Externer Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen

Als deutschlandweiter Dienstleister für Arbeitssicherheit bieten wir Ihnen auch im Bereich Datenschutz und Informationssicherheit umfassende Expertise. Unsere externen Datenschutzbeauftragten setzen die Vorgaben der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) für Sie in die Praxis um. Wir erstellen für Sie das gesetzlich geforderte Verarbeitungsverzeichnis, auditieren Ihre technischen Datenschutzmaßnahmen und übernehmen die offizielle Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden.

Unsere Leistungen als externer Datenschutzbeauftragter

Sie benötigen einen Datenschutzbeauftragten, sobald mindestens 20 Personen in Ihrem Unternehmen ständig personenbezogene Daten automatisch verarbeiten. Unabhängig von der Mitarbeiterzahl gilt diese Pflicht auch, wenn Sie geschäftsmäßig Daten übermitteln, Markt- und Meinungsforschung betreiben oder eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen müssen (§ 38 BDSG „Datenschutzbeauftragte nichtöffentlicher Stellen“).

Ihr externer Datenschutzbeauftragter (DSB) von 123Ingenieure informiert die Geschäftsführung und die Beschäftigten über ihre Pflichten nach der DSGVO und dem BDSG. Er überwacht die Einhaltung alle Datenschutzvorschriften und prüft, ob Ihre diesbezüglichen Schutzmaßnahmen ausreichend sind. Als offizielle Anlaufstelle arbeiten unsere externen Datenschutzbeauftragten direkt mit den Aufsichtsbehörden zusammen und beantworten Anfragen von betroffenen Personen.

Zudem schulen wir Ihre Mitarbeiter im sicheren Umgang mit Daten und weisen auf potenzielle Datenschutzrisiken hin. Bei Technologien mit hohem Risiko, wie umfangreicher Videoüberwachung oder der Verarbeitung von Gesundheitsdaten, beraten wir Sie zur erforderlichen Datenschutz-Folgenabschätzung.

Wir berichten direkt an die Unternehmensleitung und binden Datenschutzthemen frühzeitig ein. Durch unsere externe Position vermeiden Sie interne Interessenkonflikte und wahren die gesetzlich geforderte Unabhängigkeit. Da Datenschutz und IT-Sicherheit eng zusammenhängen, unterstützen wir Unternehmen auch über die gesetzliche Pflicht hinaus: Wir beraten und begleiten Betriebe und Organisationen bei der ISO 27001 Zertifizierung, einer international anerkannten Norm für Informationssicherheitsmanagementsysteme. Während die DSGVO rechtlich fordert, dass Daten sicher sein müssen, liefert die Norm den konkreten Bauplan, wie man das technisch umsetzt. Wer nach ISO 27001 zertifiziert ist, erfüllt damit automatisch die wichtigsten technischen Sicherheitsanforderungen der DSGVO.

Fordern Sie jetzt Ihr Angebot für einen externen Datenschutzbeauftragten oder eine Zertifizierungsberatung an.

Unsere Leistungen im Überblick

Bereitstellung externer Datenschutzbeauftragter

Durchführung von Datenschutz-Audits

Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses

Unterweisungen zum Datenschutz

Prüfung von Auftragsverarbeitungsverträgen

Kommunikation mit Aufsichtsbehörden

Ihre Datenschutzdokumentation

Digitalisierung

Alle Informationen an einem Ort

Mit dem 123 Ingenieure Kundenportal erreichen Sie maximale Rechtskonformität bei maximaler Effizienz. Verwalten Sie Ihre Dokumentationen übersichtlich und sicher an einem Ort. Wir machen Bürokratie erträglich und schaffen praxisnahe Lösungen.

Basiswissen rund um den Datenschutzbeauftragten

Ob Sie sich für einen internen oder externen DSB entscheiden, hängt maßgeblich von der Verfügbarkeit eigener Ressourcen ab. Zwar ist ein eigener Mitarbeiter mit den internen Abläufen vertraut, doch erfordert der Aufbau der notwendigen Fachkunde zeit- und kostenintensive Schulungen. Für die Wahrnehmung der Datenschutzaufgaben müssen Sie einen internen DSB zu rund 25 Prozent von seinen regulären Aufgaben freistellen.

Ein externer Datenschutzbeauftragter von 123Ingenieure bringt diese Qualifikation ab dem ersten Tag mit und bietet Ihnen durch Erfahrungswerte aus zahlreichen anderen Unternehmen unterschiedlichster Branchen sofort umsetzbare Lösungen.

Ein entscheidender Aspekt ist auch die rechtliche Flexibilität. Ein interner Datenschutzbeauftragter genießt einen gesetzlichen Sonderkündigungsschutz, der dem eines Betriebsratsmitglieds gleichkommt. Ein Umstand, der Ihre unternehmerische Handlungsfreiheit erheblich einschränken kann. Bei der Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten können Sie dieses Risiko umgehen.

Darüber hinaus vermeiden Sie durch einen externen Datenschutzbeauftragten Interessenkonflikte und Betriebsblindheit. Während interne Mitarbeiter oft in bestehende Hierarchien eingebunden sind, agieren wir neutral und unvoreingenommen. Diese Unabhängigkeit wird nicht nur von Aufsichtsbehörden vorausgesetzt (Art. 38 DSGVO „Stellung des Datenschutzbeauftragten“), sondern hilft auch, Datenschutzthemen sachlich zwischen Geschäftsführung, Betriebsrat und Belegschaft zu kommunizieren.

