Explosionsschutzdokument Ladestation deutschlandweit

Sie setzen in Ihrem Unternehmen Flurförderzeuge wie Gabelstapler, Hubwagen oder Reinigungsmaschinen ein, die mit Blei-Säure-Batterien betrieben werden? Dann benötigen Sie für den sicheren Betrieb ein Explosionsschutzdokument für Ihre Ladestationen. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit von 123Ingenieure übernehmen die Durchführung und Erstellung für Ihr Explosionsschutzdokument Ladestation in ganz Deutschland.

Unsere Aufgaben beim Explosionsschutz an Ladestationen

Bei der Erstellung Ihres Explosionsschutzdokumentes für Ihre Batterieladestationen orientieren wir uns an den Vorgaben der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 720 („Gefährliche explosionsfähige Gemische“) und der DGUV Information 213-106 („Explosionsschutzdokument“) sowie an Fachempfehlungen, die explizit für den Explosionsschutz an Batterieladestationen gelten. Die Basis bildet dabei stets eine fundierte Gefährdungsbeurteilung gemäß § 6 GefStoffV („Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung“), die wir ebenfalls für Sie durchführen.

Im Zuge einer Standortbegehung in Ihrem Betrieb analysieren wir die Ladeinfrastruktur Ihrer Flurförderzeuge, ermitteln potenzielle Explosionsrisiken und übernehmen die Einteilung der Ex-Zonen. Darüber hinaus erstellen wir die notwendigen Verfahrensbeschreibungen für Ihr Explosionsschutzdokument Ladestation und entwickeln individuelle Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise fachgerechte Lüftungskonzepte, um die Explosionsgefahr in Ihrem Unternehmen dauerhaft zu minimieren.

explosionsschutzdokument icon

Unsere Leistungen im Überblick

Standortbegehungen bei Ihnen vor Ort

Erstellung der Gefährdungsbeurteilung gemäß GefStoffV / BetrSichV

Ermittlung und Einteilung der Ex-Zonen für den Ex-Bereich

Erstellung der Verfahrensbeschreibung für den Explosionsschutzbereichbereich

Erarbeitung von Schutzmaßnahmen

Übergabe des erstellten Explosionsschutzdokuments

Ihre Arbeitsschutzdokumentation

Digitalisierung

Alle Informationen an einem Ort

Mit dem 123 Ingenieure Kundenportal erreichen Sie maximale Rechtskonformität bei maximaler Effizienz. Verwalten Sie Ihre Dokumentationen übersichtlich und sicher an einem Ort. Wir machen Bürokratie erträglich und schaffen praxisnahe Lösungen.

Basiswissen zum Explosionsschutzdokument Ladestation

Da in batterieelektrisch angetriebenen Flurförderzeugen überwiegend Blei-Säure-Batterien mit Schwefelsäure oder Nickel-Cadmium-Batterien mit Kalilauge zum Einsatz kommen, entsteht eine spezifische Gefahr: Besonders gegen Ende des Ladeprozesses bildet sich durch Elektrolyse hochexplosives Knallgas. Dieses Wasserstoff-Luftgemisch tritt an der Oberseite der Batterie aus, wobei bereits ein kleiner Funke genügt, um eine Explosion auszulösen. Deshalb sind Sie als Arbeitgeber gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verpflichtet, diese Explosionsgefahren zu dokumentieren bzw. ein Explosionsschutzdokument für Ihre Ladestationen erstellen zu lassen.

Nein, denn im Gegensatz zu klassischen Antriebsbatterien setzen Lithium-Ionen-Batterien beim Laden keinen Wasserstoff frei, weshalb die Erstellung eines speziellen Explosionsschutzdokuments Ladestation für diese Technologie entfällt. In Unternehmen finden sich diese Akkus heute typischerweise in modernen Gabelstaplern, Schnellläufern sowie in der E-Flotte des Fuhrparks.

Auch wenn kein explosives Knallgasgemisch entsteht, darf die Brandgefahr nicht ignoriert werden. Durch den hohen Energiegehalt dieser Batterien besteht insbesondere beim Ladevorgang, bei mechanischen Beschädigungen oder Kurzschlüssen ein erhebliches Brandrisiko. Anstelle eines Explosionsschutzdokuments müssen Sie als Arbeitgeber für diese Bereiche eine spezifische Gefährdungsbeurteilung zum Brandschutz sicherstellen. Unsere Brandschutzbeauftragten unterstützen Unternehmen nach einer Brandschutzbegehung bundesweit dabei, wirksame Brandschutzkonzepte umzusetzen, die speziell auf die Risiken und Anforderungen Ihrer Lithium-Ionen-Ladeinfrastruktur abgestimmt sind.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (nach § 6 GefStoffV) müssen alle Standorte bewertet werden. Das gilt insbesondere dann, wenn die baulichen Gegebenheiten (Raumgröße, Lüftungsöffnungen) pro Standort variieren. Für baugleiche Stationen unter ähnlichen Bedingungen können jedoch Zusammenfassungen im Explosionsschutzdokument Ladestation erfolgen.

Um eine gefährliche Brand- oder Explosionsübertragung zu verhindern, gelten für Blei-Säure-Batterien klare Richtwerte, die in Ihrem Explosionsschutzdokument Ladestation berücksichtigt werden müssen:

  • Abstand zu brennbaren Materialien: Es muss ein horizontaler Sicherheitsabstand von mindestens 2,50 m zu brennbaren Lagergütern oder Bauteilen eingehalten werden. Sollte dieser Platz nicht vorhanden sein, kann der Abstand durch den Einsatz einer feuerhemmenden Trennwand auf 1,00 m reduziert werden.

