Sicherheitsbeauftragte (Sibe) tragen in den deutschen Unternehmen erheblich zu einem sicheren und gesundheitsbewussteren Arbeitsumfeld bei. Sie machen ihre Kollegen auf Risiken aufmerksam und helfen dadurch Arbeitsunfälle und Ausfälle zu reduzieren. Die geplante Reduzierung von Sicherheitsbeauftragten, die bis zum Herbst 2026 umgesetzt werden soll, wird sowohl von der Arbeitgeberseite als auch von Vertretern der Arbeitnehmer kontrovers diskutiert. In diesem Blogbeitrag der 123Ingenieure GmbH werfen wir einen Blick darauf, was die Aufgaben eines Sibe sind, wie eine zeitgemäße Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten aussieht und welche Pro- und Kontra-Argumente zur geplanten Reform ins Feld geführt werden.
Unsere Empfehlung
Wir bieten Ihnen die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten an. Schnell, praxisnah und hochprofessionell. Schauen Sie gleich nach und reservieren Sie sich einen unserer freien Schulungstermine.
Was ist ein Sicherheitsbeauftragter und wer benötigt ihn?
Ein Sicherheitsbeauftragter (Sibe) ist eine Person im Unternehmen, die den Arbeitgeber ergänzend zu seiner eigentlichen beruflichen Tätigkeit bei der Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren unterstützt.
-
- Aktuell gilt gemäß § 22 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) die Verpflichtung, Sicherheitsbeauftragte unter Beteiligung des Betriebs- oder Personalrates zu bestellen, sobald in einem Unternehmen regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte tätig sind.
-
- In Betrieben mit erhöhten Risiken kann der Unfallversicherungsträger anordnen, dass Sicherheitsbeauftragte auch dann zu bestellen sind, wenn die Mindestbeschäftigtenzahl von 20 noch nicht erreicht wird.
-
- Für Unternehmen mit geringen Gefahren kann der Unfallversicherungsträger die Zahl 20 in seiner Unfallverhütungsvorschrift erhöhen.
Gut zu wissen: Sicherheitsbeauftragte werden häufig mit Sicherheitsfachkräften (= Fachkraft für Arbeitssicherheit oder kurz Sifa) verwechselt. Letztere verfügen über eine sicherheitstechnische Fachkunde und müssen nach § 5 ASiG („Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit„) vom Arbeitgeber bestellt werden und nach § 6 ASiG („Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit“) tätig werden.
Welche Kriterien muss ein Sicherheitsbeauftragter erfüllen?
Die Ermittlung der erforderlichen Anzahl der Sicherheitsbeauftragten erfolgt nicht willkürlich. Laut DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“) muss der Unternehmer die Anzahl betriebsbezogen anhand von fünf gleichrangigen Kriterien festlegen (§ 20 DGUV Vorschrift 1 „Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten“):
-
- Unfall- und Gesundheitsgefahren: Diese ergeben sich maßgeblich aus der Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Arbeitsbereichs.
-
- Räumliche Nähe: Der SiBe muss am gleichen Standort und im gleichen Arbeitsbereich wie die Kollegen tätig sein. Tätigkeiten in unterschiedlichen Gebäuden deuten bereits auf eine fehlende räumliche Nähe hin und können deshalb mehr Sicherheitsbeauftragte erfordern.
-
- Zeitliche Nähe: Ein Sicherheitsbeauftragter muss zeitgleich mit den Kollegen arbeiten, für die er zuständig ist. In der Praxis bedeutet dies, dass bei Schichtarbeit in jeder Schicht ein Ansprechpartner vor Ort sein sollte, um Gefahren direkt im Arbeitsfluss erkennen und ansprechen zu können.
-
- Fachliche Nähe: Der Beauftragte sollte eine ähnliche Tätigkeit wie die Kollegen ausüben, damit er die spezifischen Gefahren des Arbeitsbereichs aus eigener Erfahrung kennt.
-
- Anzahl der Beschäftigten: Die Wirksamkeit eines Sibe ist stark herabgesetzt, sobald er die Beschäftigten in seinem Bereich nicht mehr persönlich kennt.
Für die praktische Planung gilt als Orientierungshilfe: Bei technischen Tätigkeiten mit höheren Gefährdungen kann ein Sibe auf maximal 80 bis 120 Beschäftigte sinnvoll einwirken. In Bereichen mit geringer Gefährdung wird empfohlen, ab einer Zahl von über 250 Personen einen weiteren Sicherheitsbeauftragten vorzusehen.
Aufgaben und Rechte des Sicherheitsbeauftragten im Arbeitsalltag
Für Sicherheitsbeauftragte gibt es klare Rahmenbedingungen, was ihre Aufgaben und Rechte im Unternehmen betrifft (§ 20 DGUV Vorschrift 1 „Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten“):
-
- Als Arbeitgeber müssen Sie sicherstellen, dass Ihr Sicherheitsbeauftragter regelmäßig das Vorhandensein und die Funktion aller Schutzeinrichtungen prüft.
