Die DIN VDE 0105-100 ist eine der wichtigsten Normen für Elektrofachkräfte und die langfristige Sicherheit elektrischer Anlagen. Während die DIN VDE 0100 Teil 600 die Erstprüfung vor der Inbetriebnahme regelt, sorgen die Wiederholungsprüfungen nach DIN VDE 0105-100 für die dauerhafte Sicherheit von elektrischen Anlagen im laufenden Betrieb.
Das primäre Ziel der VDE 0105-100 besteht darin, durch klare Betriebsbestimmungen einen unfallfreien Umgang sowie sichere Arbeitsprozesse an oder in der Umgebung elektrischer Anlagen zu gewährleisten. Zudem legt sie die Anforderungen an die Wiederholungsprüfung fest. In diesem Beitrag von 123Ingenieure erfahren Sie unter anderem, welche spezifischen Anforderungen die Norm an die Prüfung elektrischer Anlagen stellt.
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Was ist die DIN VDE 0105-100?
Die Norm für Wiederholungsprüfungen elektrischer Anlagen heißt offiziell DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen“. Sie ist die zentrale Norm für das sichere Bedienen, Arbeiten und Prüfen an elektrischen Anlagen im gesamten Spannungsbereich von der Niederspannung bis zur Hochspannung.
Als allgemein anerkannte Regel der Elektrotechnik konkretisiert sie die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie der DGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4. Damit bildet die Norm das technische Fundament für jede DGUV V3 Prüfung in gewerblichen Unternehmen sowie für die DGUV V4 Prüfung in öffentlichen Einrichtungen und Verwaltungen.
Gemeinsamkeiten mit der DIN VDE 0100-600
Trotz ihrer unterschiedlichen Schwerpunkte weist die DIN VDE 0105-100 wesentliche Gemeinsamkeiten mit der DIN VDE 0100-600 für die Erstprüfung von elektrischen Anlagen auf. Beide Normen schreiben denselben Prüfungsablauf vor, der sich aus den Schritten Besichtigung, Erprobung, Messung und Dokumentation zusammensetzt.
Auch die technischen Messverfahren wie die Isolationswiderstandsmessung, die Schleifenimpedanz oder die Schutzleiterprüfung folgen denselben Prinzipien sowie Grenzwerten. Nach Abschluss der Untersuchung ist in beiden Fällen ein rechtssicherer Prüfbericht zu erstellen, der den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlage dokumentiert.
Für welche Anwendungsbereiche gilt die DIN VDE 0105-100?
Die DIN VDE 0105-100 regelt den sicheren Betrieb sowie das Bedienen und Arbeiten an, mit oder in der Nähe von elektrischen Anlagen. Dabei gilt die Norm sowohl für ortsfeste Installationen wie Gebäudeanlagen, Maschinen und Schaltanlagen als auch für ortsveränderliche Anlagen zur Energieerzeugung, Verteilung oder Anwendung elektrischer Energie.
Auch Tätigkeiten wie Schalthandlungen und Einstellarbeiten oder Instandhaltungsmaßnahmen wie Wartung, Fehlersuche und Reparatur fallen unter die Bestimmungen der VDE 0105-100.
Des Weiteren sind nicht elektrotechnische Arbeiten wie der Gerüstbau oder Erdarbeiten in die Norm eingeschlossen, sofern dabei Gefahren durch elektrischen Strom entstehen können. Zudem gilt die VDE 0105-100 für den Aufenthalt in abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten.
Die Sicherheitsvorgaben dieser Norm gelten nicht bei der Nutzung von elektrischen Geräten, die aufgrund ihrer Konstruktion und Einhaltung spezifischer Produktnormen für die gefahrlose Bedienung durch Personen ohne elektrotechnisches Fachwissen entwickelt wurden, wie beispielsweise die Verwendung einer Kaffeemaschine in der Büroküche oder das Betätigen eines Lichtschalters.
Das Ziel der wiederkehrenden Prüfungen gemäß DIN VDE 0105-100
Wiederkehrende Prüfungen nach dieser Norm dienen dazu, Mängel aufzudecken, die erst nach der ersten Inbetriebnahme durch Verschleiß, Umbauten oder veränderte Umweltbedingungen entstanden sind. Diese Prüfungen erfolgen typischerweise in einem Rhythmus von vier Jahren und sollen veränderungsbedingte Gefahren rechtzeitig identifizieren.
Im Gegensatz zur DIN VDE 0100-600, die bei der Erstprüfung von elektrischen Anlagen eine vollständige Prüfung aller Stromkreise verlangt, gibt die VDE 0105-100 unter bestimmten Voraussetzungen einen größeren Handlungsspielraum vor, was den Prüfumfang betrifft. Das oberste Ziel dabei ist es, ein dauerhaft hohes Maß an Elektrosicherheit für Personen und Sachwerte zu garantieren, wobei der Anlagenbetreiber für die konsequente Umsetzung der Maßnahmen verantwortlich bleibt.
