Psychische Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen
Arbeitsschutz bedeutet auch den Schutz der psychischen Gesundheit. Mit der psychischen Gefährdungsbeurteilung ermitteln Sie objektiv, wo Stressquellen in Ihrem Unternehmen liegen. Damit erfüllen Sie nicht nur gesetzlichen Vorgaben, sondern gestalten gleichzeitig ein Arbeitsumfeld, in dem sich Ihre Mitarbeiter wohlfühlen und motiviert sind.










Unsere Aufgaben bei der Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen
Wir übernehmen die vollständige Ermittlung und Bewertung psychischer Belastungen für Ihr Unternehmen. Dies beinhaltet die Erstellung und anonyme Auswertung von Mitarbeiterfragebögen sowie die Aufbereitung der Ergebnisse in verständlichen Übersichtsstatistiken. Basierend auf dieser Analyse leiten wir wirksame Schutzmaßnahmen ab und begleiten den Prozess durch Mitarbeitergespräche sowie fundierte Beratungsgespräche mit der Geschäftsführung.
Ihr organisatorischer Vorteil: Die psychische Gefährdungsbeurteilung muss nicht gesondert durchgeführt werden. Sie lässt sich effizient in bestehende Prozesse integrieren, beispielsweise direkt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsplätze oder bei der Beurteilung von Arbeitsmitteln.
Unsere Leistungen im Überblick
Ermittlung & Bewertung psychischer Belastungen
Erstellung & Auswertung anonymer Fragebögen
Aufbereitung verständlicher Ergebnisstatistiken
Ableitung wirksamer Schutzmaßnahmen
Durchführung von Mitarbeitergesprächen
Beratung der Geschäftsführung
Ihre Arbeitsschutzdokumentation
Digitalisierung
Alle Informationen an einem Ort
Mit dem 123 Ingenieure Kundenportal erreichen Sie maximale Rechtskonformität bei maximaler Effizienz. Verwalten Sie Ihre Dokumentationen übersichtlich und sicher an einem Ort. Wir machen Bürokratie erträglich und schaffen praxisnahe Lösungen.
Basiswissen zur psychischen Gefährdungsbeurteilung
Jeder Arbeitgeber in Deutschland muss ab dem ersten Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und dabei auch psychische Belastungen berücksichtigen. Wer dieses Thema vernachlässigt, verstößt gegen geltendes Arbeitsschutzrecht. Die Rechtsprechung ist hier mittlerweile sehr eindeutig und stützt sich auf ein festes Fundament aus Gesetzen und Verordnungen, die Sie als Arbeitgeber kennen sollten:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Der § 5 ArbSchG besagt, dass Sie die Arbeitsbedingungen in Ihrem Unternehmen beurteilen müssen. Konkret wird in § 5 Abs. 3 Nr. 6 festgehalten, dass sich Gefährdungen bei der Arbeit auch durch psychische Belastungen ergeben können. Ergänzend verpflichtet Sie § 4 ArbSchG („Allgemeine Grundsätze“) dazu, Gefahren für die physische und psychische Gesundheit weitgehend zu vermeiden. Schließlich ist in § 6 ArbSchG („Dokumentation“) festgehalten, dass Sie die Ergebnisse Ihrer Gefährdungsbeurteilung schriftlich dokumentieren müssen.
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Seit der Novellierung der Gefahrstoffverordnung im Dezember 2024 müssen Sie auch psychische Belastungen, die sich durch den Umgang mit Gefahrstoffen ergeben können, erfassen. So verlangt § 7 GefStoffV Abs. 1a von Arbeitgebern, dass sie bei der Arbeitsplatzgestaltung die Auswirkungen auf die psychische Gesundheit ihrer Mitarbeitenden berücksichtigen müssen.
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Existiert in Ihrem Unternehmen ein Betriebsrat, hat dieser nach § 87 BetrVG Abs. 1 Nr. 7 ein weitreichendes Mitbestimmungsrecht. Er kann nicht nur die Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung einfordern, sondern auch mitbestimmen, wie diese durchgeführt wird (beispielsweise als Fragebogen oder mittels eines Workshops).
- DGUV Vorschrift 1: Auch die Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) verpflichtet Sie in ihren „Grundsätzen der Prävention“ zur Beurteilung aller arbeitsbedingten physischen und psychischen Gesundheitsgefahren.
