Ausbildung zum Kranführer:
In ganz Deutschland buchbar

Wir führen die Ausbildung zum Kranführer deutschlandweit vor Ort direkt in Ihrem Unternehmen durch. Den theoretischen Teil zum Erwerb des Kranführerscheins bieten wir wahlweise auch als Online-Schulung an. Unser Ausbilder von 123Ingenieure schult für fest im Boden verankerte Hallenkrane wie beispielsweise Portalkrane oder Drehkrane gemäß DGUV Grundsatz 309-003. Mit unserem Befähigungsnachweis für Kranführer erwerben Ihre Mitarbeiter alle notwendigen Fertigkeiten für den sicheren Kranbetrieb zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden in Ihrem Betrieb. Ergänzend dazu bieten wir eine Anschläger-Schulung an, die Ihre Mitarbeiter für das vorschriftsmäßige Befestigen von Lasten und das sichere Einweisen des Kranführers qualifiziert.

Unsere Schwerpunkte bei der Kranführer-Ausbildung

In unserer ca. 3,5-stündigen theoretischen Unterweisung vermitteln wir Ihren Mitarbeitern alle notwendigen Fachkenntnisse gemäß DGUV Grundsatz 309-003 „Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“. Dabei gehen wir detailliert auf die Krantechnik ortsfester Anlagen sowie auf wichtige physikalische Grundlagen wie das Hebelgesetz, die Standsicherheit und die Massenträgheit ein. Ein zentraler Bestandteil der Ausbildung sind die Pflichten des Kranführers nach DGUV Vorschrift 52 „Krane“: Wir schulen Ihr Personal intensiv in der täglichen Funktionsprüfung von Bremsen und Notendhalteinrichtungen sowie in der rechtssicheren Dokumentation im Krankontrollbuch.

Die anschließende, etwa einstündige praktische Unterweisung führen wir direkt an der Krananlage in Ihrem Unternehmen durch. Dabei trainieren wir mit Ihren Mitarbeitern das feinfühlige Anheben und Absetzen sowie das präzise Zielfahren und -senken von Lasten. Im Rahmen unserer Ausbildung zum Kranführer legen wir großen Wert auf die Sicherheit in Ihrem Betrieb: Das korrekte Abfangen pendelnder Lasten wird ebenso geübt wie die strikte Einhaltung des Schrägzugverbots zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden.

Zusätzlich zum Erwerb des Kranführerscheins bieten wir eine Anschläger-Schulung an. Diese Qualifikation wird von allen Mitarbeitern benötigt, die Lasten eigenständig am Kran anschlagen, Anschlagmittel auswählen oder dem Kranführer Signale zum Einweisen geben. Wir empfehlen, beide Schulungen direkt miteinander zu kombinieren. Dadurch profitieren Sie nicht nur von zeitlicher Effizienz, sondern senken auch Ihre Gesamtkosten, da Fahrtkosten und Spesenpauschalen nur einmalig anfallen.

kranausbildung

Unsere Leistungen im Überblick

Fachwissen nach DGUV Grundsatz 309-003 und DGUV Vorschrift 52

Krantechnik ortsfester Anlagen und physikalische Grundlagen

Funktionsprüfung der Sicherheitseinrichtungen und Dokumentation

Unfallprävention durch Lastanschlag und Schrägzugverbot

Theoretischer Teil: 3,5 h (online oder vor Ort)

Praktischer Teil direkt in Ihrem Unternehmen  (1 h)

Ihre Arbeitsschutzdokumentation

Digitalisierung

Alle Informationen an einem Ort

Mit dem 123 Ingenieure Kundenportal erreichen Sie maximale Rechtskonformität bei maximaler Effizienz. Verwalten Sie Ihre Dokumentationen übersichtlich und sicher an einem Ort. Wir machen Bürokratie erträglich und schaffen praxisnahe Lösungen.