Die Arbeitsweise eines externen Datenschutzbeauftragten von 123Ingenieure ist vergleichbar mit der einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, findet jedoch noch mehr auf digitaler Ebene statt. Zu Beginn der Zusammenarbeit führen wir eine umfassende Bestandsaufnahme (Audit) direkt bei Ihnen vor Ort durch. Dabei prüfen wir nicht nur physische Aspekte wie Zugangskontrollen oder Aktenvernichtung, sondern analysieren vor allem Ihre digitalen Prozesse und IT-Systeme auf DSGVO-Konformität.

Wir identifizieren konkrete Schwachstellen in Ihrer Datenverarbeitung und bewerten diese nach ihrem tatsächlichen Risikopotenzial. Anstatt Ihnen nur Probleme aufzuzeigen, erarbeiten wir praxisorientierte Handlungsempfehlungen, die sich nahtlos in Ihren Betriebsablauf integrieren lassen. Alle Ergebnisse dokumentieren wir in einem detaillierten Bericht, der Ihnen als klarer Fahrplan zur Optimierung dient. Um Sie sofort rechtlich zu entlasten, übernehmen wir zudem die offizielle Meldung Ihres neuen externen Datenschutzbeauftragten an die zuständige Aufsichtsbehörde gemäß Art. 39 DSGVO („Aufgaben des Datenschutzbeauftragten“).

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) definiert in Kapitel 2, Artikel 5 bis 11 sieben Prinzipien. Diese müssen von jedem Unternehmen eingehalten werden, das personenbezogene Daten verarbeitet:

  • Art. 5 DSGVO – Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten: Hier werden die Basisregeln festgelegt, darunter die Rechtmäßigkeit, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung sowie Integrität und Vertraulichkeit.
  • Art. 6 DSGVO – Rechtmäßigkeit der Verarbeitung: Dieser Artikel regelt, dass jede Datenverarbeitung eine gesetzliche Erlaubnis benötigt, wie etwa eine Einwilligung, die Erfüllung eines Vertrags oder ein berechtigtes Interesse.
  • Art. 7 DSGVO – Bedingungen für die Einwilligung: Wenn eine Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht, muss der Verantwortliche nachweisen können, dass die betroffene Person zugestimmt hat, und sicherstellen, dass ein Widerruf jederzeit möglich ist.
  • Art. 8 DSGVO – Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft: Für Online-Dienste gelten spezielle Altersgrenzen, ab denen Kinder selbstständig einwilligen dürfen oder die Zustimmung der Eltern erforderlich ist.
  • Art. 9 DSGVO – Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten: Die Verarbeitung sensibler Daten wie Gesundheitsdaten, genetische Daten oder Angaben zur Religionszugehörigkeit ist grundsätzlich untersagt, sofern keine ausdrückliche gesetzliche Ausnahme greift.
  • Art. 10 DSGVO – Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten: Daten über Verurteilungen dürfen nur unter behördlicher Aufsicht oder bei spezieller gesetzlicher Genehmigung verarbeitet werden.
  • Art. 11 DSGVO – Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist: Wenn der Zweck der Verarbeitung keine Identifizierung der Person erfordert, ist der Verantwortliche nicht verpflichtet, zusätzliche Daten zur Identifizierung zu erheben.

Unser externer Datenschutzbeauftragter unterstützt Sie bei der praktischen Umsetzung dieser Grundsätze und sorgt dafür, dass Sie die Einhaltung gegenüber Behörden jederzeit rechtssicher nachweisen können.

Datenschutz wird oft als reines Rechtsthema missverstanden. In der Praxis findet Datenschutz aber fast ausschließlich in der IT statt. Gesetze schreiben vor, was geschützt werden muss, aber die Technik entscheidet darüber, ob der Schutz wirklich funktioniert. Um zu beurteilen, ob Kundendaten sicher sind, muss man verstehen, wie Serverstrukturen aufgebaut sind, wie Verschlüsselungen funktionieren, ob eine Firewall richtig konfiguriert ist und wie Cloud-Systeme Daten speichern.

Juristen können zwar Vertragstexte prüfen, tun sich aber oft schwer, die technischen Sicherheitsmaßnahmen eines Unternehmens korrekt zu bewerten. Die Datenschutzbeauftragten von 123Ingenieure verbinden das nötige rechtliche Wissen mit fundiertem Ingenieur- und IT-Know-how. Wir prüfen nicht nur das Papier, sondern verstehen Ihre IT-Infrastruktur und Ihre technischen Prozesse. Das sorgt für praxistaugliche Lösungen, die Ihre Daten wirklich schützen, anstatt nur Bürokratie zu erzeugen.

Wer keinen Datenschutzbeauftragten bestellt, obwohl eine gesetzliche Verpflichtung besteht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Strafrahmen sind in Art. 83 Abs. 4 DSGVO eindeutig festgelegt: Bei Verstößen werden „Geldbußen von bis zu 10 000 000 EUR oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 2 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs verhängt, je nachdem, welcher der Beträge höher ist“. Auch wenn diese Höchstsummen theoretischer Natur sind, müssen mittelständische Unternehmen in der Praxis realistisch mit Bußgeldern im spürbaren vier- bis fünfstelligen Bereich rechnen.

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Mit der 123 Ingenieure GmbH haben Sie einen Dienstleister aus Ihrer Nachbarschaft. Unsere Experten kommen regelmäßig genau dahin, wo Sie uns brauchen – in Ihr Unternehmen. Auch bei Audits, Begehungen durch die BG oder durch Behörden sind unsere Experten an Ihrer Seite und begleiten Sie.

Preise/ Kosten Externer Datenschutzbeauftragter

Externer Datenschutzbeauftragter ab*

€49/monatlich

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