Brandschutzhelfer Ausbildung jetzt Buchen

Als Arbeitgeber sind Sie bereits ab dem ersten Mitarbeiter verpflichtet, einen Brandschutzhelfer zu benennen. Unsere externen Brandschutzbeauftragten übernehmen deutschlandweit die Brandschutzhelfer Ausbildung. Der theoretische Teil der Ausbildung erfolgt wahlweise digital oder direkt in Ihrem Betrieb. Der Praxis-Teil wird anschließend bei Ihnen vor Ort durchgeführt. Kontaktieren Sie uns jetzt für ein kostenloses Angebot.

Unsere Aufgaben bei der Brandschutzhelfer Ausbildung

Grundsätzlich müssen bei normaler Brandgefahr mindestens 5 Prozent Ihrer Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet werden. Die tatsächlich erforderliche Anzahl ergibt sich jedoch aus Ihrer individuellen Gefährdungsbeurteilung.

Wir übernehmen die Ausbildung Ihrer Mitarbeitenden auf Basis der DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer Ausbildung und Befähigung“ und der Technischen Regel für Arbeitsstätten A2.2 („Maßnahmen gegen Brände“).

Dabei verbinden wir eine fachkundige theoretische Unterweisung (online oder vor Ort) mit praktischen Übungen direkt in Ihrem Unternehmen. Im Fokus unserer Ausbildung zum Brandschutzhelfer steht die Handlungssicherheit, damit Ihre Brandschutzhelfer Entstehungsbrände ohne Eigengefährdung effektiv bekämpfen und im Ernstfall das selbstständige Verlassen der Arbeitsstätte sicherstellen können.

Neben den Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes und der betrieblichen Brandschutzorganisation, wie den Regeln für das Erstellen und das Aushängen der Brandschutzordnung, vermitteln wir fundiertes Wissen über Brandgefahren, das richtige Verhalten im Notfall sowie die Funktionsweise von Löschanlagen und Feuerlöschgeräten.

Da kein Betrieb dem anderen gleicht, passen wir die Ausbildung zum Brandschutzhelfer individuell an Ihre betriebsspezifischen Risiken an. Dabei gehen wir konkret auf Ihre Gegebenheiten ein, wie etwa den Umgang mit feuergefährlichen Stoffen oder spezielle Produktionsabläufe. Auch das Löschen besonderer Brandklassen, beispielsweise Gase und Fette, ist ebenfalls ein Bestandteil der Ausbildung

Nach unserer umfassenden Schulung und einer anschließenden Einweisung in die lokalen Verhältnisse vor Ort können Sie Ihre Mitarbeitenden rechtssicher als Brandschutzhelfer in Ihrem Unternehmen benennen. In unserem Blogbeitrag „Brandschutzhelfer“ finden Sie weiterführende Informationen zur Ausbildung sowie zu allen relevanten Rechtsgrundlagen.

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Unsere Leistungen im Überblick

Richtiges Verhalten im Brandfall

Betriebliche Brandschutzorganisation

Funktionsweise von Feuerlöscheinrichtungen

Brandgefahren und Risiken durch Rauch und Feuer

Praktischer Teil bei Ihnen vor Ort

Theoretischer Teil: 4 UE à 60 Minuten (online oder vor Ort)

Ihre Arbeitsschutzdokumentation

Digitalisierung

Alle Informationen an einem Ort

Mit dem 123 Ingenieure Kundenportal erreichen Sie maximale Rechtskonformität bei maximaler Effizienz. Verwalten Sie Ihre Dokumentationen übersichtlich und sicher an einem Ort. Wir machen Bürokratie erträglich und schaffen praxisnahe Lösungen.

Basiswissen zur Brandschutzhelfer Ausbildung

Die genau benötigte Anzahl an Brandschutzhelfern ergibt sich stets aus Ihrer individuellen Gefährdungsbeurteilung. Während bei normaler Brandgefährdung wie in Bürobereichen gemäß der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 („Maßnahmen gegen Brände“) ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten normalerweise ausreicht, kann in anderen Fällen eine deutlich höhere Quote sinnvoll sein.

Dabei müssen Sie Faktoren wie Schichtbetrieb sowie Abwesenheiten durch Urlaub, Krankheit, Fortbildung oder Personalwechsel einkalkulieren, um immer eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern sicherzustellen.

  • Wenn in Ihrem Unternehmen viele betriebsfremde Besucher oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität anwesend sind, müssen Sie mehr als 5 Prozent Ihrer Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern ausbilden.

  • Mehr Brandschutzhelfer benötigen Sie auch, wenn in Ihrem Betrieb besondere Gefahren bestehen, wie etwa durch brennbare Stoffe oder spezielle Maschinen und Produktionsabläufe.

  • Für Betriebe mit häufig wechselndem Personal oder Saisonbetriebe wie Hotels und Kinos gelten aufgrund der Fluktuation besondere Anforderungen an die Quote und Schulungsfrequenz von Brandschutzhelfern. Um bei Kündigungen oder Saisonende nicht unter die vorgeschriebene Mindestzahl zu fallen, sollten Sie einen personellen Puffer einplanen und deutlich mehr Mitarbeitende qualifizieren als rechnerisch nötig. Zudem erfordert der stetige Wechsel kürzere Intervalle, sodass Schulungen oft jährlich oder vor Saisonbeginn stattfinden müssen, anstatt die üblichen Schulungsintervalle von drei bis fünf Jahren abzuwarten.