-
- Sicherheitsbeauftragte wiederum müssen darauf achten, dass die Mitarbeiter die persönliche Schutzausrüstung vorschriftsmäßig benutzen und warten.
-
- Als Unternehmer müssen Sie Ihren Sicherheitsbeauftragten die erforderliche Zeit gewähren, damit diese ihre übertragenen Aufgaben im Arbeitsschutz ausreichend erfüllen können.
-
- Ein Sicherheitsbeauftragter hat das Recht, an Betriebsbesichtigungen (z. B. durch die Berufsgenossenschaft) oder an Unfalluntersuchungen teilzunehmen.
-
- Alle relevanten Ergebnisse aus den Untersuchungen von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten müssen dem Sicherheitsbeauftragten mitgeteilt werden.
-
- Zusätzlich müssen Sie als Arbeitgeber die Zusammenarbeit zwischen Ihrem Sicherheitsbeauftragten sowie der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt ermöglichen.
-
- Wer sich als Sicherheitsbeauftragter im Unternehmen engagiert, darf durch diese zusätzliche Aufgabe keinerlei berufliche Nachteile erleiden.
Sicherheitsbeauftragter Schulung
Die fachliche Qualifizierung bildet die Grundlage für ein wirksames Handeln im Betrieb. Gemäß § 20 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 müssen Sie Ihren Sicherheitsbeauftragten die Gelegenheit geben, an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Sicherheitsbeauftragte teilzunehmen.
Sibe-Ausbildung vom Grundkurs bis zur Auffrischung
In der Erstausbildung stehen rechtliche Grundlagen im Arbeitsschutz, Unfallursachen und Unfallprävention sowie die psychologischen Aspekte der Kommunikation mit Kollegen im Vordergrund. Damit ein Sicherheitsbeauftragter seine Aufgaben erfolgreich erfüllen kann, muss er daher die Gefährdungsbeurteilung für seinen gesamten Zuständigkeitsbereich kennen. Nur wer weiß, welche Risiken für einen Arbeitsplatz festgestellt wurden, kann die Kollegen gezielt darauf hinweisen und in weiterer Folge schützen.
Da sich technische Standards und rechtliche Vorgaben stetig wandeln, halten regelmäßige und tätigkeitsspezifische Auffrischungskurse das Wissen aktuell und garantieren die nötige Rechtssicherheit im Unternehmen. Ein Anspruch auf Fortbildung besteht insbesondere dann, wenn sich die Arbeitsbedingungen in Ihrem Betrieb wesentlich ändern oder neue Maschinen und Verfahren eingeführt werden. In diesen Schulungen erwerben Ihre Beauftragten gezielt das notwendige Fachwissen, um die damit verbundenen Gefahrenquellen frühzeitig zu erkennen und Arbeitsunfälle proaktiv zu verhindern.
Sicherheitsbeauftragter Schulung online durch die 123Ingenieure Akademie
Die Qualifizierung zum Sibe muss nicht kompliziert sein: Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte ermöglicht eine ortsunabhängige Ausbildung an nur einem Tag.
Die Dozenten von 123Ingenieure sind erfahrene Experten aus der Praxis, die ihr Wissen anschaulich und 100 % rechtssicher vermitteln. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmenden ein offizielles Abschlusszertifikat, das die fachliche Eignung als Sicherheitsbeauftragter dokumentiert.
Neben der Erstausbildung bieten wir laufend Auffrischungskurse an, um die Qualifikation langfristig zu sichern. Für Unternehmen, die mehrere Mitarbeiter gleichzeitig schulen möchten, kann die Ausbildung alternativ auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung direkt vor Ort im Betrieb durchgeführt werden.
Erfahren Sie hier mehr über unsere Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten
Reform 2026: Die Neuregelung der Bestellpflicht für Sicherheitsbeauftragte
Das Bundeskabinett hat am 5. November 2025 beschlossen, die bürokratischen Anforderungen für kleine Unternehmen zu senken und in diesem Zuge die Schwelle für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten anzuheben.
Geplant ist, dass die Verpflichtung zur Benennung eines Sibe künftig erst ab 50 regelmäßig Beschäftigten gelten soll. Die Umsetzung dieser Reform soll bis zum Herbst 2026 abgeschlossen sein. Bis zur offiziellen Verkündung und dem Inkrafttreten der neuen Regelung bleibt die bisherige Schwelle von mehr als 20 Beschäftigten weiterhin verbindlich.
Durch den geplanten Wegfall von rund 123.000 Sicherheitsbeauftragten sollen laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) kleine und mittlere Unternehmen jährlich etwa 135 Millionen Euro einsparen. Da Schulungen, Dokumentationen und bürokratische Meldungen dadurch entfallen, sollen sich die Beschäftigten wieder voll auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren können. (Quelle: Bürokratierückbau-Konzept Arbeitsschutz des BMAS)
Die geplante Änderung der Bundesregierung führt zu einer intensiven Debatte über die Auswirkungen auf die Arbeitssicherheit in deutschen Betrieben.