Basiswissen zur Ausbildung zum Kranführer

Um die Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten und Personen- sowie Sachschäden zu vermeiden, müssen angehende Kranführer bestimmte Kriterien erfüllen. Diese Anforderungen stellen sicher, dass die verantwortungsvollen Aufgaben zuverlässig bewältigt werden können.

Die Auswahl von Kranführern basiert auf folgenden Kriterien:

  • Mindestalter: Grundsätzlich müssen Teilnehmer bei der Ausbildung zum Kranführer das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eine Ausnahme besteht für Jugendliche ab 16 Jahren, sofern die Tätigkeit zu Ausbildungszwecken unter ständiger Aufsicht erfolgt.
  • Gesundheitliche Eignung: Angehende Kranführer müssen körperlich und geistig für das Führen von Kranen geeignet sein. Festgestellt  wird das durch eine Eignungsbeurteilung nach dem ehemaligen DGUV Grundsatz G 25 (jetzt DGUV Empfehlung für „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“). Dabei werden insbesondere das räumliche Sehen, das Hörvermögen sowie die Reaktionsfähigkeit geprüft. 123Ingenieure führt die erforderlichen G25-Untersuchungen sowie die gesamte arbeitsmedizinische Betreuung durch eigene Betriebsärzte bundesweit durch.
  • Fachliches Verständnis: Erwartet wird ein grundlegendes Verständnis für technische und physikalische Zusammenhänge sowie die Fähigkeit, Signale zu erlernen und korrekt umzusetzen.
  • Sprachkenntnisse: Für eine sichere Verständigung im Betrieb, beispielsweise mit Einweisern oder Anschlägern, sind ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache erforderlich, um Unterweisungen und Sicherheitshinweise zweifelsfrei zu verstehen.

Ein Kranführerschein ist immer dann erforderlich, wenn Krane wie Turmdreh-, Auto-, LKW-, Brücken-, Portal- oder Hallenkrane gewerblich bedient werden. Da die berufsgenossenschaftlichen Regelwerke eine besondere Fachkunde für den sicheren Betrieb von Krananlagen verlangen, dient die Ausbildung zum Kranführer dazu, Gefahren zu vermeiden und reibungslose Arbeitsprozesse zu gewährleisten.

Gemäß den geltenden Unfallverhütungsvorschriften dürfen Mitarbeiter nur dann mit dem selbstständigen Führen von Kranen beauftragt werden, wenn sie entsprechend unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu nachgewiesen haben. In nachfolgenden Fällen ist der Kranschein Pflicht:

  • Die Fachkunde zum Kranführer ist auf Baustellen sowie in der Industrie und Logistik verpflichtend vorgeschrieben, sobald Krane im gewerblichen Umfeld bewegt werden.
  • Der Kranschein wird benötigt, sobald die eingesetzten Krane schwere Lasten von mehr als 5 Tonnen heben oder durch die Kombination von Gewicht und großer Reichweite eine besonders fachkundige Steuerung verlangen.
  • Der Befähigungsnachweis (Kranführerschein) dient als Beleg für die erfolgreich absolvierte Ausbildung und Prüfung gemäß DGUV Grundsatz 309-003.
  • Zusätzlich zum Kranschein müssen Kranführer für ihre Aufgaben im Unternehmen förmlich beauftragt werden. Bei ortsveränderlichen kraftbetriebenen Kranen hat diese Beauftragung schriftlich zu erfolgen.

Für kleinere Anlagen, wie etwa flurgesteuerte Krane bis zu einer Tragfähigkeit von 5 Tonnen oder Ladekrane bis zu einem Lastmoment von 10 Metertonnen, gelten oft Ausnahmen. In diesen Fällen kann eine fachgerechte Einweisung ausreichend sein.

Die Unfallverhütungsvorschrift 52 „Krane“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) definiert Krane als Hebezeuge, die Lasten mit einem Tragmittel heben und zusätzlich in eine oder mehrere Richtungen bewegen können. Die Vorschrift 52 gilt nicht nur für das Hebezeug selbst, sondern für die gesamte Tragkonstruktion sowie die dazugehörige Ausrüstung.

