Bundesweite Leiterprüfung vor Ort in Ihrem Unternehmen

Arbeitsunfälle zu vermeiden, steht im Arbeitsschutz an erster Stelle. In diesem Sinne ist die Leiterprüfung wie die Regalprüfung eine wiederkehrende Prüfung für Arbeitsmittel. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit von 123Ingenieure übernehmen die Prüfung von Leitern und Tritten sowie deren regelmäßige Wartung in ganz Deutschland. Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Angebot an.

Unsere Aufgaben bei der Prüfung von Leitern und Tritten

Die Grundlage bei der Überprüfung von tragbaren Steiggeräten wie Leitern, Tritten und fahrbaren Gerüsten bildet die DGUV Information 208-016 „Die Verwendung von Leitern und Tritten“. Unsere Leiterprüfung beginnt mit einer Sichtprüfung auf Mängel wie Risse oder Korrosion sowie der Kontrolle von Verbindungen und Kennzeichnungen. Darauf folgt eine Funktionsprüfung der beweglichen Teile und der Standfestigkeit. Zusätzlich kontrollieren wir die Stabilität Ihrer Tritte und Leitern, um die Tragfähigkeit beim täglichen Einsatz zu gewährleisten.

Abschließend dokumentieren wir alle Ergebnisse und bringen an sicheren Leitern die Prüfplakette an. Bei Mängeln und dem Ergreifen von Schutzmaßnahmen gilt das TOP-Prinzip, um Gefahren an der Quelle zu beseitigen. Technische Lösungen wie Absturzsicherungen haben dabei Vorrang vor organisatorischen Regelungen wie der Kennzeichnung von Gefahrenbereichen und zuletzt personenbezogenen Maßnahmen wie der persönlichen Schutzausrüstung.

Auf Wunsch führen wir auch die Prüfung von ortsfesten Steigleitern, die an Gebäuden beispielsweise zu Wartungszwecken oder als Notleiteranlagen angebracht werden, gemäß der DGUV Information 208-032 durch. Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Angebot.

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Unsere Leistungen im Überblick

Bundesweite Durchführung der Leiterprüfung vor Ort

Prüfung gemäß DGUV Information 208-016 und BetrSichV

Sicht- und Funktionsprüfung

Rechtssichere Dokumentation der Ergebnisse

Vergabe der Prüfplakette für intakte Leitern

Unterweisung für Leitern und Tritte

Ihre Arbeitsschutzdokumentation

Digitalisierung

Alle Informationen an einem Ort

Mit dem 123 Ingenieure Kundenportal erreichen Sie maximale Rechtskonformität bei maximaler Effizienz. Verwalten Sie Ihre Dokumentationen übersichtlich und sicher an einem Ort. Wir machen Bürokratie erträglich und schaffen praxisnahe Lösungen.

Basiswissen zur Prüfung von Leitern und Tritten

Die Leiterprüfung ist eine wiederkehrende Sicht- und Funktionsprüfung im gewerblichen Bereich auf Basis der DGUV Information 208-016 und unter Berücksichtigung der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 2121 Teil 2 („Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern“).  Da diese DGUV Information die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung konkretisiert, sind Sie als Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Ihre Arbeitsmittel regelmäßig überprüfen zu lassen (§ 14 BetrSichV „Prüfung von Arbeitsmitteln“). Die konkreten Prüffristen werden auf Basis Ihrer Gefährdungsbeurteilung (gemäß § 3 BetrSichV) festgelegt.

Eine wesentliche technische Grundlage für unsere Arbeit bildet zudem die DIN EN 131 „Leitern“, die im Oktober 2025 überarbeitet wurde. Als europaweit harmonisierte Normenreihe für tragbare Leitern legt sie die allgemeinen Konstruktionsmerkmale, Mindestsicherheitsanforderungen sowie die relevanten Prüfverfahren fest. Sie gilt sowohl für den beruflichen als auch den privaten Gebrauch und dient uns als Maßstab, um zu beurteilen, ob Ihre Leitern dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und die erforderliche Stabilität und Sicherheit gewährleisten.

Gemäß den Vorgaben der DGUV Information 208-016 müssen Leitern und Tritte mindestens einmal jährlich einer umfassenden Sicht- und Funktionsprüfung unterzogen werden. Die exakten Prüffristen sind jedoch nicht starr, sondern richten sich nach Ihren individuellen Betriebsverhältnissen, der tatsächlichen Nutzungshäufigkeit sowie der mechanischen Beanspruchung. Die genauen Prüfintervalle werden im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Dabei fließen auch Faktoren wie die Häufigkeit und Schwere früherer Mängel in die Entscheidung ein.

