Fachkraft für Arbeitssicherheit Berlin

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Als ganzheitlicher Anbieter für Arbeitssicherheit sind wir die erste Wahl, wenn es um Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit Berlin geht. Die 123Ingenieure GmbH besitzt die Zulassung für alle neun gewerblichen Berufsgenossenschaften und betreut daher branchenübergreifend sämtliche Wirtschaftszweige in Berlin und Umgebung rechtssicher und zu besonders wirtschaftlichen Konditionen.

Unsere Aufgaben als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit Berlin

Ihre Sicherheitsfachkraft (Sifa) übernimmt für Ihr Unternehmen sämtliche Belange des Arbeitsschutzes. Das beginnt mit der sicherheitstechnischen Betreuung gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“.

Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit Berlin sorgt dafür, dass Ihre Gefährdungsbeurteilungen rechtssicher und auf aktuellem Stand sind. Das Gleiche gilt für Ihre erforderlichen Betriebsanweisungen und Sicherheitsunterweisungen.

Wenn es in Ihrem Unternehmen einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) gibt, unterstützt Sie unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit dabei, die vierteljährlichen ASA-Sitzungen vorzubereiten, fachlich zu begleiten und zu protokollieren. Zusätzlich steht Ihnen Ihre Sifa Berlin bei Prüfungen durch Behörden, wie der Berufsgenossenschaft oder dem Gewerbeaufsichtsamt, beratend zur Seite.

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Unsere Leistungen im Überblick

Standortbegehungen bei Ihnen vor Ort

Leitung u. Protokollierung der ASA-Sitzungen

Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

Erstellung von Betriebsanweisungen

Durchführung von Sicherheitsunterweisungen

Begleitung bei Audits und Behördenprüfungen

Ihre Arbeitsschutzdokumentation

Digitalisierung

Alle Informationen an einem Ort

Mit dem 123 Ingenieure Kundenportal erreichen Sie maximale Rechtskonformität bei maximaler Effizienz. Verwalten Sie Ihre Dokumentationen übersichtlich und sicher an einem Ort. Wir machen Bürokratie erträglich und schaffen praxisnahe Lösungen.

Basiswissen rund um die Arbeitssicherheit Berlin

Ob Fachkraft für Arbeitssicherheit in Hamburg oder Sicherheitsfachkraft in Berlin: Die Arbeitsschutzgesetze und Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gelten bundesweit für jedes Bundesland und sind für alle Unternehmen verbindlich.

Das Fundament bildet das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), welches Unternehmer dazu verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen (§ 5 ASiG), um den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb sicherzustellen. Die konkrete Umsetzung dieser gesetzlichen Pflicht wird durch die DGUV Vorschrift 2 geregelt. Diese Unfallverhütungsvorschrift konkretisiert die Bestellung (§ 2 DGUV V2) sowie die Aufgaben der Sifa und legt fest, in welchem Umfang die sicherheitstechnische Betreuung (abhängig von der Betriebsgröße und dem Gefährdungspotenzial) erfolgen muss.

Neben dem ASiG und der DGUV Vorschrift 2 sind weitere Gesetze für die Arbeit einer Sifa Berlin relevant:

  • Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG): Es verpflichtet Sie als Arbeitgeber zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und zur Unterweisung Ihrer Beschäftigten.
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Sie regelt die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln (§ 14 BetrSichV). Dieser Paragraf bildet neben der DGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4 auch die Basis für die wiederkehrenden Prüfungen Ihrer elektrischen Anlagen und Betriebsmittel (DGUV V3 Prüfung für gewerbliche Unternehmen aus der Privatwirtschaft und DGUV V4 Prüfung für Unternehmen und Einrichtungen der öffentlichen Hand).
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Diese gibt Mindestanforderungen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten vor. Dementsprechend berät Sie Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit Berlin bei der Gestaltung sicherer Arbeitsplätze.

Durch die Einhaltung dieser rechtlichen Rahmenbedingungen sorgt unsere Sicherheitsfachkraft Berlin dafür, dass Ihr Unternehmen nicht nur gesetzeskonform agiert, sondern auch die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter nachhaltig geschützt wird.

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) prüft im Rahmen von Betriebsbesichtigungen, ob die gesetzliche Pflicht zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß ASiG erfüllt ist. Sobald Sie mindestens einen Angestellten beschäftigen, müssen Sie eine sicherheitstechnische Betreuung nachweisen können. Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit Berlin unterstützt Sie dabei, diese Nachweise rechtssicher vorzuhalten und Bußgelder bei behördlichen Kontrollen zu vermeiden.

Es ist tatsächlich eine häufige Frage an die zuständigen Behörden, ob Aufsichtsdienstkräfte des staatlichen Arbeitsschutzes direkt als Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden können. In der Praxis wird eine solche direkte Anerkennung jedoch meist abgelehnt, da die Ausbildung zur Aufsichtsdienstkraft und eine einjährige Praxiszeit im behördlichen Dienst nicht automatisch die Voraussetzungen für eine Tätigkeit als Sicherheitsfachkraft in einem Unternehmen erfüllen. Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass die staatliche Aufsicht als Eingriffs- und Ordnungsverwaltung fungiert, während die Fachkraft für Arbeitssicherheit unmittelbar in die betrieblichen Abläufe integriert sein muss und spezifische praktische Erfahrungen als Ingenieur oder Techniker im Betrieb nachweisen muss.

