Explosionsschutzdokument Lackiererei
In Lackieranlagen herrscht durch die Verarbeitung entzündbarer Stoffe eine erhöhte Brand- und Explosionsgefahr. Bei der Erstellung des Explosionsschutzdokuments Lackiererei ermitteln die Fachkräfte für Arbeitssicherheit von 123Ingenieure alle gefährdeten Bereiche in Ihrer Lackiererei oder Lackierkabine inklusive Mischräume, Gefahrstofflager und Filteranlagen. Wir erstellen Explosionsschutzdokumente deutschlandweit für vielfältige Industriezweige, um Explosionsgefahren rechtssicher zu beurteilen und durch technische sowie organisatorische Maßnahmen zu minimieren.










Unsere Aufgaben beim Explosionsschutz für Lackieranlagen
Bei der Erstellung Ihres Explosionsschutzdokumentes orientieren wir uns an den Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie der DGUV Information 213-106 („Explosionsschutzdokument“) und DGUV-Information 209-046 („Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe – Bauliche Einrichtungen, Brand- und Explosionsschutz, Betrieb“) inkl. der einschlägigen Technischen Regeln für Betriebssicherheit und Gefahrstoffe.
Die Basis für Ihr Explosionsschutzdokument Lackiererei bildet eine umfassende Gefährdungsbeurteilung. Diese führen wir für Sie rechtssicher auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes (§ 5 ArbSchG „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“), der Betriebssicherheitsverordnung (§ 3 BetrSichV „Gefährdungsbeurteilung“) sowie der Gefahrstoffverordnung (§ 6 GefStoffV „Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung“) durch.“ Dabei analysieren und bewerten wir sämtliche Prozesse, die vom fachgerechten Mischen und Abfüllen bis hin zur Sprühtechnik reichen, um Brand- und Explosionsgefahren in Ihrer Lackiererei oder Lackierkabine weitmöglichst auszuschließen.
Im Rahmen einer Betriebsbegehung prüft eine Fachkraft für Arbeitssicherheit von 123Ingenieure Ihre gesamte Lackieranlage, vom Gefahrstofflager (Zone 2) über den Mischraum (Zone 1 und 2) bis zur Lackierkabine (Zone 1 und 2). Neben der Einteilung in Ex-Zonen bewerten wir technische Schutzmaßnahmen wie die Lüftungstechnik. Durch effektive Zuluft- und Abluftsysteme stellen wir sicher, dass gefährliche Dämpfe zuverlässig verdünnt werden und kein explosionsfähiges Gemisch entsteht. Zudem legen wir organisatorische Maßnahmen wie regelmäßige Unterweisungen sowie die notwendige persönliche Schutzausrüstung (PSA) fest, wie etwa antistatische Kleidung und Atemschutzmasken. So gewährleisten wir einen dauerhaft sicheren Betrieb Ihrer Lackiererei oder Lackierkabine nach aktuellem Stand der Technik.
Unsere Leistungen im Überblick
Standortbegehung der Lackieranlage (Lackierkabine, Mischraum und Lager)
Erstellung der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 6 GefStoffV.
Ermittlung und Einteilung der Ex-Zonen 1 und 2 für alle Bereiche
Festlegung technischer, organisatorischer und persönlicher Schutzmaßnahmen
Erstellung von Betriebsanweisungen und Durchführung von Unterweisungen
Übergabe des fertigen Explosionsschutzdokuments Lackiererei
Ihre Arbeitsschutzdokumentation
Digitalisierung
Alle Informationen an einem Ort
Mit dem 123 Ingenieure Kundenportal erreichen Sie maximale Rechtskonformität bei maximaler Effizienz. Verwalten Sie Ihre Dokumentationen übersichtlich und sicher an einem Ort. Wir machen Bürokratie erträglich und schaffen praxisnahe Lösungen.
Basiswissen zum Explosionsschutzdokument Lackiererei
Das Explosionsschutzdokument gemäß § 6 GefStoffV ist dann verpflichtend, wenn Gefährdungen durch gefährliche explosionsfähige Gemische wie Gase, Dämpfe oder Nebel bestehen. Die Erstellung ist für nahezu alle Lackieranlagen und Lackierkabinen sowie weitere Funktionsbereiche wie Gefahrstofflager und Mischräume notwendig, um die Brand- und Explosionsgefahren bei der Verarbeitung von Beschichtungsstoffen zu bewerten bzw. in weiterer Folge zu verhindern.
Ein detailliertes Explosionsschutzdokument Lackiererei inklusive Zoneneinteilung ist insbesondere dann vorgesehen, wenn die Explosionsgefahren ortsbezogen und dauerhaft zu erwarten sind.