Die verpflichtende Risikobewertung
Vor jedem Bedienvorgang und jeder Arbeit an einer elektrischen Anlage muss laut DIN VDE 0105-100 eine Bewertung der elektrischen Risiken vorgenommen werden. Diese Einschätzung dient als Grundlage für die Entscheidung, ob eine Stichprobenprüfung anstelle einer Vollprüfung zulässig ist.
Eine solche Stichprobe erfordert eine fachkundige Bewertung durch eine Elektrofachkraft, um das Schutzniveau, beispielsweise die Funktion von Fehlerstrom-Schutzschaltern, dauerhaft sicherzustellen. Voraussetzungen dafür sind ein guter Anlagenzustand, günstige Umgebungsbedingungen sowie eine gleichbleibende Nutzung der Anlage durch eine repräsentative Auswahl der Prüfobjekte.
Die Wahl der Stichproben und die entsprechenden Begründungen müssen in der Prüfdokumentation plausibel dargelegt werden, da eine Teilprüfung oft nicht alle Mängel aufdeckt. Bei unzureichender Dokumentation oder fehlerhafter Prüfung können Versicherungen im Schadensfall die Deckung verweigern. Diese Risikobewertung ist für alle Tätigkeiten verbindlich, was Arbeiten im spannungsfreien Zustand ebenso einschließt wie das Bewegen von Anlagen oder Arbeiten in der gefährlichen Nähe unter Spannung stehender Teile.
Wer darf nach VDE 0105-100 prüfen?
Wiederkehrende Prüfungen an elektrischen Anlagen dürfen ausschließlich von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt werden. Die prüfenden Personen müssen über spezifische Kenntnisse sowie praktische Erfahrung mit vergleichbaren Anlagen verfügen und geeignete Messgeräte einsetzen. Ein zentrales Kriterium für die Auswahl des Personals ist die Erfüllung der Anforderungen gemäß der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 („Zur Prüfung befähigte Personen“), was eine fundierte Ausbildung und aktuelle Fachkenntnisse voraussetzt, die durch regelmäßige Weiterbildung auf dem neuesten Stand gehalten werden.
Während das Besichtigen und Messen elektrotechnische Fachkenntnisse erfordern, kann das Erproben in einem gewissen Rahmen auch durch elektrotechnisch unterwiesene Personen erfolgen. Die rechtliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung und die Auswahl qualifizierter Prüfer verbleibt jedoch beim Anlagenbetreiber.
Wie oft müssen Wiederholungsprüfungen an elektrischen Anlagen durchgeführt werden?
Die Abstände für Wiederholungsprüfungen werden basierend auf einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV festgelegt. In der Praxis orientieren sich die Prüfintervalle häufig an der DGUV Vorschrift 3 („Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“).
Wie werden Prüfungen gemäß DIN VDE 0105-100 dokumentiert?
Die Wiederholungsprüfungen für elektrische Anlagen werden in einem schriftlichen oder digitalen, revisionssicheren Prüfbericht festgehalten, den eine Elektrofachkraft unterzeichnet. Gemäß Abschnitt 5.3.3.6 VDE 0105-100 müssen alle Ergebnisse der wiederkehrenden Prüfung so aufgezeichnet werden, dass sie nicht nachträglich veränderbar sind.
Dieser Bericht umfasst den genauen Umfang der Prüfung, wobei insbesondere bei Stichproben der geprüfte Teil der Anlage klar benannt werden muss. Zu den wichtigsten Inhalten gehören die ermittelten Messwerte von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen sowie die Ergebnisse der Sichtprüfung und die Bewertung des Isolationswiderstands.
Darüber hinaus müssen auch festgestellte Mängel, die daraus resultierenden Maßnahmen und eine abschließende Beurteilung der Anlage im Protokoll festgehalten werden. Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Dokumentation ist das Festhalten des Zeitpunkts der nächsten Prüfung.
Im Gegensatz zur Erstprüfung nach VDE 0100-600 darf die Wiederholungsprüfung zwar auf Stichproben basieren, dennoch ist die vollständige Erfassung der tatsächlich geprüften Anlagenteile erforderlich. Um eine fundierte Bewertung vorzunehmen, sollten zusätzlich frühere Prüfberichte für den Vergleich herangezogen werden.
Ohne Protokollierung und Dokumentation gibt es keinen rechtsgültigen Nachweis über den sicheren Zustand der elektrischen Anlage, was im Schadensfall zu Haftungsproblemen führen kann. Die Gesamtverantwortung für die Erstellung und Richtigkeit dieses Prüfberichts trägt die Elektrofachkraft, während der Anlagenbetreiber die rechtliche Gesamtverantwortung für den sicheren Zustand trägt.
Was kostet eine Prüfung bei 123Ingenieure?
Transparenz ist uns wichtig, daher richten sich unsere Kosten nach dem tatsächlichen Zeitaufwand. 123Ingenieure berechnet für die Wiederholungsprüfung nach VDE 0105-100 einen festen Stundensatz von 85 Euro. In diesem Preis sind sowohl die An- und Abfahrt unserer Elektrofachkräfte als auch der Einsatz moderner kalibrierter Messgeräte sowie die Erstellung des rechtssicheren Prüfprotokolls enthalten.
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