DGUV V4 Prüfung für öffentliche Einrichtungen & Behörden
Neben der wiederkehrenden Elektroprüfung für gewerbliche Betriebe, der sog. DGUV V3 Prüfung, bieten die Elektrofachkräfte von 123Ingenieure auch die DGUV V4 Prüfung für öffentliche Einrichtungen deutschlandweit an. Dabei unterstützen wir Behörden und kommunale Verwaltungen ebenso zuverlässig wie soziale und pädagogische Institutionen – von Seniorenheimen über Universitäten bis hin zu Schulen und Kitas.










Unsere Aufgaben bei der DGUV V4 Prüfung
Die Elektrofachkräfte von 123Ingenieure unterstützen sämtliche Unternehmen und Einrichtungen der öffentlichen Hand bei der Umsetzung ihrer Pflichten gemäß § 3 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 4 („Grundsätze“) und § 14 BetrSichV („Prüfung von Arbeitsmitteln“). Gemäß § 1 Abs. 2 der DGUV V4 („Geltungsbereich“) bewerten wir nicht nur die Sicherheit Ihrer elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, sondern auch die Sicherheit bei nicht elektrotechnischen Arbeiten in der Nähe elektrischer Anlagen, wie etwa bei Bau-, Montage-, Transport-, Anstrich- und Ausbesserungsarbeiten im Umfeld von Freileitungen und Kabelanlagen.
Unser Prüfauftrag umfasst ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, die während des Betriebs bewegt werden können, ebenso wie ortsfeste Betriebsmittel und stationäre Anlagen, die fest mit der Gebäudeinstallation, Fahrzeugen oder Containern verbunden sind. Auch die Kontrolle nicht stationärer Anlagen, die nach dem Einsatz am neuen Standort wieder aufgebaut werden (wie etwa auf Baustellen oder Montagestellen) gehört zum Aufgabenbereich unserer Elektrofachkräfte.
Dazu führen wir vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach jeder Änderung oder Instandsetzung die erforderliche Erstprüfung durch, um die Einhaltung sämtlicher elektrotechnischer Regeln und der darin festgelegten Maßnahmen sicherzustellen. Damit elektrische Anlagen und Betriebsmittel langfristig sicher bleiben, muss die DGUV V4 Prüfung in regelmäßigen Zeitabständen wiederholt werden. Unter Berücksichtigung der spezifischen Beanspruchungen durch Umgebungseinflüsse wie etwa Staub oder Feuchtigkeit werden die Prüfintervalle in der Gefährdungsbeurteilung (gemäß § 3 BetrSichV) dementsprechend festgelegt. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit führen die erforderliche Gefährdungsbeurteilung ebenfalls deutschlandweit durch.
Unsere Leistungen im Überblick
Standortbegehungen
Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel
Prüfung ortsfester Betriebsmittel
Prüfung stationärer und temporärer Anlagen
Erstellung der Prüfprotokolle
Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 BetrSichV
Ihre Arbeitsschutzdokumentation
Digitalisierung
Alle Informationen an einem Ort
Mit dem 123 Ingenieure Kundenportal erreichen Sie maximale Rechtskonformität bei maximaler Effizienz. Verwalten Sie Ihre Dokumentationen übersichtlich und sicher an einem Ort. Wir machen Bürokratie erträglich und schaffen praxisnahe Lösungen.
Basiswissen rund um die DGUV V4 Prüfung
Inhaltlich sind die DGUV Vorschrift 3 und die DGUV Vorschrift 4 nahezu identisch, da beide auf denselben elektrotechnischen Regeln basieren und die gleichen Schutzziele für elektrische Anlagen und Betriebsmittel verfolgen. Der entscheidende Unterschied liegt ausschließlich in der organisatorischen Zuständigkeit der Versicherungsträger:
- DGUV Vorschrift 3: Diese Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) richtet sich an Unternehmen der privatwirtschaftlichen Wirtschaft, für die die neun gewerblichen Berufsgenossenschaften (BG) zuständig sind.
- DGUV Vorschrift 4: Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt speziell für die Mitgliedsbetriebe der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, also für staatliche und kommunale Einrichtungen.
Unabhängig von der Bezeichnung ist der Unternehmer in beiden Fällen gesetzlich verpflichtet, Elektroprüfungen entweder nach § 5 DGUV Vorschrift 3 („Prüfungen“) bzw. nach § 5 DGUV Vorschrift 4 („Prüfungen“) durchzuführen, um den sicheren Betrieb der Technik zu gewährleisten und Gefährdungen wie Stromschläge und Brandgefahren effektiv vorzubeugen.
Ergänzend hierzu bildet die DGUV Information 203-071 („Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel“) eine praxisbezogene Handlungshilfe, die sowohl für die DGUV Vorschrift 3 als auch für die DGUV Vorschrift 4 gilt.
