G25 Untersuchung: Deutschlandweiter Service
Dank unseres Teams aus eigenen Betriebsärzten bieten wir von 123Ingenieure die ehemalige G25 Untersuchung (jetzt Eignungsuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten) für Unternehmen in ganz Deutschland an. Unsere Betriebsärzte führen für Ihre Mitarbeiter, unter anderem beim Bedienen von Flurförderzeugen wie Gabelstaplern, die notwendige Eignungsuntersuchung unkompliziert und rechtssicher durch, auf deren Basis die fachliche Eignungsbeurteilung erstellt wird.










Unsere Leistungen bei der G25 Untersuchung
Obwohl die G25 Untersuchung seit 2022 eine Empfehlung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ist, sind Sie gemäß § 7 ArbSchG („Übertragung von Aufgaben“) dazu verpflichtet, für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten ausschließlich befähigte Personen einzusetzen. Die wesentliche Grundlage dafür bildet Ihre Gefährdungsbeurteilung. Ergibt diese spezifische Risiken für die Sicherheit im Betrieb, ist eine professionelle Eignungsprüfung notwendig, um Haftungsfolgen bei Unfällen zu vermeiden und Ihrer gesetzlichen Fürsorgepflicht nachzukommen.
Unsere Betriebsärzte unterstützen Sie bei dieser Aufgabe gemäß der DGUV Information 250-010 („Eignungsbeurteilungen in der betrieblichen Praxis“). Die Eignungsuntersuchung umfasst u. a. die Überprüfung der Reaktionsfähigkeit, eine allgemeine körperliche Untersuchung sowie Hör- und Sehtests. Zur rechtssicheren Dokumentation der Ergebnisse nutzen wir validierte Beurteilungsbögen, die sich eng an den Empfehlungen der Berufsgenossenschaften orientieren. So erhalten Sie fundierte Beurteilungen zur gesundheitlichen Eignung Ihrer Mitarbeiter für die Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten in Ihrem Betrieb.
Unsere Leistungen im Überblick
Allgemeine körperliche Untersuchung
Prüfung von Herz-Kreislauf-System und Blutdruck
Untersuchung des Sehvermögens und Farbsinns
Hörtest für Warnsignale und Kommunikation
Vort Ort oder in unseren Praxen
Pauschalpreise ohne Zusatzkosten
Ihre Arbeitsschutzdokumentation
Digitalisierung
Alle Informationen an einem Ort
Mit dem 123 Ingenieure Kundenportal erreichen Sie maximale Rechtskonformität bei maximaler Effizienz. Verwalten Sie Ihre Dokumentationen übersichtlich und sicher an einem Ort. Wir machen Bürokratie erträglich und schaffen praxisnahe Lösungen.
Basiswissen rund um die G25 Untersuchung
Im Gegensatz zu den in der ArbMedVV gesetzlich geregelten arbeitsmedizinischen Vorsorgen sind Eignungsuntersuchungen, wie die G25 Untersuchung, rechtlich weniger eindeutig geregelt. Es gibt keine unmittelbare gesetzliche Verordnung, die eine solche Untersuchung pauschal vorschreibt. Dennoch ergibt sich für Sie als Arbeitgeber eine konkrete Verpflichtung aus § 7 ArbSchG („Übertragung von Aufgaben“) sowie § 7 der DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention: Befähigung für Tätigkeiten“).Demnach dürfen Sie nur Personen mit Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten betrauen, die befähigt und gesundheitlich in der Lage sind, die Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen.
Die Eignungsfeststellung kann unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit nach § 307 BGB („Inhaltskontrolle“) zur Bedingung für ein Arbeitsverhältnis gemacht werden. Damit diese Regelung rechtlich wirksam ist, muss Ihr Sicherheitsinteresse im Betrieb schwerer wiegen als das Recht des Mitarbeiters auf Schutz seiner persönlichen Daten. Dieser Vorrang der Sicherheit gilt immer dann, wenn eine fehlende Eignung zur Gefahr für Leib und Leben Dritter oder für wertvolle Sachwerte werden könnte.
