Betriebsarzt Hamburg für alle Branchen
→ Hier geht‘s zur Fachkraft für Arbeitssicherheit in Hamburg
Sie sind auf der Suche nach einem Betriebsarzt in Hamburg? Die 123Ingenieure GmbH ist Ihr verlässlicher Partner in der Metropolregion Hamburg, wenn es um zeitgemäße Arbeitsmedizin geht. Unsere Betriebsärzte führen für Unternehmen aller Wirtschaftszweige die betriebsärztliche Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 durch und bieten arbeitsmedizinische Untersuchungen sowie Eignungsprüfungen an. Wir unterstützen Sie zuverlässig vor Ort sowie auf digitalem Weg bei der Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen in Sachen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.










Unsere Aufgaben als Betriebsärzte in Hamburg
Unsere Betriebsärzte unterstützen Hamburger Unternehmen umfassend beim Gesundheitsschutz und der Unfallverhütung gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz (§ 3 ASiG „Aufgaben der Betriebsärzte“) sowie der DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“). Neben der betriebsärztlichen Grundbetreuung umfasst die Betreuung durch unsere Betriebsärzte in Hamburg auch anlassbezogene und betriebsspezifische Leistungen wie Eignungsbeurteilungen. Ihr Betriebsarzt Hamburg berät Sie des Weiteren fachkundig zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung, wirkt bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen sowie an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA-Sitzungen) mit. In der betriebsspezifischen Betreuung fokussiert sich Ihr Betriebsarzt auf Gefahren wie Lärm, Gefahrstoffe oder psychische Belastungen (psychische Gefährdungsbeurteilung). Im Rahmen der anlassbezogenen Betreuung können auch Verfahren wie das betriebliche Wiedereingliederungsmanagement (BEM) nach Langzeiterkrankungen im Mittelpunkt stehen. Zudem führt Ihr Betriebsarzt Hamburg arbeitsmedizinische Untersuchungen gemäß der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) durch und übernimmt Unterweisungen zu den Unfall- und Gesundheitsgefahren in Ihrem Unternehmen.
Unsere Leistungen im Überblick
Arbeitsmedizinische Grundbetreuung
Betriebsliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Mutterschutz und Gefährdungsbeurteilung
Betriebliche Begehungen
Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen
Teilnahme an ASA Sitzungen
Ihre Arbeitsschutzdokumentation
Digitalisierung
Alle Informationen an einem Ort
Mit dem 123 Ingenieure Kundenportal erreichen Sie maximale Rechtskonformität bei maximaler Effizienz. Verwalten Sie Ihre Dokumentationen übersichtlich und sicher an einem Ort. Wir machen Bürokratie erträglich und schaffen praxisnahe Lösungen.
Basiswissen zum Betriebsarzt Hamburg
In Deutschland ist die Bestellung eines Betriebsarztes bereits ab dem ersten Mitarbeiter gesetzlich vorgeschrieben, um den Arbeits- und Gesundheitsschutz gewährleisten zu können.
Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (§ 2 ASiG „Bestellung von Betriebsärzten“), dem Arbeitsschutzgesetz (§ 11 ArbSchG „Arbeitsmedizinische Vorsorge“) sowie der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (§ 3 ArbMedVV „Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers“) und wird durch die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert.
Als Arbeitgeber müssen Sie sicherstellen, dass die arbeitsmedizinische Vorsorge während der Arbeitszeit stattfindet. Sie sind darüber hinaus verpflichtet, eine Vorsorgekartei zu führen, in der dokumentiert wird, wann und aus welchen Anlässen Vorsorgemaßnahmen stattgefunden haben. Diese Daten müssen bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses aufbewahrt werden. Damit erfüllen Sie nicht nur die rechtlichen Vorgaben, sondern reduzieren auch Fehlzeiten und fördern die Gesundheit in Ihrem Betrieb.
