DGUV V3 Prüfung
medizinische Geräte

Die Elektrofachkräfte der 123Ingenieure GmbH übernehmen deutschlandweit die DGUV V3 Prüfung elektrischer medizinischer Geräte nach DGUV Vorschrift 3 für Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser. Entgegen der DGUV V3 Prüfung für Bürogeräte oder elektrische Werkzeuge gelten bei der wiederkehrenden Elektroprüfung für medizinische Geräte strengere Sicherheitsstandards nach VDE 0751-1. Verlassen Sie sich dabei ganz auf unsere erfahrenen Experten, die bei der medizinischen Geräteprüfung ein Höchstmaß an Sicherheit für Ihre Mitarbeitenden und Patienten gewährleisten.

Unsere Aufgaben bei der Prüfung medizinischer Geräte nach DGUV Vorschrift 3

In der Praxis wirken die Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) und die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ bei medizinischen Geräteprüfungen zusammen, um deren Sicherheit vollständig garantieren zu können.

Neben der Unfallverhütungsvorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) berücksichtigen unsere Elektrofachkräfte bei der DGUV V3 Prüfung medizinischer Geräte die speziellen Anforderungen der DGUV Information 203-071, die auch für medizinisch genutzte Bereiche, elektrische Medizinprodukte sowie Sonderbauten wie Krankenhäuser gilt.

Wir prüfen gemäß der Norm DIN EN 62353 (VDE 0751-1) für medizinische elektrische Geräte. Unser Leistungsspektrum umfasst Betriebsbegehungen, die Prüfung ortsveränderlicher sowie ortsfester Medizinprodukte und die Kontrolle stationärer sowie temporärer medizinischer Geräte. Der strukturierte Prüfablauf setzt sich aus der Sichtprüfung auf Verschmutzung oder Verschleiß, technischen Messungen und der abschließenden Funktionsprüfung zusammen. Dabei führen wir Messungen des Schutzleiter- und Isolationswiderstands sowie des Ersatz- und Patientenableitstroms durch, um Stromschläge, Kurzschlüsse und Brände zu verhindern. Diese Messungen sind für die Sicherheit medizinischer Technik entscheidend und gehen über den Umfang herkömmlicher Elektroprüfungen hinaus. Zusätzlich erstellen wir die erforderlichen Prüfprotokolle sowie die Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV), um die rechtliche Konformität und die dauerhafte Funktionsfähigkeit Ihrer Medizintechnik sicherzustellen.

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Unsere Leistungen im Überblick

Standortbegehungen

Prüfung ortsveränderlicher medizinischer Geräte

Prüfung ortsfester Medizinprodukte

Prüfung stationärer und temporärer Medizintechnik

Erstellung der Prüfprotokolle nach DIN EN 62353 (VDE 0751-1)

Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 BetrSichV

Ihre Arbeitsschutzdokumentation

Digitalisierung

Alle Informationen an einem Ort

Mit dem 123 Ingenieure Kundenportal erreichen Sie maximale Rechtskonformität bei maximaler Effizienz. Verwalten Sie Ihre Dokumentationen übersichtlich und sicher an einem Ort. Wir machen Bürokratie erträglich und schaffen praxisnahe Lösungen.

Basiswissen rund um die DGUV V3 Prüfung für medizinische Geräte

Unter elektrischen Medizinprodukten versteht man Geräte, die für medizinische Zwecke wie die Diagnose, Überwachung oder Behandlung von Patienten bestimmt sind und für ihren Betrieb eine elektrische Energiequelle benötigen.

Diese Technik ist längst nicht mehr nur auf Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder Arztpraxen beschränkt. In Sportvereinen und Fitnessstudios begegnen Ihnen solche Produkte beispielsweise in Form von medizinischen Ergometern für Leistungstests oder Geräten zur elektrischen Muskelstimulation.

Auch in öffentlichen Einrichtungen wie Flughäfen oder Bahnhöfen sind elektrische Medizinprodukte präsent, wo automatisierte externe Defibrillatoren sowie digitale Erste Hilfe Stationen für die Notfallversorgung bereitstehen.