Zwar ist die Teilnahme für Beschäftigte grundsätzlich freiwillig und erfordert eine rechtswirksame Einwilligung, doch kann die Verweigerung der notwendigen Mitwirkung arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Ohne den Nachweis darf die Tätigkeit zum Schutz der Arbeitssicherheit nicht übertragen werden.
Die Durchführung der G25 Untersuchung orientiert sich an der DGUV Information 250-010 („Eignungsbeurteilungen in der betrieblichen Praxis“) und setzt sich aus verschiedenen medizinischen Teilen zusammen.
- Ein Schwerpunkt liegt auf der Prüfung der Sinnesorgane, wobei die Sehschärfe sowie das räumliche Sehen und das Farbempfinden kontrolliert werden. Je nach Anforderung gehört auch ein Test des Dämmerungssehens zum Umfang.
- Auch das Hörvermögen wird untersucht, um sicherzustellen, dass akustische Signale und die Kommunikation am Arbeitsplatz wahrgenommen werden können.
- Es folgt eine körperliche Untersuchung, bei der die allgemeine Gesundheit sowie das Herz-Kreislauf-System und der Bewegungsapparat beurteilt werden. Hierbei werden Risiken durch Bluthochdruck oder Diabetes berücksichtigt.
- Im Labor wird eine Urinprobe analysiert, um die Organfunktionen und den Zuckerstoffwechsel zu prüfen. Falls erforderlich können zusätzliche Blutuntersuchungen vorgenommen werden.
Im abschließenden Gespräch erfolgt eine betriebsärztliche Beratung, die neben der Auswertung der Ergebnisse auch Hinweise zur Ergonomie sowie zur Gestaltung der Arbeitszeit umfassen kann. Die gesamte Untersuchung nimmt gewöhnlich dreißig bis sechzig Minuten in Anspruch.
Die erste G25 Untersuchung erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeit, um die gesundheitliche Eignung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten sicherzustellen. Die regelmäßigen Nachuntersuchungen finden in Abständen statt, die sich nach dem Alter der Beschäftigten und den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung richten.
Gemäß den Empfehlungen der DGUV Information 250-010 („Eignungsbeurteilungen in der betrieblichen Praxis“) liegen die Intervalle bei Personen bis zum vierzigsten Lebensjahr meist zwischen drei und fünf Jahren.
Ab dem vierzigsten Lebensjahr verkürzen sich die Zeiträume auf zwei bis drei Jahre. Für Mitarbeiter über sechzig Jahre ist eine jährliche Untersuchung oder eine Prüfung alle zwei Jahre üblich.
Unabhängig von diesen Fristen kann eine erneute Beurteilung erforderlich sein, wenn eine längere Erkrankung vorlag oder Anhaltspunkte für eine nachlassende Eignung bestehen. Die Gültigkeitsdauer der jeweiligen Bescheinigung wird vom Betriebsarzt individuell festgelegt und im Ergebnisbericht vermerkt.
Ergibt die Untersuchung, dass ein Mitarbeiter für die vorgesehene Tätigkeit gesundheitlich nicht geeignet ist, darf der Arbeitgeber diesen gemäß § 7 ArbSchG („Übertragung von Aufgaben“) nicht mit der entsprechenden Aufgabe betrauen. Aus der Fürsorgepflicht nach § 3 ArbSchG („Grundpflichten des Arbeitgebers“) ergibt sich jedoch die Verpflichtung, nach einer alternativen Einsatzmöglichkeit im Betrieb zu suchen. Dabei sollte eine Versetzung auf einen Arbeitsplatz ohne Gefährdungspotenzial das vorrangige Ziel sein. Falls das nicht möglich ist und die gesundheitlichen Einschränkungen dauerhaft bestehen, können andere arbeitsrechtliche Schritte notwendig werden.