Mit einer einmaligen Umfrage ist es jedoch noch nicht getan. Die psychische Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig aktualisiert werden, damit sie wirklich etwas bringt. So sehen Sie, was sich durch Ihre Maßnahmen positiv verändert hat. Gleichzeitig sorgen Sie für, dass die Arbeitsbedingungen in Ihrem Betrieb sukzessive verbessert werden.
Um zu verstehen, was als psychische Belastung zählt, lohnt sich für Sie als Arbeitgeber zunächst ein Blick auf die Auswirkungen, denn psychische Erkrankungen führen oft zu besonders langen Ausfallzeiten. Der DAK Psychreport 2025 verdeutlicht die Relevanz: Psychische Erkrankungen belegten 2024 Platz 3 der Ursachen für Arbeitsunfähigkeit. Sie waren für 17,4 Prozent aller Fehltage verantwortlich, insbesondere aufgrund von Depressionen. Das zeigt Ihnen, wie wichtig die Prävention psychischer Belastungen ist.
Doch welche konkreten Einflüsse am Arbeitsplatz lösen diese Entwicklung aus? Die Arbeitswissenschaft fasst diese unter dem Begriff der „Arbeitsaufgabe“ zusammen. Es geht dabei weniger um die persönliche Empfindlichkeit Ihrer Mitarbeiter, sondern darum, wie die Arbeit im Unternehmen organisiert ist.
- Ein zentraler Faktor ist der sogenannte Tätigkeitsspielraum. Wie viel Einfluss haben Mitarbeiter darauf, wie sie ihre Aufgaben erledigen? Sind die Abläufe strikt vorgegeben und eher monoton oder gibt es hier eigenen Handlungsspielraum? Auch die Vollständigkeit einer Aufgabe spielt bei der Mitarbeiterzufriedenheit eine Rolle. Wenn Mitarbeiter ein Ergebnis von Anfang bis Ende begleiten dürfen, fällt diese höher aus, als wenn nur isolierte Teilschritte abgearbeitet werden müssen.
- Darüber hinaus zählen vor allem Störungen und Unterbrechungen zu den am häufigsten unterschätzten psychischen Belastungsfaktoren. Wenn Arbeitsabläufe ständig durch E-Mails, Telefonate oder Kollegen unterbrochen werden, steigt der Stresspegel, da die Konzentration immer wieder neu aufgebaut werden muss.
- Hinzu kommt die Emotionsarbeit: Wer im Kundenkontakt stets freundlich bleiben muss oder Aggressionen ausgesetzt ist, wendet dafür viel psychische Energie auf, was auf Dauer krank machen kann.
Die Förderung der psychischen Gesundheit ist eine gemeinsame Aufgabe vieler Mitwirkender, doch Ihnen als Arbeitgeber kommt dabei eine besondere Verantwortung zu. Indem Sie diese Faktoren (von den Unterbrechungen bis zum Handlungsspielraum) in Ihrer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen berücksichtigen, schützen Sie Ihr Team vor den oben genannten langen Ausfallzeiten.
Psychische Belastungen entwickeln sich oft schleichend, lassen sich jedoch frühzeitig an spezifischen Warnsignalen erkennen. Zunächst fallen meist Verhaltensänderungen wie sozialer Rückzug, Reizbarkeit oder eine steigende Fehlerquote auf. Auch gehäufte Konflikte innerhalb von Teams weisen häufig auf strukturelle Überlastung hin.
Körperlich äußert sich Stress oft durch kurzfristige Fehlzeiten, Spannungskopfschmerzen, Schlafstörungen oder eine erhöhte Infektanfälligkeit. Ein Übersehen dieser Symptome kann langfristige Folgen wie Burnout oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen nach sich ziehen. Neben dem gesundheitlichen Aspekt entstehen durch Ausfallzeiten auch hohe wirtschaftliche Kosten, weshalb eine regelmäßige Beurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz eine Investition in ein gesundes Unternehmen ist.
H3: Was wird bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung eigentlich geprüft?
Im Zentrum der Betrachtung stehen nicht die psychische Verfassung oder die Belastbarkeit einzelner Mitarbeiter. Gegenstand der Beurteilung sind ausschließlich die objektiven Arbeitsplatzbedingungen. Diese setzen sich aus vier Bereichen zusammen:
- Arbeitsorganisation
- Arbeitsaufgabe
- Arbeitsumgebung sowie
- soziale Beziehungen
Das Ziel der psychischen Gefährdungsbeurteilung ist die präventive Gestaltung dieser vier Bereiche, um psychische Fehlbelastungen dauerhaft zu minimieren und somit die Gesundheit aller Beschäftigten gleichermaßen zu schützen.
