Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) folgt einem klar strukturierten Ablauf, der sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern Orientierung und Sicherheit bietet. Wie wir in unserem Beitrag über das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) geschrieben haben, bildet das BEM Gespräch einen wesentlichen Teil bei einem BEM Verfahren, um gemeinsam eine Lösung für eine erfolgreiche Rückkehr in den Arbeitsalltag zu erarbeiten.

Die sieben Schritte eines BEM-Prozesses reichen von der ersten Einladung zum BEM Gespräch bis zur abschließenden Auswertung. Erfahren hier Sie jetzt, wie jeder Schritt gestaltet wird, welche Ziele verfolgt werden und wie das BEM Gespräch zu einer erfolgreichen und nachhaltigen Wiedereingliederung beiträgt.

Die 7 Schritte im BEM Verfahren zusammengefasst:

  1. Einladung
    Vertrauliche Einladung der betroffenen Person zum BEM Gespräch.
  2. BEM Erstgespräch
    Klärung von Zielen, Ablauf, Beteiligten und Datenschutz.
  3. BEM Fallbesprechung
    Analyse der Situation, Leistungspotenziale und Arbeitsplatzanforderungen – Einbindung relevanter Personen.
  4. Maßnahmen festlegen
    Gemeinsame Definition konkreter Maßnahmen und Zuständigkeiten im Maßnahmenplan.
  5. Maßnahmen umsetzen und begleiten
    Umsetzung, Begleitung und regelmäßige Überprüfung der vereinbarten Schritte.
  6. Maßnahmen überprüfen und nachsteuern
    Kontrolle der Wirksamkeit und Anpassung der Maßnahmen bei Bedarf.
  7. Auswertung und Abschluss
    Dokumentation, Evaluation und offizieller Abschluss des Verfahrens – mit Raum für Feedback und Verbesserungsvorschläge.

 

Wie wird zum BEM Gespräch eingeladen?

Wenn ein Mitarbeiter innerhalb von 12 Monaten länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein BEM Verfahren einzuleiten und den betroffenen Mitarbeiter zu einem BEM Gespräch einzuladen (§ 167 SGB 9 , Neuntes Sozialgesetzbuch „Prävention“). Dabei muss der Arbeitgeber besonders auf Diskretion achten:

Zitatfunktion:

„Die Einladung kann persönlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen, sollte aber stets vertraulich und ohne Einbindung Dritter oder Kollegen ausgesprochen werden.“

 

Das Ziel des BEM Gespräches

Das BEM Gespräch dient dazu, gemeinsam mit dem Mitarbeiter die Ursachen der Arbeitsunfähigkeit zu besprechen und individuelle Lösungen für eine erfolgreiche Rückkehr in den Arbeitsalltag zu finden.

  • Die Teilnahme am BEM Gespräch ist für den Arbeitnehmer freiwillig. Er kann das Angebot annehmen oder ablehnen, ohne dass ihm daraus Nachteile entstehen. Stimmt der Mitarbeiter zu, kann er weitere Personen seines Vertrauens oder andere Beteiligte, wie den Betriebsarzt oder die Schwerbehindertenvertretung, zum Gespräch hinzuziehen.
  • Wichtig ist, dass das gesamte Verfahren unter Wahrung des Datenschutzes und der Vertraulichkeit abläuft. Ziel des BEM Gesprächs ist es, gemeinsam Wege zu erarbeiten, um die Arbeitsfähigkeit nachhaltig zu sichern und erneute Ausfallzeiten zu vermeiden. So profitieren sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer von einer offenen und lösungsorientierten Kommunikation.

 

Was darf man als Arbeitgeber beim BEM Gespräch fragen?

Das BEM Gespräch gibt Ihnen als Arbeitgeber die Möglichkeit, gemeinsam mit dem betroffenen Mitarbeiter Lösungen für eine erfolgreiche und nachhaltige Rückkehr an Ihren Arbeitsplatz zu entwickeln. Das Ziel dabei ist es, bestmöglich zu unterstützen und gemeinsam Wege zu finden, wie zukünftige Arbeitsunfähigkeiten vermieden beziehungsweise Arbeitsbedingungen verbessert werden können.