Zusätzlich zur regelmäßigen Leiterprüfung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit müssen Ihre Mitarbeiter auch eine eigene Sichtprüfung auf offensichtliche Mängel durchführen, bevor sie eine Leiter oder ein anderes Steiggerät benutzen. Sollten dabei Schäden festgestellt werden, dürfen die betroffenen Leitern nicht weiterverwendet werden und müssen sofort aus dem Verkehr gezogen werden.

Als Unternehmer sind Sie gesetzlich verpflichtet, diese Prüfung ausschließlich durch eine „befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten“ durchführen zu lassen. Die Anforderungen an diese Person sind in § 2 BetrSichV Abs. 6 definiert: Der Prüfer muss durch seine Berufsausbildung, seine Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse verfügen. Ein wesentlicher Punkt ist dabei, dass diese Fachkenntnisse regelmäßig durch Schulungen auf dem aktuellen Stand gehalten werden müssen. Ergänzend fordert die DGUV Information 208-016, dass der Prüfer in der Lage sein muss, Schäden sicher zu erkennen und deren sicherheitstechnische Tragweite korrekt zu beurteilen. Unsere Sicherheitsfachkräfte erfüllen alle gesetzlichen Qualifikationsanforderungen, inklusive der kontinuierlichen Weiterbildung. Damit gewährleisten wir Ihnen eine rechtssichere Durchführung Ihrer Leiterprüfungen.

Bei der Prüfung nehmen wir von 123Ingenieure systematisch alle sicherheitsrelevanten Bauteile der Leitern und Tritte in den Blick. Ein besonderes Augenmerk legen wir dabei auf die Holme, die weder Verformungen noch Risse oder Korrosionsspuren aufweisen dürfen, sowie auf die Sprossen oder Stufen, deren rutschhemmende Oberfläche intakt sein muss und die fest mit dem Holm verbunden sein müssen. Ebenso entscheidend ist für uns der Zustand der Leiterfüße, da abgenutzte oder fehlende Gummikappen die Standfestigkeit stark beeinträchtigen können. Auch bewegliche Teile wie Scharniere, Gelenke und Spreizsicherungen kontrollieren wir auf Gängigkeit und Verschleiß. Fehlende oder unleserliche Sicherheitshinweise und Kennzeichnungen von Leitern und Tritten werden ebenfalls als Mangel von uns aufgenommen.

Die genaue Dauer einer Leiterprüfung lässt sich nicht pauschal auf die Minute festlegen, da sie stark von der Bauart und dem Zustand der Steiggeräte abhängt. Für eine gründliche Sicht- und Funktionsprüfung gemäß den gesetzlichen Vorgaben kalkulieren wir im Durchschnitt etwa 10 Minuten pro Leiter.

Einfache Tritte oder kleine Stehleitern lassen sich oft schneller prüfen als komplexe Mehrzweckleitern oder lange Schiebeleitern mit Seilzug, bei denen wir mehr bewegliche Teile und Sicherungsmechanismen kontrollieren müssen. Hinzu kommt die Zeit für die saubere Dokumentation und das Anbringen der neuen Prüfplakette. Unser Anspruch ist dabei immer, so zügig wie möglich zu arbeiten, ohne dabei die nötige Sorgfalt zu vernachlässigen, denn eine übersehene Beschädigung kann schwerwiegende Folgen haben.

Gerne übernehmen unsere Sicherheitsfachkräfte die Prüfung Ihrer Leitern und Tritte, um dafür zu sorgen, dass Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind. Ein besonderer Vorteil für Ihren Betriebsablauf ist die Möglichkeit, die Leiterprüfung mit der Regalprüfung nach DIN EN 15635 zu kombinieren.

Falls Sie in Ihrem Unternehmen auch Lagerregale im Einsatz haben, können wir beide Prüfungen in einem einzigen Termin bündeln, was nicht nur Anfahrtskosten spart, sondern auch die internen Aufwände für die Koordination deutlich reduziert. Kontaktieren Sie uns einfach für ein unverbindliches Angebot.

Deutschlandweit für Sie vor Ort

Unsere Standorte

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Mit der 123 Ingenieure GmbH haben Sie einen Dienstleister aus Ihrer Nachbarschaft. Unsere Experten kommen regelmäßig genau dahin, wo Sie uns brauchen – in Ihr Unternehmen. Auch bei Audits, Begehungen durch die BG oder durch Behörden sind unsere Experten an Ihrer Seite und begleiten Sie.

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Infoflyer Prüfung von Leitern und Tritten

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