Treten diese Gefährdungen hingegen nur örtlich und zeitlich begrenzt auf (wie etwa auf Baustellen), müssen Brand- und Explosionsgefahren stattdessen im Rahmen der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden, um den Schutz der Arbeitskräfte und der Umgebung jederzeit zu gewährleisten.
Um die Bildung explosionsfähiger Atmosphären zu verhindern und Zündquellen konsequent auszuschließen, bewerten unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Rahmen des Explosionsschutzdokuments Lackiererei alle relevanten technischen Vorkehrungen.
In der Lackierkabine sowie im Mischraum ist vor allem eine leistungsstarke Lüftungstechnik entscheidend, um durch eine hohe Luftwechselrate beziehungsweise eine ausreichende Belüftung die Konzentration entzündbarer Dämpfe sicher unter der unteren Explosionsgrenze zu halten.
Im Gefahrstofflager prüfen wir zudem die regelmäßige Überwachung der Lüftung sowie den Zustand der installierten Auffangwannen für auslaufende Flüssigkeiten.
Zur Vermeidung von Zündfunken achten wir auf die Umsetzung folgender technischer Schutzmaßnahme:
- In allen explosionsgefährdeten Bereichen, vom Mischraum bis zur Lackierkabine, müssen elektrische Geräte, Anlagen und die gesamte Installation ATEX-konform beziehungsweise explosionsgeschützt ausgeführt sein.
- In der Lackierkabine ist die konsequente Erdung aller Anlagen zur Vermeidung elektrostatischer Entladungen eine weitere grundlegende Sicherheitsanforderung.
- Speziell im Gefahrstofflager muss neben der allgemeinen Elektroinstallation auch die Beleuchtung explizit den Anforderungen an den Explosionsschutz entsprechen.
Neben technischen Schutzmaßnahmen spielen auch organisatorische Abläufe eine wichtige Rolle im Explosionsschutz. Eine externe Sicherheitsfachkraft von 123Ingenieure legt im Explosionsschutzdokument fest, wie durch gezielte Verhaltensregeln und klare Verantwortlichkeiten das Unfallrisiko in Ihrer Lackieranlage minimiert wird. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei die regelmäßige Überprüfung der Arbeitsbedingungen sowie die Sensibilisierung aller Beschäftigten für die vorhandenen Gefahrenpotenziale.
Dazu gehören insbesondere folgende organisatorische Maßnahmen:
- Durchführung regelmäßiger Schulungen des Personals im Bereich der Lackierkabine.
- Regelmäßige Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen sowie der objektspezifischen Betriebsanweisungen.
- Sicherstellung von Zugangskontrollen und Durchführung von Unterweisungen für alle Personen, die im Lager mit Gefahrstoffen umgehen.
- Spezielle Schulungen für Mitarbeiter im Mischraum zum sicheren Umgang mit den dortigen Gefahrstoffen und Mischgeräten.
Um den Schutz Ihrer Beschäftigten vor chemischen und physikalischen Einflüssen sicherzustellen, legen wir in Ihrem Explosionsschutzdokument Lackierkabine die erforderliche persönliche Schutzausrüstung (PSA) für jeden Bereich fest. Die Auswahl der PSA orientiert sich dabei an den in der Gefährdungsbeurteilung ermittelten Risiken beim Umgang mit Lacken, Reinigern und Verdünnungen.
Folgende Ausrüstung ist für die jeweiligen Zonen vorgeschrieben:
- Lackierkabine/Lackiererei: Erforderlich sind antistatische Kleidung, Atemschutzmasken mit A2-Filter (sofern der Sauerstoff-Gehalt in der Atemluft > 19 % beträgt), Schutzbrillen sowie chemikalienbeständige Handschuhe.
- Gefahrstofflager: Hier müssen chemikalienbeständige Handschuhe und eine Schutzbrille getragen werden, zudem sind gegebenenfalls Atemschutzmasken zu verwenden.
- Mischraum: In diesem Bereich sind antistatische, flammenhemmende Kleidung, Schutzbrillen, chemikalienbeständige Handschuhe sowie Atemschutzmasken obligatorisch.
Ein rechtssicheres Explosionsschutzdokument für Lackierereien und Lackierkabinen umfasst alle relevanten Sicherheitsnachweise Ihres Betriebes. Um den Schutz Ihrer Mitarbeiter und der Umgebung dauerhaft zu gewährleisten , bündeln wir darin sämtliche Begleitunterlagen. Diese Dokumente müssen regelmäßig aktualisiert werden und für Prüfungen jederzeit griffbereit sein.