  • Auf Baustellen beschränkt sich die Notwendigkeit von mindestens 5 Prozent Brandschutzhelfern auf stationäre Einrichtungen wie Baubüros oder Unterkünfte.

 

Mitarbeiter mit einer feuerwehrtechnischen Grundausbildung können ohne zusätzliche Schulung als Brandschutzhelfer bestellt werden.

Was jedoch immer gilt, ist der Grundsatz, dass Sie einen Mitarbeiter erst dann offiziell zum Brandschutzhelfer bestellen können, wenn dieser auch in die spezifischen Gegebenheiten Ihres Betriebes vor Ort eingewiesen wurde.

Die Durchführung der Ausbildung kann entweder durch Sie als Unternehmer selbst oder durch schriftlich beauftragte Personen erfolgen. Häufig bietet sich jedoch die Zusammenarbeit mit erfahrenen externen Anbietern an, wie beispielsweise den externen Brandschutzbeauftragten von 123Ingenieure.

Voraussetzung für die ausbildende Person ist stets die notwendige Fachkunde, die durch eine entsprechende Berufsausbildung, Erfahrung oder eine aktuelle Tätigkeit sowie regelmäßige Fortbildungen nachgewiesen werden muss. Dazu zählen beispielsweise Personen mit einem abgeschlossenen Studium der Fachrichtung Brandschutz, geprüfte Brandschutzbeauftragte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit entsprechender Zusatzausbildung. Auch Mitglieder der Feuerwehr erfüllen diese Anforderung, sofern sie mindestens den Lehrgang als Gruppenführer erfolgreich abgeschlossen haben.

Sollten im Rahmen einer externen Schulung keine betriebsspezifischen Inhalte vermittelt werden, obliegt diese nachträgliche Einweisung Ihnen als hauptverantwortlichem Arbeitgeber.

Unsere Ausbildung zum Brandschutzhelfer gliedert sich in einen umfassenden theoretischen Teil und ein praktisches Training:

  • Der theoretische Teil umfasst vier Unterrichtseinheiten (UE) zu je 60 Minuten und kann flexibel als Online-Schulung oder direkt in Ihrem Betrieb stattfinden. Inhaltlich vertiefen wir hierbei Themen wie die chemischen Grundlagen der Verbrennung sowie die Unterscheidung der verschiedenen Brandklassen von A bis F. Zudem schulen wir Ihre Mitarbeitenden detailliert zur Sicherheitskennzeichnung gemäß der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 („Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“) und erläutern die Bedeutung der Brandschutzordnung gemäß der Norm DIN 14096, die das Erstellen und Aushängen von Brandschutzordnungen in Gebäuden regelt.

  • Im anschließenden praktischen Teil, der direkt in Ihrem Unternehmen erfolgt, trainieren wir die Teilnehmenden im Umgang mit Ihren Feuerlöschgeräten. Dabei lernen sie die unterschiedlichen Auslösemechanismen der Löschgeräte kennen und verinnerlichen die richtige Löschweise. Auch anspruchsvolle Szenarien wie die Einschätzung thermischer Gefahren durch Wärmestrahlung oder das Löschen brennender Personen werden hierbei thematisiert. Für diese individuellen Übungen planen wir erfahrungsgemäß etwa 10 Minuten pro Person ein, um sicherzustellen, dass jeder Handgriff sitzt.

Zur dauerhaften Sicherstellung der Handlungsfähigkeit empfiehlt es sich, die Ausbildung in regelmäßigen Abständen von drei bis fünf Jahren aufzufrischen. Sollten sich jedoch wesentliche betriebliche Rahmenbedingungen ändern, ist eine zeitnahe Wiederholung auch vor Ablauf dieser Frist notwendig.

Das ist beispielsweise der Fall, wenn Ihre Gefährdungsbeurteilung aufgrund besonderer Risiken eine höhere Frequenz vorgibt oder die Einführung neuer Produktions- und Arbeitsverfahren die Brandgefährdung verändert. Sobald sich dadurch auch die Art der Löschmittel oder der erforderlichen Löschtechnik ergibt, müssen auch die Kenntnisse Ihrer Brandschutzhelfer aktualisiert werden.

Auch bei der Versetzung eines Brandschutzhelfers in einen neuen Betriebsbereich, der ein anderes Vorgehen bei der Erstbrandbekämpfung erfordert, ist eine erneute Unterweisung notwendig.

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Mit der 123 Ingenieure GmbH haben Sie einen Dienstleister aus Ihrer Nachbarschaft. Unsere Experten kommen regelmäßig genau dahin, wo Sie uns brauchen – in Ihr Unternehmen. Auch bei Audits, Begehungen durch die BG oder durch Behörden sind unsere Experten an Ihrer Seite und begleiten Sie.

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