Die Betriebsärzte der 123Ingenieure GmbH führen sämtliche Formen der arbeitsmedizinischen Vorsorge in Hamburg durch. Unser Angebot gliedert sich in folgende Kategorien:
- Die Pflichtvorsorge nach 4 ArbMedVV müssen Sie als Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit einer hohen gesundheitlichen Gefährdung von sich aus veranlassen. Die Pflichtvorsorge ist vor Aufnahme der Tätigkeit sowie in regelmäßigen Abständen durchzuführen. Da die Teilnahme für den Beschäftigten verpflichtend ist, dürfen Sie die entsprechende Tätigkeit nur dann ausüben lassen, wenn die Pflichtvorsorge erfolgt ist. Häufige Anlässe für unsere Betriebsärzte in Hamburg sind Arbeiten mit extremer Lärmexposition ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 85 Dezibel sowie Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder giftigen Gefahrstoffen. Zudem führen unsere Betriebsärzte in Hamburg die Pflichtvorsorge bei physikalischen Einwirkungen wie Hitze, Kälte oder Vibrationen durch. Ebenso gehören hautgefährdende Tätigkeiten, etwa bei regelmäßiger Feuchtarbeit von mehr als vier Stunden pro Tag (ehemalige G24 Untersuchung), zu den verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen.
- Die Angebotsvorsorge nach 5 ArbMedVV müssen Sie als Arbeitgeber bei bestimmten Gefährdungen verpflichtend anbieten, wobei die Teilnahme für Ihre Beschäftigten freiwillig bleibt. Das Angebot ist vor Aufnahme der Tätigkeit sowie danach in regelmäßigen Abständen zu unterbreiten, auch wenn das Angebot zuvor abgelehnt wurde. Typische Anlässe für unsere Betriebsärzte in Hamburg sind Bildschirmarbeit (ehemalige G37 Untersuchung), Lärmbelastungen zwischen 80 und 85 Dezibel (ehemalige G20 Untersuchung), Vibrationen (ehemalige G46 Untersuchung), UV-Strahlung im Freien oder tägliche Feuchtarbeit von zwei bis vier Stunden. Die Einladung muss in Textform, etwa per E-Mail, erfolgen und sowohl über die Gefährdungsursachen als auch über das Recht auf freiwillige Teilnahme aufklären.
- Die Wunschvorsorge nach 5a ArbMedVV müssen Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern auf deren Wunsch hin ermöglichen. Dies ist eine gesetzliche Pflicht, die aus § 11 ArbSchG abgeleitet wird. Ein Mitarbeiter kann diesen Wunsch äußern, wenn er einen Zusammenhang zwischen seiner Gesundheit und der Tätigkeit vermutet. Beispiele sind ergonomische Beschwerden am Arbeitsplatz oder psychische Belastungssituationen. Sie dürfen diesen Wunsch nur dann ablehnen, wenn aufgrund Ihrer Gefährdungsbeurteilung und der getroffenen Schutzmaßnahmen nachweislich nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen ist.
Der wesentliche Unterschied zwischen einer arbeitsmedizinischen Vorsorge und einer Eignungsuntersuchung liegt in der Zielsetzung: Während die Vorsorge der individuellen gesundheitlichen Betreuung und der Vorbeugung arbeitsbedingter Erkrankungen dient, stellt die Eignungsbeurteilung die gesundheitliche Eignung für eine ganz spezifische Tätigkeit fest.
Die rechtliche Grundlage für Eignungsbeurteilungen findet sich in § 7 der DGUV Vorschrift 1 („Befähigung für Tätigkeiten“). Demgemäß müssen Sie als Unternehmer prüfen, ob ein Mitarbeitender befähigt ist, bestimmte Tätigkeiten ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen. Wer erkennbar nicht dazu in der Lage ist, darf mit der entsprechenden Arbeit nicht beschäftigt werden.
Für unseren Betriebsarzt Hamburg sind klassische Beispiele für solche Eignungsuntersuchungen die ehemalige G25 Untersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten sowie die Prüfungen für den Atemschutzgeräteeinsatz (ehemalige G26 Untersuchung) oder für Arbeiten mit Absturzgefahr (ehemalige G41 Untersuchung).
Eine Eignungsbeurteilung kann als Einstellungsuntersuchung vor dem Arbeitsbeginn durchgeführt werden oder als anlassbezogene Untersuchung während des Arbeitsverhältnisses. Sie wird immer dann wichtig, wenn es begründete Zweifel an der Eignung gibt. Das ist zum Beispiel nach einem schweren Unfall oder bei deutlichen gesundheitlichen Problemen, die die Sicherheit gefährden könnten, der Fall.