Die Sicherheitsfachkräfte und Sicherheitsingenieure der 123Ingenieure GmbH erfüllen alle gesetzlichen Voraussetzungen sowie die geforderten praktischen Qualifikationen, um als Fachkraft für Arbeitssicherheit Berlin tätig zu werden.

Unternehmen profitieren durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit vor allem von Flexibilität und Kosteneffizienz. Sie sparen sich die hohen Kosten für die Ausbildung und die kontinuierliche Fortbildung eines eigenen Mitarbeiters sowie die Lohnnebenkosten. Zudem bringen unsere Experten für Arbeitssicherheit branchenübergreifendes Wissen aus Betrieben aus ganz Deutschland mit und bieten eine objektive Perspektive von außen, was die Akzeptanz von Sicherheitsmaßnahmen im Team oft deutlich erhöht.

Die gesetzliche Verpflichtung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (§ 5 ASiG „Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit“) ist unabhängig von der Rechtsform oder dem Standort des Unternehmens. Gerade in der Berliner Startup-Szene wird der Arbeitsschutz oft unterschätzt.

Sobald Sie den ersten Mitarbeiter einstellen, wozu auch Werkstudierende oder Minijobber zählen, wird eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Pflicht.

Auch Co-Working-Spaces benötigen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, da sie als Arbeitsstätten gelten und die Betreiber für die Sicherheit der Räumlichkeiten verantwortlich sind. Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit Berlin berät Sie gezielt zur Gefährdungsbeurteilung im Büro oder Homeoffice und stellt sicher, dass Ihr Unternehmen von Anfang an rechtssicher unterwegs ist. Der Betreiber eines Coworking-Spaces muss durch die sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen, dass Mängel bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, beim Brandschutz oder bei den bereitgestellten Arbeitsmitteln frühzeitig identifiziert und behoben werden.

Während der Betreiber für die Räumlichkeiten und die Grundausstattung verantwortlich bleibt, muss der Arbeitgeber des jeweiligen Co-Workers die ergonomische Gestaltung des konkreten Arbeitsplatzes sicherstellen. Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit Berlin ist auch dabei behilflich, die Erste Hilfe für alle Anwesenden zu gewährleisten und den Brandschutz innerhalb der geteilten Räumlichkeiten professionell zu organisieren, um Arbeitsunfälle zu vermeiden.

Ja, die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure der 123Ingenieure GmbH verfügen über die notwendigen Qualifikationen sowie Zulassungen für alle gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Ob Bauwirtschaft in Spandau, Einzelhandel in Berlin-Mitte, industrielle Produktion in Berlin-Reinickendorf oder der Dienstleistungssektor in Kreuzberg: Wir betreuen alle Berliner Wirtschaftszweige branchenübergreifend. Dabei stellen wir sicher, dass wir für jeden Wirtschaftszweig die passende Sifa mit der entsprechenden spezifischen Branchenerfahrung auswählen, um Ihr Unternehmen optimal zu unterstützen.

Die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung ist immer eine Teamleistung. Gemäß DGUV Vorschrift 2 müssen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt eng zusammenarbeiten. Die 123Ingenieure GmbH koordiniert auf Wunsch diese Schnittstelle durch eigene Betriebsärzte in Berlin.

Wir führen u. a. gemeinsame Betriebsbegehungen in Berlin und Umgebung durch und unterstützen Sie im Arbeitsschutzausschuss (ASA), um eine ganzheitliche Betreuung aus sicherheitstechnischer und arbeitsmedizinischer Sicht zu gewährleisten.

Eine fachgerechte Arbeitssicherheit Berlin schützt Ihr Unternehmen vor rechtlichen Risiken, die bei Kontrollen durch Behörden auftreten können. Verstöße gegen Ihre Pflichten als Arbeitgeber sind keine Kavaliersdelikte und können teuer werden: Gemäß § 25 ArbSchG („Bußgeldvorschriften“) können Bußgelder von bis zu 30.000 Euro verhängt werden, wenn notwendige Arbeitsschutzmaßnahmen vernachlässigt werden.

Auch das Arbeitssicherheitsgesetz sieht in § 20 ASiG („Ordnungswidrigkeiten“) bei einer nicht ordnungsgemäßen Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit Bußgelder (siehe § 12 ASiG „Behördliche Anordnungen“) von bis zu 25.000 Euro vor.

Darüber hinaus regelt die Betriebssicherheitsverordnung in § 22 BetrSichV spezifische Ordnungswidrigkeiten, etwa wenn Arbeitsmittel nicht vorschriftsmäßig geprüft werden oder Prüfberichte fehlen. In besonders schweren Fällen, etwa wenn durch vorsätzliche Verstöße das Leben oder die Gesundheit von Beschäftigten gefährdet wird, können diese Ordnungswidrigkeiten sogar als Straftaten gewertet werden.

Die 123Ingenieure GmbH unterstützt Sie dabei, die Arbeitssicherheit Berlin rechtssicher umzusetzen, um solche Sanktionen zu vermeiden und sicherzustellen, dass Ihr Berliner Betrieb jeder behördlichen Prüfung standhält.

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Mit der 123 Ingenieure GmbH haben Sie einen Dienstleister aus Ihrer Nachbarschaft. Unsere Experten kommen regelmäßig genau dahin, wo Sie uns brauchen – in Ihr Unternehmen. Auch bei Audits, Begehungen durch die BG oder durch Behörden sind unsere Experten an Ihrer Seite und begleiten Sie.

Preise/ Kosten Arbeitssicherheit

Fachkraft für Arbeitssicherheit ab*

€49/monatlich

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