  • Abstand zu Gefahrenquellen: Zu anderen feuer- oder explosionsgefährdeten Bereichen ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 5,00 m erforderlich.

  • Schutz nach oben: Da Wasserstoff deutlich leichter als Luft ist und senkrecht nach oben steigt, dürfen sich direkt über der Ladeposition keine Brandlasten befinden.

(Quelle: FBRCI 013 Explosionsschutz an Batterieladestationen)

Das Explosionsschutzdokument für Ihre Batterieladestationen muss vor der ersten Inbetriebnahme erstellt werden. Im laufenden Betrieb ist Ihr Ex Schutz Dokument bei jeder maßgeblichen Veränderung der Ladeinfrastruktur zu aktualisieren. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie neue Gabelstaplertypen mit höheren Batterieleistungen anschaffen, die Standorte der Ladegeräte verlegen oder die Belüftungssituation in der Halle verändern. Unabhängig von solchen Änderungen schreibt die Betriebssicherheitsverordnung vor, dass Ihre Gefährdungsbeurteilung und das damit verbundene Explosionsschutzdokument regelmäßig auf den aktuellen Stand der Technik hin überprüft werden müssen.

 

Die Batterieladebereiche in Ihrem Unternehmen müssen eindeutig und sichtbar gekennzeichnet sein, um Gefahren proaktiv zu verhindern. Dazu gehören beispielsweise die Verbotszeichen „Zutritt für Unbefugte verboten“, „Feuer, offene Zündquellen und Rauchen verboten“ sowie das Warnzeichen „Warnung vor Gefahren durch das Aufladen von Batterien“. Je nach den Festlegungen in Ihrem Explosionsschutzdokument Ladestation können weitere Kennzeichnungen notwendig sein.

Darüber hinaus müssen auch technische Schutzmaßnahmen zur Zündquellenvermeidung getroffen werden. Da sich im unmittelbaren Nahbereich einer Batterie zündfähige Gase sammeln können, müssen offene Flammen, Funken, Lichtbögen sowie heiße Oberflächen über 450 °C vermieden werden. Eine besondere Rolle spielt die Vermeidung elektrostatischer Entladungen: Die Standfläche muss in einem Radius von 1,25 m um die Batterie ableitfähig sein, was typische Industrieböden aus Beton oder Zementestrich meist schon ohne zusätzliche Beschichtung gewährleisten.

Können die Vorgaben zur Verdünnung und Abführung des Wasserstoffs baulich nicht vollständig umgesetzt werden, sind für Ihr Explosionsschutzdokument Ladestation weiterführende Maßnahmen wie eine detaillierte Zoneneinteilung gemäß GefStoffV erforderlich.

Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Mitarbeiter über die Gefahren und die notwendigen Schutzmaßnahmen beim Laden von Flurförderzeugen zu informieren (§ 12 ArbSchG „Unterweisung“).

Die Unterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal jährlich) erfolgen. Grundlage für diese Sicherheitsunterweisung sind die Ergebnisse, die in Ihrem Explosionsschutzdokument Ladestation sowie in der dazugehörigen Betriebsanweisung festgelegt wurden.

Durch die Dokumentation Ihrer Unterweisungen erfüllen Sie Ihre Nachweispflicht gegenüber Ihrer Berufsgenossenschaft (BG) und Gewerbeaufsichtsämtern. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit von 123Ingenieure führen Sicherheitsunterweisungen flexibel als digitale Unterweisung oder direkt vor Ort in Ihrem Betrieb durch.

Neben Ex Schutz Dokumenten für Batterieladestationen erstellen wir rechtssichere Explosionsschutzdokumente für alle Bereiche, in denen explosionsfähige Atmosphären entstehen können. Zu unseren typischen Anwendungsfällen zählen beispielsweise Tankstellen, Lackierereien und Lackierkabinen sowie Lagerbereiche für brennbare Flüssigkeiten oder Stäube.

Dabei betrachten wir Ihre Intralogistik immer ganzheitlich: Wir kümmern uns nicht nur um den stationären Ladebereich, sondern auch um die Sicherheit Ihrer Flurfahrzeuge, wie Schlepper, Kommissionierer oder Schubmast- und Gabelstapler. Damit Ihre Fahrzeuge und die Ladeinfrastruktur technisch einwandfrei bleiben, bieten wir Ihnen den kompletten Prüfservice aus einer Hand: Wir führen die vorgeschriebene DGUV Flurförderzeuge Prüfung direkt bei Ihnen im Betrieb durch. Da es sich bei Ladegeräten zudem um elektrische Betriebsmittel gemäß der DGUV Vorschrift 3 handelt, übernehmen unsere qualifizierten Elektrofachkräfte auch die wiederkehrende DGUV V3 Prüfung für Ihre Ladestationen. So stellen Sie sicher, dass von der Batterie bis zum Stecker alle Sicherheitsvorschriften erfüllt sind.

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Mit der 123 Ingenieure GmbH haben Sie einen Dienstleister aus Ihrer Nachbarschaft. Unsere Experten kommen regelmäßig genau dahin, wo Sie uns brauchen – in Ihr Unternehmen. Auch bei Audits, Begehungen durch die BG oder durch Behörden sind unsere Experten an Ihrer Seite und begleiten Sie.

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