Die Kennzeichnung auf dem Typenschild nach der Norm IEC 60601-1 ist das augenscheinlichste Merkmal, um medizinische elektrische Geräte sicher zu identifizieren. Die abgebildeten Symbole (Icons) geben Auskunft über die elektrische Isolierung der sogenannten Anwendungsteile, also jener Komponenten, die direkt mit dem Patienten in Berührung kommen.

  • Der Typ B wird durch ein einfaches Symbol eines Männchens ohne Rahmen dargestellt. Er kennzeichnet Geräte mit grundlegenden Anforderungen an die elektrische Trennung, die im Allgemeinen keinen leitenden Kontakt zum Herzen haben. Dazu gehören beispielsweise Untersuchungsleuchten oder MRT Scanner.

  • Ein höheres Sicherheitsniveau bietet der Typ BF, bei dem das Männchen innerhalb eines quadratischen Rahmens abgebildet ist. Diese Kennzeichnung steht für Body Floating und bedeutet, dass die Anwendungsteile elektrisch vom Erdpotenzial getrennt sind. Man findet dieses Symbol häufig bei EKG Geräten, Blutdruckmessgeräten oder Reizstromgeräten.

  • Das höchste Schutzniveau stellt der Typ CF dar, erkennbar an einem Herzsymbol innerhalb eines quadratischen Rahmens. Cardiac Floating Geräte sind speziell für den direkten Kontakt mit dem Herzen oder dem Blutkreislauf zugelassen. Dies ist beispielsweise bei Dialysegeräten, chirurgischen Instrumenten oder Defibrillatoren der Fall.

Die fachgerechte Prüfung nach DIN EN 62353 (VDE 0751-1) und DGUV Vorschrift 3 stellt sicher, dass all diese Schutzmechanismen auch unter extremen Bedingungen wie einer Wiederbelebung jederzeit zuverlässig funktionieren.

Diesbezüglich bestehen erhebliche Unterschiede. Bei Standardgeräten wie Laptops oder Kopierern konzentriert sich die DGUV V3 Prüfung primär auf den Schutz der Anwender vor Stromschlägen oder Bränden. Sobald jedoch Patienten direkt mit der Technik in Berührung kommen, steigen die Anforderungen an die Sicherheit massiv an.

Der technisch wichtigste Unterschied liegt in den anzuwendenden Normen sowie den daraus resultierenden Messungen. Während die Sicherheit von gewöhnlichen elektrischen Anlagen im laufenden Betrieb durch die Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 und die regelmäßigen Wiederholungsprüfungen nach DIN VDE 0105-100 geregelt wird, gelten für Medizingeräte deutlich spezifischere Anforderungen.

Bei medizinischen elektrischen Geräten ist die Messung des Patientenableitstroms nach der Norm VDE 0751-1 („Wiederholungsprüfungen und Prüfungen vor der Inbetriebnahme von medizinischen elektrischen Geräten oder Systemen – Teil 1: Allgemeine Festlegungen“) erforderlich. Nur durch dieses spezielle Messverfahren lässt sich ausschließen, dass kleinste Ströme über Sensoren oder Elektroden direkt zum Patienten fließen und dort gesundheitliche Schäden verursachen.

Der technische Ablauf der DGUV V3 Prüfung und der DGUV V4 Prüfung ist für medizinische Geräte identisch, da beide Verfahren auf die Norm DIN EN 62353 (VDE 0751-1) zurückgreifen. Der eigentliche Unterschied liegt im Geltungsbereich sowie dem jeweiligen Unfallversicherungsträger.

Die DGUV V3 Prüfung findet in gewerblichen Unternehmen der Privatwirtschaft Anwendung. Dies betrifft beispielsweise private Arztpraxen, private Krankenhäuser oder Fitnessstudios. Die DGUV V4 Prüfung kommt dagegen im öffentlichen Sektor zum Einsatz und gilt für Einrichtungen wie kommunale Krankenhäuser, Universitätskliniken oder staatliche Pflegeeinrichtungen.