Folgende Unterlagen sind wichtiger Bestandteil der Dokumentation:
- Gefahrstoffverzeichnis: Eine Liste aller im Betrieb genutzten Gefahrstoffe.
- Zonenplan: Die grafische Übersicht der explosionsgefährdeten Bereiche in Ihrer Lackieranlage.
- Alarmplan: Festgelegte Abläufe für den Notfall.
- Gefährdungsbeurteilung: Die Analyse der Risiken an den Arbeitsplätzen.
- Prüfbescheinigungen: Nachweise über die technische Sicherheit Ihrer Anlagen.
- Freigabeverfahren: Regeln für die Durchführung besonders gefährlicher Arbeiten.
- Sicherheitsdatenblätter: Die technischen Merkblätter der Lack- und Reinigerhersteller.
- Betriebsanweisung: Klare Regeln für den Umgang mit der Beschichtungsanlage.
- Lageplan: Eine übersichtliche Darstellung Ihres gesamten Betriebsgeländes.
- Nachweis der Unterweisungen: Die Dokumentation darüber, dass Ihr Team regelmäßig geschult wurde.
Neben der Erstellung des Explosionsschutzdokumentes Lackiererei bietet 123Ingenieure Ihnen auch Unterstützung bei allen weiteren Anforderungen an. In diesem Rahmen übernehmen wir für Sie die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, erstellen die notwendigen Betriebsanweisungen und führen die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsunterweisungen für Ihr Personal durch.
Die Durchführung unserer Unterweisungen bieten wir Ihnen entweder persönlich bei Ihnen vor Ort an oder zu 100 % digital auf dem Online-Weg.
Neben der Erstellung für Ihr Explosionsschutzdokument ist die regelmäßige Kontrolle Ihrer elektrischen Anlagen und Betriebsmittel gesetzlich verpflichtend vorgesehen. In einer Umgebung mit hochentzündlichen Lacken und Lösungsmitteln könnten elektrisch bedingte Fehlerquellen verheerende Brände oder Explosionen auslösen. Die Elektrofachkräfte von 123Ingenieure führen die DGUV V3 Prüfung als wiederkehrende Elektroprüfungen gemäß § 14 Betriebssicherheitsverordnung („Prüfung von Arbeitsmitteln“) und § 5 DGUV Vorschrift 3 („Prüfungen“) bundesweit durch.
Unsere externen Sicherheitsfachkräfte und externen Gefahrstoffbeauftragten erstellen Explosionsschutzdokumente für Betriebe aus sämtlichen Branchen, wie beispielsweise für Industriebetriebe oder holzverarbeitende Unternehmen.
Darüber hinaus bieten wir spezialisierte Explosionsschutzdokumente für Tankstellen an, bei denen wir die besonderen Risiken der Kraftstofflagerung und Kraftstoffabgabe bewerten. Ein weiteres Fachgebiet sind Explosionsschutzdokumente für Ladestationen. Bei Ladepunkten für Elektrofahrzeuge prüfen wir u. a die sichere Aufstellung außerhalb von Ex-Zonen und beurteilen potenzielle Gasgefahren, die durch Defekte an den Fahrzeug-Akkus entstehen können.
Deutschlandweit für Sie vor Ort
Unsere Standorte
Immer da wo Sie uns brauchen
Mit der 123 Ingenieure GmbH haben Sie einen Dienstleister aus Ihrer Nachbarschaft. Unsere Experten kommen regelmäßig genau dahin, wo Sie uns brauchen – in Ihr Unternehmen. Auch bei Audits, Begehungen durch die BG oder durch Behörden sind unsere Experten an Ihrer Seite und begleiten Sie.
Preise/ Kosten Explosionsschutzdokument Lackiererei
Ex-Schutz Lackiererei ab*
€990/Projekt
- Inkl. aller Spesen- und Fahrtkostenpauschalen
- z.B. für Handwerksbetriebe und Ausbildungsstätten
- Erstellung des Explosionsschutzdokuments nach GefStoffV §6
- Expertenberatung zum Explosionsschutz
- Archivierung Ex-Schutz Dokument
- *Abhängigkeit von der Komplexität des Bereichs
Weitere Leistungen
Alles aus einer Hand
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (GBU)
- Erstellung von Explosionsschutz-Dokumenten (Ex-Schutz)
- Regalprüfung nach BetrSichV und DIN EN 15635
- Externer Brandschutzbeauftragter
- Externer Gefahrgutbeauftragter
- DGUV V3 Prüfung
- Betriebsarzt/ Arbeitsmedizin
- Vorsorgeuntersuchungen
- Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)
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Infoflyer zur Erstellung Explosionsschutzdokument
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