Innerhalb der DGUV V52 wird zwischen verschiedenen Betriebsarten unterschieden:

  • Kraftbetriebene Krane, bei denen neben der Hubbewegung mindestens eine weitere Kranbewegung motorisch erfolgt.
  • Teilkraftbetriebene Anlagen, bei denen nur bestimmte Bewegungen (z. B. nur das Heben) kraftbetrieben sind.
  • Handbetriebene Krane, bei denen alle Bewegungen ausschließlich durch Muskelkraft bewirkt werden.

Der Geltungsbereich erstreckt sich über eine Vielzahl von Bauarten, wie beispielsweise Brückenkrane, Portalkrane, Schienenlaufkatzen und Auslegerkrane. Wichtig für die betriebliche Praxis ist jedoch die Abgrenzung zu anderen Geräten: So fallen beispielsweise Flurförderzeuge, Hebebühnen oder Hebeeinrichtungen mit einem Hubweg von weniger als 1,5 Metern nicht unter diese spezifische Kran-Vorschrift.

Die Ausbildung zum Kranführer durch 123Ingenieure umfasst ausschließlich Hallenkrane, darunter fallen alle fest im Boden verankerten Krananlagen. Zusätzlich bieten wir auch die jährliche DGUV V3 Prüfung (Elektroprüfung) für Ihre kraftbetriebenen Krananlagen durch unsere Elektrofachkräfte an.

Ein einmal erworbener Befähigungsnachweis ist grundsätzlich unbefristet gültig. Damit die Erlaubnis zum Führen von Kranen in Ihrem Unternehmen jedoch rechtssicher bleibt, müssen Sie folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die fachlichen Kenntnisse der Kranführer müssen mindestens einmal jährlich durch eine Sicherheitsunterweisung aufgefrischt werden, um die Wirksamkeit der betrieblichen Beauftragung zu erhalten.

  • Die gesundheitliche Tauglichkeit der eingesetzten Mitarbeiter (ehemals G25 Untersuchung) ist in regelmäßigen Abständen durch einen Betriebsarzt zu bestätigen, wobei die Fristen für Personen unter 40 Jahren üblicherweise fünf Jahre und ab dem 40. Lebensjahr drei Jahre betragen.

  • Falls Mitarbeiter für die Arbeit an einem anderen Krantyp eingeteilt werden oder sich die Steuerungstechnik in Ihrem Betrieb grundlegend ändert, ist eine ergänzende Einweisung direkt an der jeweiligen Krananlage notwendig.

  • Nach einer längeren Pause als Kranführer gewährleisten Nachschulungen, dass die praktischen Fertigkeiten für einen sicheren und unfallfreien Betrieb wieder aufgefrischt werden.

Bei 123Ingenieure beginnt die Ausbildung zum Kranführer bei 189 € pro Person. Die tatsächlichen Kosten hängen stark von der Anzahl der Teilnehmer sowie der jeweiligen Art der Krananlage ab.

Da der zeitliche Aufwand für die Unterweisung je nach Komplexität der Anlage variiert, passen wir die Kosten flexibel an den tatsächlichen Bedarf in Ihrem Unternehmen an. Für eine genaue Planung erstellen wir Ihnen daher gerne ein individuelles Angebot, das Ihren betrieblichen Anforderungen sowie der Anzahl der zu schulenden Mitarbeiter entspricht.

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Mit der 123 Ingenieure GmbH haben Sie einen Dienstleister aus Ihrer Nachbarschaft. Unsere Experten kommen regelmäßig genau dahin, wo Sie uns brauchen – in Ihr Unternehmen. Auch bei Audits, Begehungen durch die BG oder durch Behörden sind unsere Experten an Ihrer Seite und begleiten Sie.

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