Die fundierte Ermittlung psychischer Belastungen erfordert das Zusammenwirken verschiedener Akteure. Eine Schlüsselrolle nehmen hier die Mitarbeiter ein, da sie als Experten ihrer eigenen Arbeit die täglichen Belastungsquellen am besten kennen. Oft liefern sie bereits wertvolle Lösungsansätze zur Reduzierung oder Vermeidung von psychischen Belastungen.
Fachliche Unterstützung bieten neben Ihren Sicherheitsbeauftragten auch ein Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese Experten bringen, vor allem, wenn sie extern bestellt werden, einen neutralen und objektiven Blickwinkel bei der Ermittlung psychischer Belastungsfaktoren ein.
In der Praxis erfolgt die Bestandsaufnahme meist über moderierte Workshops oder anonyme Mitarbeiterbefragungen. Bei der Nutzung von Fragebögen raten wir von Standardlösungen ab, da diese spezifische Betriebseigenheiten nicht berücksichtigen. Zielführender sind individuell auf das Unternehmen und die jeweiligen Arbeitsplätze abgestimmte Fragebögen, wie wir von 123Ingenieure sie bereitstellen.
Die Gefährdungsbeurteilung erfolgt grundsätzlich vor Aufnahme der Tätigkeit. Eine erneute Überprüfung und Aktualisierung sind notwendig, sobald sich die Arbeitsbedingungen ändern oder neue Gefährdungen und Belastungen auftreten. Ebenso stellt das Äußern von Bedenken durch Mitarbeiter einen konkreten Anlass zur erneuten Beurteilung der Situation dar.
Die Gesetzgebung sieht dabei keine genauen Zeitintervalle vor, verlangt jedoch eine regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit getroffener Schutzmaßnahmen. Die Beurteilung psychischer Belastungen ist folglich ein kontinuierlicher Prozess, um das Betriebsklima sowie die Gesundheit und Motivation im Team langfristig zu verbessern.
Die rechtliche Gesamtverantwortung für die Initiierung, ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation liegt stets bei Ihnen als Arbeitgeber. Da die Beurteilung psychischer Faktoren jedoch spezifisches Fachwissen erfordert, ist die Einbindung qualifizierter Unterstützung ratsam.
Dabei unterstützen Sie die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit von 123Ingenieure. Unsere Experten beraten Sie nicht nur bei der Ermittlung psychischer Belastungen in Ihrem Betrieb, sondern übernehmen auch die gesamte Durchführung Ihrer psychischen Gefährdungsbeurteilung von der Planung bis hin zur Maßnahmenableitung, -umsetzung und Dokumentation.
Kontaktieren Sie uns, um sich dabei professionell unterstützen zu lassen.
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Unsere Standorte
Immer da wo Sie uns brauchen
Mit der 123 Ingenieure GmbH haben Sie einen Dienstleister aus Ihrer Nachbarschaft. Unsere Experten kommen regelmäßig genau dahin, wo Sie uns brauchen – in Ihr Unternehmen. Auch bei Audits, Begehungen durch die BG oder durch Behörden sind unsere Experten an Ihrer Seite und begleiten Sie.
Preise/ Kosten GBU Psyche
Erstellung der psychischen Gefährdungsbeurteilung ab*
€480/Stück
- Inkl. Ermitllung der Gefährdungen/ Belastungen
- Präsentation der Gefährdungsbeurteilung
- Fertigstellung der Gefährdungsbeurteilung
- Sichere Dokumentation
- Rechtssicher gemäß § 5 Abs. 6 ArbSchG
Weitere Leistungen
Alles aus einer Hand
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (GBU)
- Erstellung von Explosionsschutz-Dokumenten (Ex-Schutz)
- Regalprüfung nach BetrSichV und DIN EN 15635
- Externer Brandschutzbeauftragter
- Externer Gefahrgutbeauftragter
- DGUV V3 Prüfung
- Betriebsarzt/ Arbeitsmedizin
- Vorsorgeuntersuchungen
- Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)
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Infoflyer zur Gefährdungsbeurteilung
Hier können Sie sich den Infoflyer zum Gefährdungsbeurteilung Erstellung herunterladen.