Unabhängig von der juristischen Einordnung bleiben die Anforderungen an die Messung von Patientenableitströmen und die Erstellung einer rechtssicheren Dokumentation gleich.

Die Durchführung dieser spezialisierten Prüfungen ist ausschließlich qualifizierten Elektrofachkräften vorbehalten, die als befähigte Personen im Sinne der Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 („Zur Prüfung befähigte Personen“) gelten.

Da medizinische Geräte besondere Anforderungen an die Sicherheit stellen, reicht eine allgemeine elektrotechnische Ausbildung allein nicht aus. Die Prüfer müssen über spezifische Zusatzqualifikationen im Bereich der Medizintechnik verfügen und mit den Besonderheiten der Norm DIN EN 62353 (VDE 0751-1) vertraut sein.

Dies umfasst neben einer entsprechenden Berufsausbildung auch eine zeitnahe berufliche Tätigkeit sowie regelmäßige Fortbildungen, um komplexe Messverfahren wie die Ermittlung des Patientenableitstroms korrekt bewerten zu können.

Die Elektrofachkräfte der 123Ingenieure GmbH bringen genau diese Kombination aus elektrotechnischem Fachwissen und Erfahrung mit, um Ihre medizinischen Geräte gesetzeskonform zu kontrollieren und die Haftungsrisiken für die Betreiber zu minimieren.

Die Festlegung der Prüffristen für medizinische elektrische Geräte basiert auf einer Gefährdungsbeurteilung gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (§ 3 BetrSichV). Diese Beurteilung berücksichtigt die spezifischen Einsatzbedingungen, die Beanspruchung der Technik sowie die Empfehlungen der jeweiligen Hersteller. Ziel ist es, Mängel zu erkennen, bevor diese zu einer Gefahr für Patienten oder Anwender werden können.

Die VDE 0751-1 empfiehlt je nach Gerät Prüfungen alle 6 bis 36 Monate. Bei bestimmten Medizingeräten wird ein maximaler Prüfzyklus von 24 Monaten empfohlen. In der Praxis haben sich bestimmte Zeitintervalle als Standard etabliert, die eine hohe Betriebsbereitschaft gewährleisten:

  • Medizinische elektrische Geräte in Arztpraxen und Kliniken: 12 Monate
  • Pflegebetten sowie motorisierte Patientenlifter: 12 bis 24 Monate
  • Medizintechnik in Rettungsdienstfahrzeugen oder mobilen Einheiten: 6 bis 12 Monate
  • Laborgeräte und Analyseautomaten: 12 Monate

Diese Orientierungswerte gelten als fachlich fundiert, sofern Ihre Gefährdungsbeurteilung keine kürzeren Zyklen aufgrund besonderer Umgebungsbedingungen erforderlich macht. Beispielsweise können Geräte, die in feuchten Räumen oder unter extremen mechanischen Belastungen genutzt werden, häufigere Kontrollen nach DIN EN 62353 (VDE 0751-1) verlangen.

Die rechtliche Verantwortung für die Festlegung und Einhaltung dieser Fristen liegt beim Betreiber der medizinischen Geräte. Eine vollständige Dokumentation der Prüfergebnisse muss ebenfalls vorliegen, um bei behördlichen Betriebsbegehungen oder im Schadensfall die ordnungsgemäße Instandhaltung nachweisen zu können.

Über die allgemeine DGUV V3 Prüfung hinaus unterliegen elektrische Medizinprodukte weiteren Kontrollen, die in der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) in § 12 MPBetreibV („Sicherheitstechnische Kontrollen“) und § 15 MPBetreibV („Messtechnische Kontrollen“) geregelt werden. Während die klassische Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 den Fokus auf den Schutz vor elektrischen Gefahren legt, bewerten diese Zusatzprüfungen die spezifische Funktion und Messgenauigkeit der Medizintechnik.