In Ihrer Funktion als Unternehmer tragen Sie die Gesamtverantwortung für die elektrische Sicherheit in Ihrem Betrieb (§ 3 DGUV V4 „Grundsätze“). Das bedeutet konkret für Sie:
- Sie müssen sicherstellen, dass die ordnungsgemäße Ausführung aller Arbeiten überwacht wird und Sie die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen anordnen.
- Personen in Ihrem Unternehmen, die keine elektrotechnische Fachausbildung besitzen, müssen Sie über das richtige Verhalten im Umgang mit der Technik unterrichten und sie bei Bedarf gezielt einweisen lassen.
- Wenn Sie Mängel an Ihren Anlagen oder Betriebsmitteln feststellen, müssen Sie für deren sofortige Behebung sorgen.
Geht von einem Defekt eine unmittelbare Gefahr aus, dürfen Sie die Technik nicht weiter verwenden lassen und müssen sie bis zur Instandsetzung konsequent außer Betrieb nehmen.
Gemäß § 2 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 4 („Begriffe“) sind darunter die allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik zu verstehen, die insbesondere in den VDE-Bestimmungen festgelegt sind und von der DKE (Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE) erarbeitet werden. Zu den wichtigsten Normen gehören dabei:
- VDE 0100-600 für die Errichtung von Niederspannungsanlagen und Erstprüfung vor deren Inbetriebnahme
- VDE 0105-100 für den Betrieb von elektrischen Anlagen sowie
- VDE 0701-0702 für die Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte sowie für die Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte
Neben diesen Normen finden staatliche Vorgaben wie die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) Anwendung. Hierzu zählen die TRBS 1111 zur Beurteilung von Gefährdungen (Gefährdungsbeurteilung) sowie die TRBS 1201 „Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ und die TRBS 1203, die die Anforderungen an die Prüfpersonen regelt .
Diese Regelwerke stützen sich auf übergeordnete Gesetze wie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Diese elektrotechnischen Anforderungen gelten nicht nur für die DGUV V4 Prüfung, sondern auch für die DGUV V3 Prüfung.
Falls für Ihre Anlagen keine spezifischen Regeln existieren, müssen Sie als Unternehmer die grundlegenden Sicherheitsbestimmungen nach § 4 der DGUV Vorschrift 4 gewährleisten („Grundsätze beim Fehlen elektrotechnischer Regeln“). Demgemäß sollten Sie dafür sorgen, dass Ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel jederzeit sicher sind, auch unter Belastungen wie durch Feuchtigkeit oder mechanischen Druck.
Bei der Auswahl elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ist auch auf einen ausreichenden Schutz gegen Staub oder Wärme über die gesamte Lebensdauer zu achten. Aktive Teile müssen durch Isolierung oder Lage gegen direktes Berühren gesichert sein. Falls der Berührungsschutz für Arbeiten aufgehoben werden muss, ist die Herstellung des spannungsfreien Zustands oder die Verwendung zusätzlicher Abdeckungen sicherzustellen. Die Durchführung dieser Sicherungsmaßnahmen muss ohne Gefährdung durch Stromschläge möglich sein. Zudem ist bei allen Betriebsmitteln ein Schutz bei indirektem Berühren vorzusehen, um im Fehlerfall vor gefährlichen Spannungen zu schützen.
Eine zur DGUV V4 Prüfung befähigte Person muss über nachfolgende Qualifikationen verfügen:
- Abschluss einer elektrotechnischen Fachausbildung (z. B. als Elektroniker) oder eines Studiums der Elektrotechnik.
- Eine mindestens einjährige Berufserfahrung mit der Errichtung, dem Zusammenbau oder der Instandhaltung von elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln.
- Die Prüfperson muss regelmäßig Aufgaben im Bereich Service oder Wartung übernehmen und ihr Fachwissen durch Fortbildungen aktuell halten.
Die qualifizierten Elektrofachkräfte von 123Ingenieure erfüllen diese Anforderungen vollumfänglich und führen sowohl die DGUV V4 Prüfung als auch die DGUV V3 Prüfung fachgerecht in ganz Deutschland durch.
Grundsätzlich liegt die Ermittlung der Prüffristen in der Verantwortung des Unternehmers und muss im Rahmen einer fachkundigen Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 BetrSichV erfolgen. Falls hier die notwendigen Fachkenntnisse fehlen sollten, ist eine Unterstützung durch eine befähigte Prüfperson erforderlich, wie beispielsweise durch eine Elektrofachkraft von 123Ingenieure.
Da elektrische Anlagen und Betriebsmittel im Alltag schädigenden Einflüssen wie Schmutz, Nässe oder mechanischer Belastung ausgesetzt sind, müssen die Fristen individuell ermittelt werden. Da sind unter anderem folgende Kriterien ausschlaggebend:
- Hersteller- und Errichterhinweise sowie bisherige betriebliche Erfahrungen
- Die konkreten Einsatzbedingungen sowie die Dauer und Häufigkeit der Verwendung
- Äußere Einflüsse wie Hitze, Staub oder Chemikalien sowie der allgemeine Verschleiß
- Die Qualität der Wartung und die Erfahrung der Personen, die die Geräte bedienen
Die Prüffristen müssen jedenfalls so bemessen sein, dass Mängel, mit denen man rechnen muss, rechtzeitig entdeckt werden, bevor ein Unfall passiert.