Zusätzlich führen unsere Betriebsärzte in Hamburg regelmäßige Nachuntersuchungen durch. Die Abstände richten sich dabei oft nach dem Alter: Bei jüngeren Beschäftigten unter 40 Jahren finden sie meist alle drei bis fünf Jahre statt, während bei Personen über 60 Jahren oft jährliche oder zweijährliche Kontrollen üblich sind. Auch nach einer langen Krankheit oder Abwesenheit kann eine erneute Prüfung notwendig sein, bevor die Arbeit wieder aufgenommen wird.
Das Portfolio unserer Betriebsärzte in Hamburg geht über die gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgen und Eignungsprüfungen hinaus. Wir unterstützen Sie aktiv bei der allgemeinen Gesundheitsprävention, beispielsweise durch organisierte Impfaktionen wie die jährliche Grippeschutzimpfung direkt in Ihrem Unternehmen.
Zusätzlich beraten wir Sie zu reisemedizinischen Fragen bei Auslandsaufenthalten und begleiten Ihre betrieblichen Gesundheitstage. Diese ergänzenden Angebote stärken das Immunsystem Ihres Teams und helfen dabei, saisonale Krankheitswellen zu minimieren.
Wir nutzen zeitgemäße Informations- und Kommunikationstechnologien, um Sie nicht nur vor Ort in Hamburg als Betriebsarzt oder Fachkraft für Arbeitssicherheit zu unterstützen, sondern auch ortsunabhängig auf digitalem Weg. Aufgrund der aktualisierten DGUV Vorschrift 2 sind digitale Beratungsleistungen durch einen Betriebsarzt (im Rahmen der betriebsärztlichen Betreuung) oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung) in größerem Umfang möglich.
Voraussetzung für die Nutzung digitaler Kommunikationsmedien ist, dass unseren Betriebsärzten die betrieblichen Gegebenheiten vor Ort in Hamburg durch eine vorherige Betriebsbegehung bekannt sind. Eine digitale betriebsärztliche Betreuung ist also immer dann möglich, wenn keine Sachgründe (wie eine notwendige körperliche Untersuchung oder eine Begehung vor Ort) die Anwesenheit im Betrieb erfordern.
In der Regelbetreuung (Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung) können unsere Experten für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bis zu ein Drittel der Leistungen über digitale Informations- und Kommunikationstechnologien erbringen. Da bei der Wunschvorsorge der Beratungsschwerpunkt im Vordergrund steht, lässt sich diese ebenso wie psychologische Beratungsgespräche oder allgemeine Rückfragen zum Gesundheitsschutz besonders effizient digital umsetzen. Bei der anlassbezogenen Betreuung entscheiden Sie als Unternehmer auf Basis Ihrer Gefährdungsbeurteilung selbst über den Umfang der digitalen Unterstützung.
Deutschlandweit für Sie vor Ort
Unsere Standorte
Immer da wo Sie uns brauchen
Mit der 123 Ingenieure GmbH haben Sie einen Dienstleister aus Ihrer Nachbarschaft. Unsere Experten kommen regelmäßig genau dahin, wo Sie uns brauchen – in Ihr Unternehmen. Auch bei Audits, Begehungen durch die BG oder durch Behörden sind unsere Experten an Ihrer Seite und begleiten Sie.
Preise/ Kosten Betriebsarzt
Betriebsarzt ab*
€12/Mitarbeiter pro Jahr
- Inkl. aller Spesen- und Fahrtkostenpauschalen
- Bestellung als Betriebsarzt
- Durchführung der Begehungen
- Erstellung der Begehungsprotokolle
- Teilnahme an ASA-Sitzungen
- Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen
- Erstellung des Jahresabschlussberichts
- Beratung bei individuellen Fragen per Mail und per Telefon
- *abhängig von der Mitarbeiteranzahl sowie der Anzahl Ihrer Standorte.
Weitere Leistungen
Alles aus einer Hand
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (GBU)
- Erstellung von Explosionsschutz-Dokumenten (Ex-Schutz)
- Regalprüfung nach BetrSichV und DIN EN 15635
- Externer Brandschutzbeauftragter
- Externer Gefahrgutbeauftragter
- DGUV V3 Prüfung
- Betriebsarzt/ Arbeitsmedizin
- Vorsorgeuntersuchungen
- Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)
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Infoflyer Fachkraft für Arbeitssicherheit
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