 

Beispielhafte Fragen, die Arbeitgeber beim BEM-Gespräch stellen könnten:

  • Gibt es bestimmte Arbeitsbedingungen oder Tätigkeiten, die Ihre Gesundheit beeinträchtigen?
  • Welche Unterstützung wünschen Sie sich, um Ihre Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern?
  • Sehen Sie Möglichkeiten, wie wir Ihren Arbeitsplatz anpassen oder umgestalten können?
  • Gibt es Hilfsmittel oder technische Lösungen, die Ihnen im Arbeitsalltag helfen würden?
  • Haben Sie Vorschläge, wie wir gemeinsam erneute Ausfallzeiten vermeiden können?
  • Welche Aufgaben oder Tätigkeiten fallen Ihnen aktuell besonders schwer?
  • Sehen Sie Weiterbildungs- oder Qualifizierungsbedarf, um Ihre Arbeit besser ausführen zu können?

Mit diesen Fragen können praxisnahe Lösungen erarbeiten werden, ohne dabei Druck auszuüben oder in die Privatsphäre des Betroffenen einzugreifen.

 

Das erste BEM Gespräch im BEM Verfahren

Das Erstgespräch bildet den Auftakt des betrieblichen Eingliederungsmanagements und legt die Grundlage für eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit. Im Fokus steht, eine offene Gesprächsatmosphäre zu schaffen, die betroffene Person transparent über Ziele, Chancen und den Ablauf des BEM Verfahrens zu informieren und gemeinsam die nächsten Schritte zu planen.

Zu Beginn klärt die Unternehmensleitung oder eine beauftragte Person den betroffenen Mitarbeitenden über den Zweck des BEMs auf.

 

Im BEM Erstgespräch werden folgende Inhalte behandelt:

  • Der Zweck des Gesprächs und die Zielsetzung des BEM
  • Möglichkeiten, Grenzen und die nächsten Schritte im Verfahren
  • Klärung, ob ein Zusammenhang zwischen bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen und den Arbeitsplatzanforderungen gesehen wird
  • Ermittlung der Zielvorstellungen der betroffenen Person
  • Abfrage der Bereitschaft zur Mitwirkung am BEM
  • Einholung der schriftlichen Einwilligung zur Datenerhebung, -nutzung und -verarbeitung

Stimmt die betroffene Person einer weiteren Fallbearbeitung zu, wird das BEM Verfahren offiziell eröffnet. Die Annahme oder Ablehnung des BEM muss schriftlich dokumentiert werden.

Strukturell unterstützt wird das Erstgespräch durch:

  • einen Gesprächsleitfaden
  • eine Datenschutzerklärung
  • eine Erklärung zur Schweigepflicht sowie
  • ein Datenblatt für das BEM

 

Die Fallbesprechung als Brücke zur erfolgreichen Rückkehr in den Betrieb

In der konkreten Fallbesprechung im Rahmen des BEM Gesprächs steht eine umfassende Analyse der individuellen Situation im Mittelpunkt. Dazu werden alle verfügbaren und notwendigen Informationen zusammengetragen, die für die Wiedereingliederung relevant sind.

Darunter fallen etwa Qualifikationen, das positive Leistungsbild der betroffenen Person sowie die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und die konkreten Anforderungen des Arbeitsplatzes.

Die BEM-berechtigte Person wird aktiv in die Analyse und Planung einbezogen. Je nach Einzelfall und mit deren Zustimmung können weitere Beteiligte hinzugezogen werden, wie betriebliche Interessenvertretungen, die Schwerbehindertenvertretung, der Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eine Vertrauensperson aus dem privaten Umfeld. Auch externe Institutionen wie Rentenversicherung, Integrationsamt oder Unfallversicherungsträger können in dieser Phase des BEM einbezogen werden.

 

Im Mittelpunkt der Fallbesprechung stehen:

  • Die gemeinsame Abstimmung des weiteren Vorgehens unter aktiver Mitwirkung der betroffenen Person.
  • Die Erstellung und der Abgleich von Anforderungsprofil und aktuellem Leistungsprofil.
  • Die Erörterung von Vorschlägen und möglichen Maßnahmen zur Unterstützung der Wiedereingliederung.

Strukturell wird die Fallbesprechung durch ein BEM-Datenblatt und die Gefährdungsbeurteilung unterstützt.

 

Vom BEM Gespräch zum verbindlichen Maßnahmenplan

Im Anschluss an die Fallbesprechung geht es im BEM Verfahren darum, konkrete Maßnahmen zur Wiedereingliederung festzulegen und die nächsten Schritte verbindlich zu planen. Auf Basis des Abgleichs zwischen den Anforderungen am Arbeitsplatz und den individuellen Fähigkeiten der betroffenen Person werden gemeinsam mit allen Beteiligten passende Lösungen erarbeitet und im Maßnahmenplan dokumentiert.