Die Richtwerte aus den Tabellen der DGUV Vorschrift 3 und DGUV V4 dienen dabei lediglich als Orientierungshilfe unter normalen Bedingungen . Je nach Ihrer spezifischen Betriebssituation können die tatsächlichen Fristen deutlich kürzer oder auch länger ausfallen.
In diesen Abständen sollten elektrische Anlagen und Geräte geprüft werden:
- Ortsveränderliche Betriebsmittel werden je nach Einsatzbereich alle 6 Monate (Bäder, Großküchen) , 12 Monate (Schulen, Labore, Werkstätten, Baustellen) oder 24 Monate (Büros, Pflegeheime) kontrolliert.
- Stationäre elektrische Anlagen und ortsfeste Geräte müssen spätestens alle 4 Jahre überprüft werden.
Die qualifizierten Elektrofachkräfte von 123Ingenieure erfüllen alle Anforderungen für diese Kontrollen und führen sowohl die DGUV V4 Prüfung als auch die DGUV V3 Prüfung fachgerecht in ganz Deutschland durch.
Werden die Sicherheitsbestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift missachtet, handelt der Verantwortliche im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII („Bußgeldvorschriften“) ordnungswidrig. Laut § 9 der DGUV Vorschrift 4 gilt dies für jeden, der vorsätzlich oder fahrlässig gegen die allgemeinen Grundsätze (§ 3 DGUV V4), die Pflichten zur DGUV V4 Prüfung (§ 5 DGUV V4) oder die Sicherheitsregeln für Arbeiten an und in der Nähe aktiver Teile verstößt . Solche Zuwiderhandlungen sind rechtlich bindend und dienen dazu, die Einhaltung der elektrotechnischen Regeln zum Schutz der Versicherten sicherzustellen. Eine Ordnungswidrigkeit gegen die DGUV Vorschrift 4 kann je nach Verstoß mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
Deutschlandweit für Sie vor Ort
Unsere Standorte
Immer da wo Sie uns brauchen
Mit der 123 Ingenieure GmbH haben Sie einen Dienstleister aus Ihrer Nachbarschaft. Unsere Experten kommen regelmäßig genau dahin, wo Sie uns brauchen – in Ihr Unternehmen. Auch bei Audits, Begehungen durch die BG oder durch Behörden sind unsere Experten an Ihrer Seite und begleiten Sie.
Preise/ Kosten DGUV V4 Prüfung
Elektroprüfung ab*
€3/Gerät
- Inkl. aller Spesen- und Fahrtkostenpauschalen
- Elektroprüfung gemäß DGUV Vorschrift 4
- Erstellung der Prüfprotokolle
- Inkl. Expertenberatung vor Ort
- *abhängig von der Anzahl der Geräte
Weitere Leistungen
Alles aus einer Hand
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (GBU)
- Erstellung von Explosionsschutz-Dokumenten (Ex-Schutz)
- Regalprüfung nach BetrSichV und DIN EN 15635
- Externer Brandschutzbeauftragter
- Externer Gefahrgutbeauftragter
- DGUV V3 Prüfung
- Betriebsarzt/ Arbeitsmedizin
- Vorsorgeuntersuchungen
- Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)
Automatische Terminüberwachung für Ihre DGUV V4 Prüfung
Damit bei Ihnen die fristgerechte Wiederholung der DGUV V4 Prüfung nicht unter den Tisch fällt, entlasten wir Sie mit unserer zuverlässigen Terminüberwachung. Wir hinterlegen Ihre individuellen Prüfzyklen in unserem System und melden uns rechtzeitig zur Terminabstimmung, bevor Ihre Prüfplaketten ablaufen. Damit stellen wir sicher, dass die wiederkehrende Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 4 fristgerecht stattfindet und Ihr Unternehmen kein Haftungsrisiko eingeht.
Unsere Terminüberwachung bieten wir Ihnen auch für alle weiteren wiederkehrenden Prüfungen an: Wir überwachen ebenso zuverlässig die Fristen für die Regalprüfung nach DIN EN 15635, die Leiterprüfung, die Prüfung DGUV Flurförderzeuge sowie die UVV-Prüfung Tore.
So müssen Sie keinen eigenen Kalender für Ihre Prüffristen führen. Wir gewährleisten, dass jede wiederkehrende Prüfung termingerecht durchgeführt wird und Ihre Dokumentation für etwaige behördliche Kontrollen oder Ihren Unfallversicherungsträger immer aktuell und vollständig vorliegt.
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Infoflyer zur DGUV V4 Prüfung
Hier können Sie sich den Infoflyer zur DGUV Prüfung downloaden.