Prävention sichert Produktivität
Aktuell sind in Deutschland rund 760.000 Sicherheitsbeauftragte tätig, die den Unternehmer ehrenamtlich bei der Vermeidung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefahren unterstützen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) betont, dass Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ein hohes Gut sind, welches die Produktivität und den Wirtschaftsstandort Deutschland stärkt.
Zwar wird das Ziel des Bürokratieabbaus grundsätzlich unterstützt, doch mahnt die DGUV eine sorgfältige Abwägung an, damit das bestehende Schutzniveau in kleinen Unternehmen nicht gefährdet wird. Entbürokratisierungsmaßnahmen dürfen nach Ansicht der DGUV nicht zulasten der Arbeitssicherheit gehen.
Qualifizierte Sicherheitsbeauftragte entlasten die Unternehmen bei ihren gesetzlichen Arbeitsschutzpflichten und leisten einen dauerhaften Beitrag zur Betriebskultur. Der aktuelle DGUV Barometer Arbeitswelt 2025 unterstreicht diesen Erfolg, da sich 72 % der Führungskräfte gut über ihre Pflichten informiert fühlen und 78 % der Beschäftigten angeben, bei sicherem Arbeiten gut unterstützt zu werden. Die DGUV vertritt im Kontext ihrer Vision Zero daher die Ansicht, dass jede Reform im Arbeitsschutz empirisch fundiert sein und einer Prüfung auf ihre Praxistauglichkeit standhalten muss.
Einbußen beim Gesundheitsschutz in kleinen Betrieben
Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) gibt zu bedenken, dass durch die geplante Einsparung von Sicherheitsbeauftragten vor allem in kleineren Betrieben der einfache Zugang zu Fachwissen im Arbeits- und Gesundheitsschutz verloren geht.
Bisher unterstützen Sicherheitsbeauftragte dort maßgeblich dabei, Gefahren am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen und wichtige Vorschriften einzuhalten. Wenn diese Position in Zukunft wegfällt, schwindet auch die interne Unterstützung für die Unternehmen. Arbeitgeber stehen dann bei der Umsetzung von sicherem und gesundem Arbeiten wieder allein in der Verantwortung.
Weniger Bürokratie – mehr Eigenverantwortung für Unternehmen
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sieht in der geplanten Reform einen entscheidenden Schritt zum Bürokratieabbau im Arbeitsschutz, der den Betrieben mehr Flexibilität und spürbare Entlastung verschafft. Durch die Anhebung des Schwellenwerts von 20 auf 50 Beschäftigte werden insbesondere kleine Unternehmen von administrativen Vorgaben befreit. In Betrieben mit bis zu 250 Mitarbeitern soll künftig auch ein einziger Sicherheitsbeauftragter ausreichen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Ein Verlust an Sicherheit wird nicht befürchtet, da alle grundlegenden Arbeitsschutzregelungen und die sicherheitstechnische Betreuung ab dem ersten Mitarbeiter unverändert bestehen bleiben.
Laut BDA soll die Neuregelung die Eigenverantwortung der Arbeitgeber stärken und die Anzahl der bestellten Sicherheitsbeauftragten sollte sich künftig stärker an der tatsächlichen Gefährdungslage orientieren.
Für Betriebe mit besonderen Risiken bleibt die Bestellpflicht unabhängig von der Mitarbeiterzahl bestehen. Gleichzeitig trägt die Reform laut BDA der modernen Arbeitswelt Rechnung: Da mobiles Arbeiten zunimmt, sinkt der direkte Einfluss der Sicherheitsbeauftragten vor Ort, was eine flexiblere Regelung rechtfertigt.
Arbeitsschutz mit verschlankter Bürokratie
Wir von der 123Ingenieure GmbH unterstützen jeden Schritt, der in Richtung Entbürokratisierung geht, da wir für einen praxisorientierten Arbeitsschutz stehen, der Unternehmen wirksam entlastet. Ähnlich wie die DGUV sind wir jedoch gespannt darauf, wie sich die geplante Reduzierung der Sicherheitsbeauftragten langfristig auf die Arbeitssicherheit in KMU auswirken wird.
Die Zahlen der meldepflichtigen Arbeitsunfälle sind in den letzten Jahren glücklicherweise stetig gesunken (wie Sie auch in unserem Beitrag Arbeitsunfall nachlesen können). In diesem Sinne bleibt zu hoffen, dass dieser positive Abwärtstrend auch mit weniger Sicherheitsbeauftragten anhält.
Unsere Empfehlung
Wir bieten Ihnen die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten an. Schnell, praxisnah und hochprofessionell. Schauen Sie gleich nach und reservieren Sie sich einen unserer freien Schulungstermine.