Typische Maßnahmen können die Anpassung von Arbeitsplatz, Aufgaben oder Arbeitszeiten, die Bereitstellung technischer Hilfsmittel oder eine stufenweise Wiedereingliederung sein. Ein strukturierter Maßnahmenplan sorgt für Transparenz und Verbindlichkeit.

· Entscheidend ist, dass alle Maßnahmen im Konsens mit der betroffenen Person abgestimmt werden.

· Zuständigkeiten und Fristen werden klar definiert, sodass jeder weiß, wer was bis wann umsetzt.

Unterstützt wird dieser Prozess durch entsprechende BEM-Dokumente wie das Maßnahmenblatt, das alle vereinbarten Schritte festhält.

 

Maßnahmen umsetzen und begleiten

Nach der Festlegung der Maßnahmen im Rahmen des BEM Gesprächs folgt die entscheidende Phase der Umsetzung. Ziel dabei ist es, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuten Ausfällen und Arbeitsunfällen vorzubeugen und die Weiterbeschäftigung der betroffenen Person zu sichern: idealerweise am bisherigen, gegebenenfalls an einem angepassten Arbeitsplatz.

Die im Maßnahmenplan vereinbarten Schritte werden von den jeweils verantwortlichen Personen durchgeführt. Eine weitere Aufgabe der BEM-berechtigten Personen ist es, die Umsetzung der Maßnahmen kontinuierlich zu überwachen und deren Wirksamkeit regelmäßig zu überprüfen.

Sollten Schwierigkeiten auftreten oder sich die Maßnahmen als nicht ausreichend wirksam erweisen, gilt es, gemeinsam mit der betroffenen Person nachzusteuern und weitere Optionen zu prüfen.

 

Auswertung und Abschluss des BEM-Verfahrens

Das betriebliche Eingliederungsmanagement gilt als abgeschlossen, wenn die vereinbarten Ziele erreicht wurden oder keine weiteren Maßnahmen möglich beziehungsweise erfolgreich sind. Eine lückenlose Dokumentation aller durchgeführten Maßnahmen ist dabei notwendig, um den Verlauf und die Ergebnisse des Verfahrens nachvollzieh- und beweisbar zu machen.

Der Abschluss des BEM Verfahrens wird, ebenso wie der Beginn, in der Personalakte des betroffenen Mitarbeitenden festgehalten. Zu beachten ist, dass auch nach Beendigung des Verfahrens alle Beteiligten weiterhin der Schweigepflicht unterliegen.

Zur Evaluation gehört es, die betroffene Person zum Ergebnis des BEM und zu ihren Erfahrungen mit dem Prozess zu befragen. Hinweise und Verbesserungsvorschläge des Beschäftigten tragen dazu bei, den Ablauf und die Gestaltung des BEM kontinuierlich weiterzuentwickeln.

(Quelle: BEM_Handlungsanleitung_01.pdf)

 

Ängste verstehen und mithilfe des BEM Gesprächs abbauen

Viele Beschäftigte verspüren vor einem BEM Gespräch Unsicherheiten oder Angst, meist aus der Sorge vor einer krankheitsbedingten Kündigung. Diese Befürchtungen sind aber nicht immer begründet. Ziel des betrieblichen Eingliederungsmanagements ist es nicht, eine Kündigung vorzubereiten oder den Gesundheitszustand zu bewerten, sondern gemeinsam Lösungen zu finden, um die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern und erneute Arbeitsausfälle zu vermeiden.

Im Rahmen des BEM Gesprächs sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam klären, ob die häufigen Arbeitsunfähigkeiten durch Bedingungen am Arbeitsplatz oder durch die Art der Tätigkeit verursacht werden. Um Ängste abzubauen, ist es wichtig, offen über Ziele und Ablauf des BEM Verfahrens zu informieren. Transparenz zeigt, dass es um Unterstützung und nicht um Kontrolle geht.

Ein gut umgesetztes BEM schützt Arbeitsplätze, fördert die Genesung und verbessert das Betriebsklima. Denn dabei wird die Fürsorge des Arbeitgebers sichtbar und die Mitarbeitenden fühlen sich wertgeschätzt.

 

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