  • Eine wesentliche Ergänzung ist die Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) gemäß § 12 MPBetreibV, die für Produkte der Anlage 1 MPBetreibV, wie etwa Defibrillatoren oder Beatmungsgeräte, obligatorisch ist und ungefähr alle zwei Jahre durchgeführt werden muss. Hierbei wird kontrolliert, ob das System seine medizinische Zweckbestimmung vollumfänglich erfüllt und sämtliche Leistungsmerkmale den Vorgaben entsprechen.
  • Für Geräte mit Messfunktion ist zudem die Messtechnische Kontrolle (MTK) gemäß § 15 MPBetreibV erforderlich. Diese Prüfung garantiert, dass Messwerte wie Blutdruck oder Temperatur innerhalb der zulässigen Fehlergrenzen liegen. Dies ist entscheidend, um Fehldiagnosen und daraus resultierende Behandlungsfehler zu vermeiden.

Mit der Durchführung dieser Kontrollen dürfen gemäß § 5 MPBetreibV („Besondere Anforderungen“) nur Personen, Betriebe oder Einrichtungen beauftragt werden, welche die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Die Prüfer (in der Regel Medizintechniker) müssen über aktuelle fachliche Kenntnisse verfügen, die durch eine geeignete Ausbildung und eine einschlägige berufliche Tätigkeit erworben wurden. Zudem müssen sie über die notwendigen Mess- und Prüfeinrichtungen verfügen und in ihrer fachlichen Beurteilung weisungsfrei sein. Betreiber sind dazu verpflichtet, diese Qualifikationen vor der Beauftragung sicherzustellen, um die Einhaltung der gesetzlichen Standards zu gewährleisten.

Die 123Ingenieure GmbH unterstützt Sie mit einem weitgehenden Spektrum an Prüfservices, das über die reine Medizintechnik hinausgeht. Wir agieren für Sie deutschlandweit in allen 16 Bundesländern und übernehmen die komplette Betreuung Ihrer Standorte. Zu unserem Leistungsumfang gehören die fachgerechte DGUV Prüfung für Flurförderzeuge sowie die UVV Prüfung für Tore. Darüber hinaus übernehmen wir die Prüfung von Leitern und Tritten sowie die gesetzlich vorgeschriebene Regalprüfung. Dank unserer bundesweiten Aufstellung koordinieren wir Ihre Termine effizient und garantieren, dass sämtliche technischen Auflagen an jedem Standort punktgenau und gesetzeskonform erfüllt werden.

Deutschlandweit für Sie vor Ort

Unsere Standorte

Immer da wo Sie uns brauchen

Mit der 123 Ingenieure GmbH haben Sie einen Dienstleister aus Ihrer Nachbarschaft. Unsere Experten kommen regelmäßig genau dahin, wo Sie uns brauchen – in Ihr Unternehmen. Auch bei Audits, Begehungen durch die BG oder durch Behörden sind unsere Experten an Ihrer Seite und begleiten Sie.

Preise/ Kosten DGUV V3 Prüfung

Elektroprüfung ab*

€3/Gerät

Weitere Leistungen

Alles aus einer Hand

Automatische Terminüberwachung für Ihre DGUV V3 Prüfung

Die fristgerechte Wiederholung der DGUV V3 Prüfung kann im täglichen Betrieb schnell in Vergessenheit geraten. Damit Sie hier kein Haftungsrisiko eingehen, entlasten wir Sie, indem wir die vollständige Terminüberwachung Ihrer Elektroprüfung übernehmen. Wir hinterlegen Ihre Prüfzyklen in unserem System und melden uns proaktiv zur Terminabstimmung, bevor die Plakette Ihrer elektrischen Anlagen und Betriebsmittel abläuft.

Diesen Service bieten wir Ihnen auch für alle weiteren wiederkehrenden Prüfungen an: Wir überwachen ebenso zuverlässig die Fristen für die Regalprüfung nach DIN EN 15635, die Leiterprüfung sowie die DGUV Flurförderzeuge Prüfung. So müssen Sie keinen eigenen Fristenkalender führen. Wir stellen sicher, dass jede Prüfung rechtzeitig stattfindet und Ihre Unterlagen bei Kontrollen immer aktuell und vollständig sind.

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