Bei längerfristigen Beeinträchtigungen wird zudem geprüft, ob ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM-Verfahren und BEM-Gespräch) zur Erhaltung des Arbeitsverhältnisses beitragen kann. Bei der Mitteilung des Ergebnisses der G25 Untersuchung an den Arbeitgeber muss die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleiben. Als Arbeitgeber erhalten Sie vom Betriebsarzt lediglich die Auskunft, ob Ihr untersuchter Mitarbeiter für die jeweilige Tätigkeit geeignet, bedingt geeignet oder nicht geeignet ist.
Konkrete medizinische Diagnosen oder Befunde werden dabei nicht mitgeteilt. Eine Weitergabe darüber hinausgehender Gesundheitsdaten ist nur dann okay, wenn Ihr Mitarbeiter den Arzt schriftlich von seiner Schweigepflicht entbunden hat. Bei der Durchführung der G25 Untersuchung handelt der Betriebsarzt immer fachlich weisungsfrei (gemäß § 8 ASiG „Unabhängigkeit bei der Anwendung der Fachkunde“).
Die Kosten für die G25 Untersuchung sind gemäß § 3 ArbSchG („Grundpflichten des Arbeitgebers“) vollständig von Ihnen als Arbeitgeber zu tragen, da diese Eignungsbeurteilung der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz Ihres Betriebes dient und somit nicht auf die Beschäftigten übertragen werden dürfen. Neben den eigentlichen Untersuchungskosten gehört dazu auch die Vergütung der Zeit, die für den Termin beim Betriebsarzt aufgewendet wird, da diese als Arbeitszeit gilt. Ebenso sind anfallende Fahrtkosten, die Ihrem Mitarbeiter durch den Weg zur Untersuchung entstehen, von Ihnen als Arbeitgeber zu übernehmen.
Das Portfolio der Betriebsärzte von 123Ingenieure umfasst neben der G25 Untersuchung die vollständige betriebsärztliche Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“). Darüber hinaus decken wir alle arbeitsmedizinischen Vorsorgen ab, die in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verankert sind. Dazu zählen die Pflichtvorsorge (§ 4 ArbMedVV), die Angebotsvorsorge (§ 5 ArbMedVV) sowie die Wunschvorsorge (§ 5a ArbMedVV). Zusätzlich umfasst unser betriebsärztliches Angebot die fachliche Beratung bei den vierteljährlichen ASA-Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses sowie die Durchführung von Betriebsbegehungen. Zur Prävention bieten wir außerdem Impfaktionen unterschiedlicher Art vor Ort in Ihrem Unternehmen an.
Deutschlandweit für Sie vor Ort
Unsere Standorte
Immer da wo Sie uns brauchen
Mit der 123 Ingenieure GmbH haben Sie einen Dienstleister aus Ihrer Nachbarschaft. Unsere Experten kommen regelmäßig genau dahin, wo Sie uns brauchen – in Ihr Unternehmen. Auch bei Audits, Begehungen durch die BG oder durch Behörden sind unsere Experten an Ihrer Seite und begleiten Sie.
Preise/ Kosten G25 Untersuchung
G25 Vorsorgeuntersuchung ab*
€95/Mitarbeiter
- Inkl. aller Spesen- und Fahrtkostenpauschalen
- Durchführung der G25 Untersuchung
- Ärztliches Fachgespräch
- *abhängig von der Mitarbeiteranzahl sowie der Anzahl Ihrer Standorte.
Weitere Leistungen
Alles aus einer Hand
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (GBU)
- Erstellung von Explosionsschutz-Dokumenten (Ex-Schutz)
- Regalprüfung nach BetrSichV und DIN EN 15635
- Externer Brandschutzbeauftragter
- Externer Gefahrgutbeauftragter
- DGUV V3 Prüfung
- Betriebsarzt/ Arbeitsmedizin
- Vorsorgeuntersuchungen
- Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)
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Infoflyer zum Betriebsarzt
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