wir gemäß ASR 1.7 und § 12 BetrSichV auch Sicherheitsunterweisungen vor der erstmaligen Benutzung sowie in regelmäßigen Abständen für Ihre Beschäftigten durch. Dabei schulen wir Ihr Team entweder persönlich vor Ort oder flexibel mittels einer Online-Unterweisung.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für die Prüfung Ihrer automatischen und manuellen Türen und Tore. Kontaktieren Sie uns jetzt.
Unsere Leistungen im Überblick
Standortbegehungen bei Ihnen vor Ort
UVV-Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore
UVV-Prüfung handbetriebener Tore
Unterweisung gemäß ASR 1.7
Funktionsprüfung der Sicherheitseinrichtungen
Erstellung der Prüfprotokolle und Prüfplaketten
Ihre Arbeitsschutzdokumentation
Digitalisierung
Alle Informationen an einem Ort
Mit dem 123 Ingenieure Kundenportal erreichen Sie maximale Rechtskonformität bei maximaler Effizienz. Verwalten Sie Ihre Dokumentationen übersichtlich und sicher an einem Ort. Wir machen Bürokratie erträglich und schaffen praxisnahe Lösungen.
Basiswissen zur UVV-Prüfung für Tore und Türen
Das Fundament bildet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Arbeitgeber dazu verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit dauerhaft zu gewährleisten.
Von zentraler Bedeutung ist zudem die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Sie definiert Tore als Arbeitsmittel und verpflichtet den Betreiber gemäß § 3 BetrSichV („Gefährdungsbeurteilung“) und § 14 BetrSichV („Prüfung von Arbeitsmitteln“) dazu, regelmäßige Prüfungen durch eine zur Prüfung befähigte Person (Sachkundiger) sicherzustellen.
Konkretisiert wird dies durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.7 („Türen und Tore“), welche die Anforderungen an Installation, Wartung und Prüfung von Türen und Toren regeln. Für den elektrischen Teil bei kraftbetätigten Türen und Toren kommt im Rahmen der DGUV V3 Prüfung zusätzlich die DGUV Vorschrift 3 zur Anwendung.
Zusätzlich werden bei der UVV-Prüfung Tore die Normen DIN EN 12453 und DIN EN 16005 sowie die europäische Produktnorm DIN EN 13241 herangezogen, die die Nutzungssicherheit sowie die Anforderungen und Prüfverfahren für kraftbetätigte Türen und Tore definieren. Sie legen insbesondere die Grenzwerte für Schließkräfte fest, die wir im Rahmen der Prüfung an Haupt- und Nebenschließkanten messtechnisch erfassen.
Kraftbetätigte Türen und Tore unterliegen einer doppelten Anforderung, da sie sowohl mechanische als auch elektrische Betriebsmittel sind.
- Mechanische/Funktionale Sicherheit (UVV-Prüfung Tore): Gemäß der Arbeitsstättenregel ASR A1.7 „Türen und Tore“ wird geprüft, ob von der Bewegung des Tores eine Gefahr ausgeht (z. B. Quetschen, Scheren, Stoßen). Im Fokus stehen die Mechanik sowie Schließkräfte und Sicherheitseinrichtungen wie Lichtschranken.
- Elektrische Sicherheit (DGUV V3 Prüfung): Da die Motoren und Steuerungen von kraftbetätigten Türen und Toren mit Strom betrieben werden, erfolgt eine zusätzliche Prüfung gemäß der DGUV Vorschrift 3 („Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“), um den Schutz gegen elektrischen Schlag und Kabelbrand zu gewährleisten.
Die sicherheitstechnische Prüfung muss durch einen Sachkundigen (wie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit) erfolgen, und zwar vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend mindestens einmal jährlich. Dabei wird die vollständige Funktionssicherheit des Systems geprüft. Zu den Prüfpunkten gehören:
- Mechanik und Stabilität: Überprüfung von Befestigungen, Federn, Seilen (auf Drahtbrüche), Ketten und Laufrollen auf Verschleiß, Korrosion oder Beschädigungen.
- Antrieb und Steuerung: Kontrolle auf Dichtigkeit, Geräuschentwicklung und Funktion.
- Schließkräfte: Mit geeigneter Messtechnik werden die statischen und dynamischen Kräfte an Haupt- und Nebenschließkanten gemessen. (Ausnahme: Bei Totmannsteuerung oder vollständiger berührungsloser Absicherung kann die Messung entfallen).
- Dokumentation: Die Ergebnisse, einschließlich der Kraftmesswerte, werden in einem Prüfprotokoll festgehalten. Als Kunde von 123Ingenieure können Sie Ihre Prüfprotokolle sowie Ihre gesamte Arbeitsschutzdokumentation ganz einfach in unserem digitalen Kundenportal einsehen und zentral verwalten.
Auch für nicht kraftbetätigte Türen und Tore fordert die DGUV Information 208-022 eine regelmäßige Prüfung, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten. Im Fokus steht dabei die mechanische Sicherheit:
Wir kontrollieren die Stabilität der Führungsschienen, der Rollen sowie des Torflügels selbst und überprüfen tragende Bauteile wie Drahtseile und Federpakete auf Brüche oder Verschleiß, um ein Herabfallen des Tores sicher zu verhindern. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Leichtgängigkeit und die Einhaltung der zulässigen Betätigungskräfte an den Schließkanten, die bei Türen 220 Newton (rund 22,5 kg) und bei Toren 260 Newton (rund 26,5 kg) nicht überschreiten dürfen, um Quetschgefahren zu minimieren.
Darüber hinaus testen wir die Funktionstüchtigkeit aller Verriegelungen, insbesondere von Panikschlössern in Fluchtwegen, sowie vorhandener Feststellanlagen bei Brandschutztüren. Abschließend erfolgt eine visuelle Kontrolle der gesamten Konstruktion auf Korrosion und Beschädigungen sowie die Prüfung der Bedienelemente auf Sicherheit gegen Abrutschen oder Zurückschlagen.
Die Arbeitsstättenregel ASR A1.7 („Türen und Tore“) bildet zwar die zentrale Grundlage für die Prüfung für Türen und Tore, sie gilt jedoch nicht uneingeschränkt für alle Einrichtungen. Ausgenommen von der UVV-Prüfung sind Türen, die einen festen Bestandteil von maschinellen Anlagen bilden, wie beispielsweise Lift- und Aufzugsanlagen. Ebenfalls nicht berücksichtigt werden provisorische Türen und Tore, die vorübergehend auf Baustellen eingerichtet wurden.
Für Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen gelten besonders strenge Sicherheitsvorgaben gemäß der Arbeitsstättenregel ASR A2.3 („Fluchtwege und Notausgänge“) sowie der DGUV Information 208-044 („Automatische Tore im Fluchtweg“).
Grundsätzlich müssen sich Türen und Tore in Fluchtrichtung jederzeit öffnen lassen, selbst bei einem Ausfall der Energieversorgung oder im Fehlerfall. Automatische Schiebetüren und Schnelllauftore benötigen dafür entweder einen Mechanismus zur selbsttätigen Öffnung oder ein sogenanntes Break-Out-System, bei dem sich die Flügel oder Torvorhänge manuell ausschwenken lassen.
Auch automatische Karusselltüren müssen so konstruiert sein, dass sich die Innenflügel in jeder Stellung und ohne Hilfsmittel auf die erforderliche Fluchtwegbreite aufklappen lassen. Da diese Tore kritische Elemente im Rettungsweg darstellen, ist für ihren Einsatz im Fluchtweg häufig eine bauaufsichtliche Zustimmung im Einzelfall erforderlich.
Unter dem Oberbegriff Instandhaltung werden drei Bereiche zusammengefasst: die Prüfung (Soll-Ist-Vergleich zur Mängelerfassung), die Wartung (Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes gemäß Herstellerangaben) und die Instandsetzung (Austausch von Verschleißteilen und Reparaturen).
Da Wartung und Instandsetzung besondere Fachkenntnisse und oft systemgebundene Ausrüstungen erfordern, sollten diese Aufgaben an Fachunternehmen vergeben werden. Wichtig bei der Durchführung: Vor Beginn der Arbeiten müssen die Torflügel gegen unbeabsichtigte Bewegungen gesichert werden. Zudem ist der Antrieb abzuschalten und gegen irrtümliches Wiedereinschalten zu sichern (z. B. durch abschließbare Hauptschalter). Alle sicherheitsrelevanten Bauteile müssen für diese Arbeiten leicht zugänglich sein.
Deutschlandweit für Sie vor Ort
Unsere Standorte
Immer da wo Sie uns brauchen
Mit der 123 Ingenieure GmbH haben Sie einen Dienstleister aus Ihrer Nachbarschaft. Unsere Experten kommen regelmäßig genau dahin, wo Sie uns brauchen – in Ihr Unternehmen. Auch bei Audits, Begehungen durch die BG oder durch Behörden sind unsere Experten an Ihrer Seite und begleiten Sie.
Preise/ Kosten UVV-Prüfung Tore
UVV-Prüfung Tore und Türen ab*
€49/Toranlage
- Inkl. aller Spesen- und Fahrtkostenpauschalen
- Prüfung gemäß ASR A1.7
- Prüfung handbetriebener Tore
- Funktionsprüfung der Sicherheitseinrichtungen
- Erstellung der Prüfprotokolle und Prüfplaketten
- Inkl. Expertenberatung vor Ort
- *abhängig von der Anzahl der Türen und Tore
Weitere Leistungen
Alles aus einer Hand
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (GBU)
- Erstellung von Explosionsschutz-Dokumenten (Ex-Schutz)
- Regalprüfung nach BetrSichV und DIN EN 15635
- Externer Brandschutzbeauftragter
- Externer Gefahrgutbeauftragter
- DGUV V3 Prüfung
- Betriebsarzt/ Arbeitsmedizin
- Vorsorgeuntersuchungen
- Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)
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Infoflyer zur UVV-Prüfung Türen und Tore
Hier können Sie sich den Infoflyer zur UVV-Prüfung Tore downloaden.